KristinaMN
Forumnutzer/in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 6 Oktober 2011
- Beiträge
- 1.845
- Bewertungen
- 571
Nach dem neuen Urteil des LSG Bayern ist eine Kürzung der Asylbewerberleistungen, insbesondere Taschengeld, u.a. wegen Unterschreitung des Existenzminimums nicht zulässig.
https://www.fluechtlingsrat-bayern....-24 Beschluss AsylbLG Landessozialgericht.pdf
Kann auf Basis dieses Urteils nicht auch die Kürzung von SGB II-Leistungen (Sanktion, fehlende Mitwirkung, angeblichen Falschangaben, ....) als unrechtmässig ausgelegt werden? Gleichheitsprinzip?
Wie seht Ihr die Rechtslage?
https://www.fluechtlingsrat-bayern....-24 Beschluss AsylbLG Landessozialgericht.pdf
Kann auf Basis dieses Urteils nicht auch die Kürzung von SGB II-Leistungen (Sanktion, fehlende Mitwirkung, angeblichen Falschangaben, ....) als unrechtmässig ausgelegt werden? Gleichheitsprinzip?
Wie seht Ihr die Rechtslage?