Schnuckel
Elo-User*in
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Hallöchen...das hab ich grad zugeschickt bekommen. Wollt ich Euch auch zeigen...falls es hier nicht schon irgendwo steht.
Kürzung des Rentenversicherungsbeitrags für Alg II-Bezieher
Bislang wurde für die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge von Alg II-Beziehern ein "beitragspflichtiges Entgelt" von 400 Euro zugrunde gelegt. Hieraus ergab sich ein Rentenversicherungsbeitrag von 78 Euro im Monat, ein Jahr Arbeitslosengeld II-Bezug ergab eine Rentenanwartschaft nach heutigen Werten in Höhe von ca. 4,28 Euro.
Ab 1. Januar 2007 soll für die Rentenversicherungsbeiträge von Alg II-Beziehern nur noch ein "beitragspflichtiges Entgelt" von 205 Euro zugrunde gelegt werden (§ 166 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI). Hieraus ergäbe sich nur noch ein monatlicher Rentenversicherungsbeitrag von ca. 40 Euro. Ein Jahr Arbeitslosengeld II-Bezug würde nur noch eine Rentenanwartschaft nach heutigen Werten von etwa 2,19 Euro ergeben. Personen, die neben dem Arbeitslosengeld II auch aus anderen Gründen in der Rentenversicherung pflichtversichert sind (z.B. wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld I, einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. Selbstständigkeit usw.), werden ab 1. Januar 2007 überhaupt keine Rentenanwartschaften für den Arbeitslosengeld II-Bezug mehr erhalten.
Kürzung des Rentenversicherungsbeitrags für Alg II-Bezieher
Bislang wurde für die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge von Alg II-Beziehern ein "beitragspflichtiges Entgelt" von 400 Euro zugrunde gelegt. Hieraus ergab sich ein Rentenversicherungsbeitrag von 78 Euro im Monat, ein Jahr Arbeitslosengeld II-Bezug ergab eine Rentenanwartschaft nach heutigen Werten in Höhe von ca. 4,28 Euro.
Ab 1. Januar 2007 soll für die Rentenversicherungsbeiträge von Alg II-Beziehern nur noch ein "beitragspflichtiges Entgelt" von 205 Euro zugrunde gelegt werden (§ 166 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI). Hieraus ergäbe sich nur noch ein monatlicher Rentenversicherungsbeitrag von ca. 40 Euro. Ein Jahr Arbeitslosengeld II-Bezug würde nur noch eine Rentenanwartschaft nach heutigen Werten von etwa 2,19 Euro ergeben. Personen, die neben dem Arbeitslosengeld II auch aus anderen Gründen in der Rentenversicherung pflichtversichert sind (z.B. wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld I, einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. Selbstständigkeit usw.), werden ab 1. Januar 2007 überhaupt keine Rentenanwartschaften für den Arbeitslosengeld II-Bezug mehr erhalten.