Hallo,
ich habe einen Ein-Euro-Job angeboten bekommen, habe diesen aber übersehen, da er mit mehreren Angeboten zusammen geschickt wurde. Zweieinhalb Wochen später kam nun der Anhörungsbogen, ich schrieb also rein, dass ich es übersehen habe. Danach habe ich gemerkt, dass die Telefonnummer auf dem Stellenangebot falsch war und ich mich dementsprechend gar nicht bewerben konnte. Nun schickte man mir einen Bescheid zu, in dem mir mitgeteilt wird, dass mein ALG II um 30 % gekürzt wird.
Habe ich nach diesem Sachstand eine Möglichkeit, die Absenkung des ALG II anzufechten, oder ist es egal, da ich auf dem „Anhörungsbogen“ schon mein Versäumnis eingestanden habe?
Ich habe auch keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, falls es hierbei von Belangen ist.
Gruß markus
ich habe einen Ein-Euro-Job angeboten bekommen, habe diesen aber übersehen, da er mit mehreren Angeboten zusammen geschickt wurde. Zweieinhalb Wochen später kam nun der Anhörungsbogen, ich schrieb also rein, dass ich es übersehen habe. Danach habe ich gemerkt, dass die Telefonnummer auf dem Stellenangebot falsch war und ich mich dementsprechend gar nicht bewerben konnte. Nun schickte man mir einen Bescheid zu, in dem mir mitgeteilt wird, dass mein ALG II um 30 % gekürzt wird.
Habe ich nach diesem Sachstand eine Möglichkeit, die Absenkung des ALG II anzufechten, oder ist es egal, da ich auf dem „Anhörungsbogen“ schon mein Versäumnis eingestanden habe?
Ich habe auch keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, falls es hierbei von Belangen ist.
Gruß markus