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ExitUser
Gast
Hallo,
ich habe mal wieder, wahrscheinlich, blöde Fragen an euch und hoffe ihr könnt sie mir beantworten.
Nochmal meine aktuelle Ist-Situation für die, die meinen anderen Thread noch nicht gelesen haben:
Ich bin im März Arbeitslos geworden. Bei Mitteilung an Arbeitsagentur und Jobcenter, habe ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld erhalten und im Jobcenter wurde alles in die Wege geleitet (ohne mein Zutun!) das ich regulär erst einmal den vollen Leistungssatz ALG 2 (inkl. Miete) erhalte. Mittlerweile ist die Arbeitsagentur fertig mit der Berechnung des ALG 1-Anspruches und hat die Monate die mir das Jobcenter voll bezahlt hat gegengerechnet (also an das Jobcenter direkt ausbezahlt). Anfang Mai habe ich letztmalig den vollen ALG 2-Satz erhalten und habe gestern nur durch Rückfrage erfahren das mir das Jobcenter ab Juni (wäre ja dann ab 31.05.) nur noch die Differenz auszahlt. Diese geht jedoch an meinen Vermieter. Das ALG 1, welches ja rückwirkend ausgezahlt wird, bekomme ich erst Ende Juni.
Dass es sich diesmal um meinen ALG 2-Bezug geht sollte noch erwähnt werden das ich zwar mündlich mitgeteilt bekommen habe das die Leistung an mein ALG 1 angepasst wurde - um welche Beträge es da geht wollte/konnte man mir nicht sagen. Etwas Schriftliches hierzu liegt mir Stand aktuell nicht vor. Eine Zahlung ist auch nicht eingegangen.
Nun zu den Fragen:
1. darf das Jobcenter von heute auf morgen die Leistung kürzen, auch wenn es kurz vor Monatsende ist?
2. hab ich nicht irgendwo mal gelesen dass erst Leistung gekürzt werden darf wenn ein schriftlicher Bescheid zugeschickt wurde? schließlich muss man ja doch auch die Zeit bekommen seine monatlichen Fixbeträge (Strom, Telefon usw.) anders zu organisieren.
3. falls 2. mit Ja beantwortet wird - kann ich dem JC den entstandenen Schaden (Mahngebühren) in Rechnung stellen?
Ich wünsche ein schönes Wochenende und Danke schon mal
ich habe mal wieder, wahrscheinlich, blöde Fragen an euch und hoffe ihr könnt sie mir beantworten.
Nochmal meine aktuelle Ist-Situation für die, die meinen anderen Thread noch nicht gelesen haben:
Ich bin im März Arbeitslos geworden. Bei Mitteilung an Arbeitsagentur und Jobcenter, habe ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld erhalten und im Jobcenter wurde alles in die Wege geleitet (ohne mein Zutun!) das ich regulär erst einmal den vollen Leistungssatz ALG 2 (inkl. Miete) erhalte. Mittlerweile ist die Arbeitsagentur fertig mit der Berechnung des ALG 1-Anspruches und hat die Monate die mir das Jobcenter voll bezahlt hat gegengerechnet (also an das Jobcenter direkt ausbezahlt). Anfang Mai habe ich letztmalig den vollen ALG 2-Satz erhalten und habe gestern nur durch Rückfrage erfahren das mir das Jobcenter ab Juni (wäre ja dann ab 31.05.) nur noch die Differenz auszahlt. Diese geht jedoch an meinen Vermieter. Das ALG 1, welches ja rückwirkend ausgezahlt wird, bekomme ich erst Ende Juni.
Dass es sich diesmal um meinen ALG 2-Bezug geht sollte noch erwähnt werden das ich zwar mündlich mitgeteilt bekommen habe das die Leistung an mein ALG 1 angepasst wurde - um welche Beträge es da geht wollte/konnte man mir nicht sagen. Etwas Schriftliches hierzu liegt mir Stand aktuell nicht vor. Eine Zahlung ist auch nicht eingegangen.
Nun zu den Fragen:
1. darf das Jobcenter von heute auf morgen die Leistung kürzen, auch wenn es kurz vor Monatsende ist?
2. hab ich nicht irgendwo mal gelesen dass erst Leistung gekürzt werden darf wenn ein schriftlicher Bescheid zugeschickt wurde? schließlich muss man ja doch auch die Zeit bekommen seine monatlichen Fixbeträge (Strom, Telefon usw.) anders zu organisieren.
3. falls 2. mit Ja beantwortet wird - kann ich dem JC den entstandenen Schaden (Mahngebühren) in Rechnung stellen?
Ich wünsche ein schönes Wochenende und Danke schon mal