Arbeitsrecht Kündigungsschutzklage
Hallo, am 30.01.2019 wurde mir an meinem ersten Krankheitstag eine fristgemäße Kündigung in den Briefkasten geworfen. Da ich davon ausgegangen bin das die Äußerung " Der Betriebsrat wurde zur Kündigung angehört " wahrheitsgemäß ist nahm ich an das alles seine Richtigkeit hat und informierte sofort telefonisch das Arbeitsamt. Dieses sagte dann das während der Krankheitihrerseits nichts unternommen werden kann ich die Bescheinigung zur Krankenkasse senden soll und ich mich erneut am ersten tag nach der Krankheit wieder melden soll . In der Kündigung stand auch das ich ab sofort frei gestellt bin.Heute am ersten Tag nach der Krankheit nahm der Betriebsrat Kontakt zu mir auf und informierte mich darüber das die Äußerung das er zur Kündigung gehört wurde eine Lüge ist und die Freistellung der Arbeit ein Trick war um mich vom Betriebsrat fern zu halten. Dieser hatte im Nachhinein zufällig von meiner Kündigung erfahren. Und da zufälligerweise keine kontaktdaten von mir mehr aufzufinden waren war es ihm nicht eher möglich mit mir Kontakt aufzunehmen.
Kann ich nach diesem aufgeführten Sachverhalt eine verspätete Kündigungsschutzklage einreichen?
Danke im voraus
Sascha
Hallo, am 30.01.2019 wurde mir an meinem ersten Krankheitstag eine fristgemäße Kündigung in den Briefkasten geworfen. Da ich davon ausgegangen bin das die Äußerung " Der Betriebsrat wurde zur Kündigung angehört " wahrheitsgemäß ist nahm ich an das alles seine Richtigkeit hat und informierte sofort telefonisch das Arbeitsamt. Dieses sagte dann das während der Krankheitihrerseits nichts unternommen werden kann ich die Bescheinigung zur Krankenkasse senden soll und ich mich erneut am ersten tag nach der Krankheit wieder melden soll . In der Kündigung stand auch das ich ab sofort frei gestellt bin.Heute am ersten Tag nach der Krankheit nahm der Betriebsrat Kontakt zu mir auf und informierte mich darüber das die Äußerung das er zur Kündigung gehört wurde eine Lüge ist und die Freistellung der Arbeit ein Trick war um mich vom Betriebsrat fern zu halten. Dieser hatte im Nachhinein zufällig von meiner Kündigung erfahren. Und da zufälligerweise keine kontaktdaten von mir mehr aufzufinden waren war es ihm nicht eher möglich mit mir Kontakt aufzunehmen.
Kann ich nach diesem aufgeführten Sachverhalt eine verspätete Kündigungsschutzklage einreichen?
Danke im voraus
Sascha