G
Gelöschtes Mitglied 14840
Gast
Theoretische Frage:
Gesetzt der Fall, die ARGE will jemanden in eine Maßnahme schicken der einen Minijob ausübt. Hat der Betreffende dann gegenüber dem Arbeitgebr bei der Kündigung nicht auch Fristen einzuhalten, welche die ARGE berücksichtigen muß?
Gesetzt der Fall, die ARGE will jemanden in eine Maßnahme schicken der einen Minijob ausübt. Hat der Betreffende dann gegenüber dem Arbeitgebr bei der Kündigung nicht auch Fristen einzuhalten, welche die ARGE berücksichtigen muß?