Kündigung Zeitarbeitsfirma - Freizeitausgleich vom Arbeitszeitkonto

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susi26

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Hallo alle zusammen,

habe gerade meine Kündigung von der Zeitarbeitsfirma erhalten.

War darauf vorbereitet, weil man mir dies schon am Freitag telefonisch mitgeteilt hat.

Was mich jetzt aber besonders ärgert ist, dass meine angesammelten Überstunden für die freien Tage benutzt werden. Das ist doch nicht zulässig, oder bin ich da falsch informiert?

Mein jetziger Einsatz endet am 31.12.17, habe momentan Urlaub.

Wie kann ich jetzt am besten vorgehen, damit die nicht an meine Überstunden rangehen. Hat jemand einen Rat für mich?

LG

susi26

Hier das Kündigungsschreiben:
 

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  • Kündigung.pdf
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susi26

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Ohne zu wissen welche Inhalte der von dir per Unterschrift anerkannte Arbeitsvertrag zu dem Umgang mit deinem Zeitkonto enthält, wird dir niemand abschliessend und sicher diese Frage beantworten können.

Leider habe ich sowas im Arbeitsvertrag unterschrieben.

Trotzdem weiß ich von einer ehemaligen Kollegin, die auch diese Vertragsklausel unterschrieben hatte und sich gegen dieses Vorgehen gewehrt hat, am Ende Recht bekommen hat.
 

franky0815

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Trotzdem weiß ich von einer ehemaligen Kollegin, die auch diese Vertragsklausel unterschrieben hatte und sich gegen dieses Vorgehen gewehrt hat, am Ende Recht bekommen hat.

dann warte die abrechnung ab was die dir genau für was anrechnen, du kannst natürlich auch schon jetzt gegen die kündigung klagen wenn du dort bleiben willst, was die verrechnung der überstunden angeht musst du die abrechnung abwarten und dann klagen.

du könntest alternativ natürlich auch die zaf informieren, dass wenn sie dir die überstunden verrechnen du vor gericht ziehst, eventuell lenken die dann ein.
 

susi26

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du könntest alternativ natürlich auch die zaf informieren, dass wenn sie dir die überstunden verrechnen du vor gericht ziehst, eventuell lenken die dann ein.

Kennst du dich damit aus?

Ist es denn erlaubt, was die Zeitarbeitsfirma da jetzt macht? Ich muss doch nicht für das unternehmerische Risiko aufkommen.
 

Gutewicht

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Hallo Susi26,

erst mal das Wichtige zuerst, du musst dich bei der Agentur für Arbeit melden.

Zum Thema:
Schau mal bitte, nach welchem Tarifvertrag dein Vertrag erstellt wurde ( die ZAF nehmen aus meiner Erfahrung immer den Standartvordruck, meistens IGZ).
Wie lange bist du schon bei der ZAF ?
Auf wieviele Plusstunden beläuft sich dein Zeitkonto, hast du davon schon freie Tage z.B. für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr bei deiner Firma beantragt?
Du schreibst, dein Einsatz geht noch bis zum 31.12., aber jetzt hast du Urlaub... Wie lange noch, hast du noch Resturlaub von diesem Jahr?
Erst danach kann man Genaueres in deinem Fall sagen.
 

susi26

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In meinem Vertrag wird MTV BZA erwähnt.

Ich bin seit dem 06. Juni 2017 dort Arbeitnehmerin.

Ich habe auf dem Arbeitszeitkonto ca. 50 Plusstunden, wovon ich nichts beantragt habe. Ich habe bis zum 31.12.17 noch Urlaub (ist auch regulärer Urlaub, also nichts vom Arbeitszeitkonto verrechnet) und habe damit dann den Urlaub von diesem Jahr aufgebraucht.
 

Gutewicht

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Die zwei Wochen Kündigungsfrist wurden eingehalten.
Leider dürfen die ZAF wegen der Freistellung mit deinem Zeitkonto verrechnen. Mein Tipp, falls du nochmal mit einer ZAF zu tun hast: wenn es geht, immer die angesparten Stunden zuerst für freie Tage verwenden!
Wie viele Tage Urlaub hast du dieses Jahr beantragt?
 

Gutewicht

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Ok, dann ist das leider alles korrekt.
Ebenso gilt das für den Januar, da das so in dem Tarifvertrag festgelegt ist, daß nur bei vollen Monaten in Arbeit Urlaubsanspruch von 2 Tagen besteht (bei einem " normalen " AG wären das 5,7 Stunden für Januar gewesen, brutto ins Portemonnaie). Deshalb stellen ZAf ungerne zum 1. ein.

Ich kann mir vorstellen, dass ich bei einer solchen schlechten Nachricht vor dem heiligen Familienfest psychisch sehr instabil wäre und mich in die aufbauenden Hände des geeigneten Fachpersonals begeben würde. Oder nicht, dass du bei dem Wetter noch ein Erkältung holst und du wohlmöglich krank geschrieben wirst...

Dann würden die Urlaubstage wohl nicht genommen werden können und müssen dann wohl leider von dem AG abgegolten werden ( natürlich musst du dich nachweisbar und fristgerecht beim AG arbeitunfähig melden!).

Nur so am Rande:
Was ZAF richtig toll finden, ist ein beantragtes Arbeitszeugnis.
Und wenn das nicht richtig toll oder sachlich falsch ist und man ein Zweites fordert, ist man ganz oben auf der Weihnachtsliste;-)
Soll dir egal sein, steht dir zu!
 

susi26

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Ok, dann ist das leider alles korrekt.

Das heißt, die Plusstunden dürfen im Januar verrechnet werden?

Das ist doch Mist. Somit übernehme ich das unternehmerische Risiko? Dann ist es wohl am besten, in Zukunft gar keine Überstunde mehr aufzubauen, wenn ich noch mal bei einer ZAF anfange.

Es gab doch aber schon so viele Diskussionen darüber, dass dies unzulässig ist.
 

franky0815

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das ist blödsinn die plusstunden dürfen nicht verrechnet werden, allerdings musst du deine arbeitskraft anbieten, sollten sie trotzdem verrechnen solltest du klagen.

Ich kann mir vorstellen, dass ich bei einer solchen schlechten Nachricht vor dem heiligen Familienfest psychisch sehr instabil wäre und mich in die aufbauenden Hände des geeigneten Fachpersonals begeben würde. Oder nicht, dass du bei dem Wetter noch ein Erkältung holst und du wohlmöglich krank geschrieben wirst...

Dann würden die Urlaubstage wohl nicht genommen werden können und müssen dann wohl leider von dem AG abgegolten werden ( natürlich musst du dich nachweisbar und fristgerecht beim AG arbeitunfähig melden!).

kann man machen, wäre auch mein ding.
 

susi26

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das ist blödsinn die plusstunden dürfen nicht verrechnet werden

Dieser Meinung bin ich ja auch...

Trotzdem bin ich verunsichert, da jeder wieder etwas anderes sagt.


allerdings musst du deine arbeitskraft anbieten

Das mache ich ja. Habe Urlaub und wäre ab 02.01.18 einsatzbereit. Da es momentan aber schlecht aussieht, haben sie mich jetzt gekündigt. Also an mir soll es nicht liegen.

Wichtige Frage.
Falls länger als 6 Monate, ebenso wichtig: Warum wurde gekündigt?

Keine Ahnung...siehe oben Kündigungsschreiben

Probezeit war am 06. Dezember 2017 vorbei.

Ich kann mir vorstellen, dass ich bei einer solchen schlechten Nachricht vor dem heiligen Familienfest psychisch sehr instabil wäre und mich in die aufbauenden Hände des geeigneten Fachpersonals begeben würde. Oder nicht, dass du bei dem Wetter noch ein Erkältung holst und du wohlmöglich krank geschrieben wirst...

Hab ich auch schon dran gedacht...bin leider nur so gut wie nie krank. Und mich krank stellen...weiß nicht.

Ob da ein Mediziner mitspielt, wenn man dem von einer Kündigung erzählt...hab ich keine Erfahrung mit.

Falls länger als 6 Monate, ebenso wichtig: Warum wurde gekündigt?

Ist die Kündigung jetzt nicht wirksam, da kein Grund angegeben ist?
 

franky0815

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da kann man sich drüber streiten, es sind 4 wochen bis zum 15.01. aber sicher wäre der zugang am samstag gewesen, meiner meinung nach fehlt ein tag.

das die das überstundenkonto freizeitkonto nennen zeugt von der besonderen kreativität der zaf wenns drum geht die sklaven zu betrügen, hier kann man kreativität mit krimineller energie gleichsetzen.

wie weit ist den das zaf büro von dir entfernt?
 

susi26

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Gast
Ist die Kündigung jetzt nicht wirksam, da kein Grund angegeben ist?
Doch, die Kündigung ist wirksam.

Da es momentan aber schlecht aussieht, haben sie mich jetzt gekündigt.
Klingt nach betriebsbedingter Kündigung, in dem Fall wäre die ZK-Verrechnung nach § 9.6 des BAP-Manteltarifvertrages von deiner Zustimmung abhängig.

da kann man sich drüber streiten, es sind 4 wochen bis zum 15.01. aber sicher wäre der zugang am samstag gewesen, meiner meinung nach fehlt ein tag.
Nein, die Frist ist (gerade so eben) eingehalten. Der 15.01. zählt ja auch mit rein.
 

Gutewicht

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Die 4 Wochen Kündigungsfrist wurden auf den Tag genau eingehalten, leider ( der 15.1. ist der letzte Arbeitstag).#
Eine Begründung muss der Arbeitgeber bei einer Kündigung nicht angeben, allerdings dies, falls es eine Klage gibt!
Ich habe selber 2 mal Kündigungsschutzklagen mit gewerkschaftlicher Unterstützung versucht, durchzusetzen-
auch wegen fehlendem Grund in der Kündigung! Ohne Erfolg, denn es wurde hinterher etwas ganz anderes benannt als das, was ich empfunden habe ( ZAF hatte keinen Entleiher, ich sollte Urlaub nehmen).

@franky0815 :
Das Zeitkonto ist doch ein Topf, das als Freizeit für den AN gedacht ist. Und der AG stellt doch dem An die Freizeit vor dem Austritt zur Verfügung! ( damit der die " Mehrstunden" nicht bezahlen muss).
Das gilt nicht nur für ZAF , sondern für jeden AG .
 

karuso

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Das Arbeitszeitkonto darf nicht einseitig von der ZAF abgebaut werden.Das einzige was die ZAF verlangen kann bis zur Entlassung ist das nehmen des anteilsmäßigen Urlaubes.Die ZAF muß dich bis zum Schluss beschäftigen tut sie es nicht kommt sie in Annahmeverzug.Immer die Arbeitskraft anbieten.Wenn sie verlangt was zu unterschreiben wegen Freizeitausgleich nichts unterschreiben.Verlangen das du bis zum Schluss beschäftigt wirst ansonsten §615 in Verbindung mit §11 AÜG.Mit Arbeitsgericht drohen wenn die einfach das Arbeitszeitkonto abbauen.:wink::wink::wink:
 

susi26

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Ich werde einfach die ZAF anschreiben und mal nachfragen, was das soll.

Jetzt ist das Arbeitszeitkonto auf einmal ein Freizeitkonto, auch habe ich nie um Freizeit gebeten.

Ich wurde nicht gefragt und musste diesbezüglich auch nichts unterschreiben.

Wenn alles nichts hilft, überlege ich mir wirklich, ob ich dann nicht ab dem 2.1.18 krank bin.

Klingt nach betriebsbedingter Kündigung, in dem Fall wäre die ZK-Verrechnung nach § 9.6 des BAP-Manteltarifvertrages von deiner Zustimmung abhängig.

Das kann ich wohl schlecht beweisen. Und deshalb steht es bestimmt auch nicht als Grund drin.
 

franky0815

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@franky0815 :
Das Zeitkonto ist doch ein Topf, das als Freizeit für den AN gedacht ist. Und der AG stellt doch dem An die Freizeit vor dem Austritt zur Verfügung! ( damit der die " Mehrstunden" nicht bezahlen muss).
Das gilt nicht nur für ZAF , sondern für jeden AG .

die zaf und auch andere ag dürfen nicht machen was sie wollen, fest steht da es so nicht geht, wenn ich meine arbeitskraft zur verfügung stelle und die zaf nichts hat muss sie mich bezahlen, siehe auch die antwort von karuso.

für mich ist schon die umschreibung des arbeitszeitkontos als freizeitkonto ein hinweis darauf das die zaf sehr wohl weiss das sie sich auf ganz dünnem eis bewegen.

denn einzigigen nachteil den ich jetzt sehe ist der das die zaf vll. in der ersten januar hälfte doch irgendeinen hiwijob hat und die te dann doch arbeiten müsste.§ 615 BGB - Einzelnorm
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
 

Gutewicht

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Mitnichten wird es genau der § 9.6 sein:


"Nach Ausspruch einer Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den Mitarbeiter unter Fortzahlung seines Entgeltes und unter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche und Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto freizustellen. Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung ist eine Freistellung zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur mit Zustimmung des Mitarbeiters möglich"

Wäre es eine betriebsbedingte Kündigung, so wäre in der Tat die Zustimmung von @susi26 erforderlich!
Also wird es etwas Anderes sein...sowas wird dann bei einer Klage aus dem Ärmel gezaubert: Unpünktlichkeit, Kunde hat sich beschwert, zerüttetes Arbeitsverhältnis usw.

Und ebenfalls besagt der § 9.6 , daß bei einer Kündigung genau das Zeitkonto angerechnet wird!

@susi26 : gehe morgen zu Arzt, denn du bekommst für deine "Freizeit" vom 1. bis zum 15. Januar kein Geld!
 

Andy1971

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@Gutewicht

Kannst du mal einen Link zum §9.6 einstellen?

Denn zu welchem §9.6 BGB oder STgB oder Arbeitsrecht zu welchem recht gehört der?
 

susi26

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Also wird es etwas Anderes sein...sowas wird dann bei einer Klage aus dem Ärmel gezaubert: Unpünktlichkeit, Kunde hat sich beschwert, zerüttetes Arbeitsverhältnis usw.



@susi26 : gehe morgen zu Arzt, denn du bekommst für deine "Freizeit" vom 1. bis zum 15. Januar kein Geld!

Das wäre ja echt das Letzte. Habe nicht einen Tag gefehlt, war nicht einen Tag krank, immer pünktlich...

Ist das dein Ernst, das es für Januar kein Geld mehr gibt? Das glaub ich ja jetzt nicht...
Dann habe ich einfach mal ein paar Stunden für umsonst gearbeitet und die ZAF kassiert dafür.
 

Gutewicht

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@susi26 :
1. Du bekommst im Januar Geld, und zwar deinen Lohn vom Dezember, ist ja klar! (immer nachträglich)
2. Aber da du ja freigestellt wirst mit der Verrechnung deines Zeitkontos ( das heisst, du bekommst Freizeit und musst nicht arbeiten) erhälst du logioscherweise für diesen Zeitpunkt kein Geld (ist ja kein Urlaub, da hätte das anders ausgesehen!). Deshalb nochmals: gehe zu der Zunft in den weissen Kitteln und kuriere dein Krankheit aus ( zumindest bis zum 31.Dezember).

Denn die Urlaubstage von diesem Jahr kannst du leider ja nicht mehr nehmen, somit werden dir diese Tage ausbezahlt

@Andi1971
Schande über mich. Ich lese schon seit geraumer Zeit hier mit, doch meine Entschuldigung geht auch an @Zeitgeist, der sich ja hier auch viel Mühe gibt:
ich muss erst mal hier Zitieren und Einfügen nach Forenregeln lernen! Gib mir ein paar Minuten, ich versuche den Crashkurs;-)
 
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