Hallo,
bei einer ordentlichen Kündigung wird nichts passieren. Nicht mal Fragen von der Agentur.
Bei einer außerordentlichen dagegen kann wohl was passieren. Aber um eine außerordentliche Kündigung zu bekommen ist äußerst unwahrscheinlich.
Weil:
1) eine außerodentliche Kündigung kann nur in extremen Fällen von AG bekommen. Wenn man beim Klauen erwischt wurde oder betrunken in die Arbeit gegangen ist.
2) wenn man vorsätzlich einen finanziellen Schaden an den AG verursacht hat. Die Beweislast liegt bei dem AG. Er muss belegen, dass du vorsätzlich den Schaden verursacht hast (alleine das ist schon extrem schwierig für AG) und er muss belegen, dass ihm tatsächlich ein finazieller Schaden entstanden ist. Er muss alle seine Ordner, Finanzdings usw. öffnen und offenlegen.
Für AG ist eine außerordentliche Kündigung mit sehr viel Stress und Zeit verbunden. Ein AG würde nur dann zu so einem Mittel greifen, wenn ihm tatsächlich großer Schaden entstanden ist und ihm es aus finanzieller Sicht lohnen würde soviel Zeit ins Gericht zu investieren.
Eine Leihbude würde niemals eine außerordentliche Kündigung ausstellen. Wozu auch? Sie muss ins Gericht ziehen, beweisen, alle ihre Geschäftsgeheimnisse offenlegen und es ist auch dann nicht sicher ob sie den Fall gewinnen würden und das alles wozu? um einem Leiher eine auszuwischen? Nee, ganz sicher nicht.
Auch dann wenn man tatsächlich und vorsätzlich der Leihbude einen Schaden verursacht hat, würde die Leihbude für 500,-EUR an Schaden nicht vor Gericht ziehen. Weil es sich nicht lohnen würde. Soviel Zeit in den Gericht für diese 500,-EUR zu investieren.
ja aber in der probezeit können sie doch fristlos kündigen oder?
du verwechselst was. eine Firstlose Kündigung (auch als außerordnetliche) bekannt, ist eine ganz besondere Art einer Kündigung (siehe oben).
Eine Kündigung in einer Probezeit ist eine ganz normale Kündigung. Eine ordentliche Kündigung. Das heißt einfach die Probezeit nicht bestanden. Warum auch immer. Kann 1000 Gründe geben. Vielleicht hat dem AG deine Frisur nicht gefallen. Der AG kann in der Probezeit einfach so aus Lust kündigen.
Von seitens der Agentur wird es kein Ärger geben. Wenn sie doch mal fragen würde warum. Kannst du einfach sagen: "keine Ahnung."
Der einziger Unterschied zwischen einer Kündigung in der Probezeit und nicht in Probezeit ist der, dass in der Probezeit der AG ohne Gründe kündigen darf. Wenn die Probezeit dagegen um ist, kann er das nicht mehr machen.
Aber klar, wenn du in der Probezeit jemandem ins Gesicht spuckst, den PC mit einer Brechstange kaputtmachst oder besoffen mit einem Gabelstapler in ein Auto reinfährst, kannst du auch eine außerordentliche Kündigung bekommen.
Aber auch hier wird sich der AG es sich mehrmals überlegen. Weil er in der Probezeit einfach so kündigen kann. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss er ins Gericht ziehen um dich zu kündigen und eventuell den Schaden von dir bezahlt zu bekommen.