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Hallo zusammen,
ich habe vor einigen Tagen die Eigenbedarfskündigung erhalten. Zum Glück wohne ich hier schon seit über 5 Jahren und habe somit eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Wann stelle ich welche Anträge beim JC ? Rücklagen sind nicht vorhanden.
Quelle:
Was tun bei Umzugsaufforderung ?
„...das Umzugsverlangen nicht abzuwenden ist!“
Laut der obigen Quelle kann ein Antrag auf Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten sowie auf Umzugskosten gestellt werden.
Den Antrag auf Wohnungsbeschaffungskosten werde ich beim zuständigen JC sofort stellen müssen. Bei dem gerade erwähnten Antrag bin ich mir unsicher, welche Kosten zu den Beschaffungskosten gezählt werden. Werden bspw. (für mich am wichtigsten) die tatsächlichen Telefonkosten zu Vermietern übernommen? Da ich seit mehreren Jahren kein Festnetz mehr habe, wären hier Kosten von 9 Cent/Minute übers Handy zu erwarten. Wie sollten oder müssen die Telefonkosten nachgewiesen werden?, über die Handyrechnung bspw.? Wie sieht es mit der Beschaffung von Tageszeitungen aus? Werden auch solche Kosten übernommen? Fahrtkosten können vorerst ausgeschlossen werden, da ich erst einmal nur in der näheren Umgebung nach evtl. passenden Wohnungen suchen werde. Gibt es darüber hinaus noch Kostenpunkte, die ich vielleicht vergessen habe?
Bei dem Antrag auf Umzugskosten gehe ich davon aus, dass dieser ebenfalls umgehend mit der entsprechenden Eigenbedarfskündigung eingereicht werden muss. Oder kann der Antrag auf Umzugskosten nur dann wirklich bearbeitet werden, wenn zusätzlich ein Wohnungsangebot vorliegt, welches zuvor mit dem Antrag dann zusammen eingereicht werden sollte/muss?
Würde mich über Hilfe freuen,
es grüßt Euch nett
Till
ich habe vor einigen Tagen die Eigenbedarfskündigung erhalten. Zum Glück wohne ich hier schon seit über 5 Jahren und habe somit eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Wann stelle ich welche Anträge beim JC ? Rücklagen sind nicht vorhanden.
Quelle:
Was tun bei Umzugsaufforderung ?
„...das Umzugsverlangen nicht abzuwenden ist!“
Laut der obigen Quelle kann ein Antrag auf Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten sowie auf Umzugskosten gestellt werden.
Den Antrag auf Wohnungsbeschaffungskosten werde ich beim zuständigen JC sofort stellen müssen. Bei dem gerade erwähnten Antrag bin ich mir unsicher, welche Kosten zu den Beschaffungskosten gezählt werden. Werden bspw. (für mich am wichtigsten) die tatsächlichen Telefonkosten zu Vermietern übernommen? Da ich seit mehreren Jahren kein Festnetz mehr habe, wären hier Kosten von 9 Cent/Minute übers Handy zu erwarten. Wie sollten oder müssen die Telefonkosten nachgewiesen werden?, über die Handyrechnung bspw.? Wie sieht es mit der Beschaffung von Tageszeitungen aus? Werden auch solche Kosten übernommen? Fahrtkosten können vorerst ausgeschlossen werden, da ich erst einmal nur in der näheren Umgebung nach evtl. passenden Wohnungen suchen werde. Gibt es darüber hinaus noch Kostenpunkte, die ich vielleicht vergessen habe?
Bei dem Antrag auf Umzugskosten gehe ich davon aus, dass dieser ebenfalls umgehend mit der entsprechenden Eigenbedarfskündigung eingereicht werden muss. Oder kann der Antrag auf Umzugskosten nur dann wirklich bearbeitet werden, wenn zusätzlich ein Wohnungsangebot vorliegt, welches zuvor mit dem Antrag dann zusammen eingereicht werden sollte/muss?
Würde mich über Hilfe freuen,
es grüßt Euch nett
Till