Kündigung von ZAF bekommen

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Spezl86

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Guten Morgen zusammen,

Ich hab seit Oktober 2014 bei einer ZAF gearbeitet und bin da durch insgesamt 3 Kunden gelaufen.
Nachdem der letzte Kunde nun meine Arbeitskraft nicht mehr braucht und mich abbestellt hat wurde mir auch von der ZAF gekündigt mit dem Vermerk es gibt im Sommer eben weniger Arbeit und so...
Kündigung wurde fristgerecht zum 30.09.18 ausgestellt.
Eine Lohntfortzahlung wurde vermerkt in der Kündigung, ebenso wie das anrechnen der Überstunden und des Resturlaubs.
Nun war die ZAF trotzdem weiterhin auf der Suche nach nem neuen Kunden für mich und hat da auch jemand gefunden. Da hätte ich letzte Woche schon hingehen müssen, war aber krank geschrieben die letzte Woche. Morgen wäre ein neuer Termin, aber ich will auch gar nicht ehrlich gesagt.
Hab vorher mit der ZAF telefoniert und ihnen mitgeteilt das ich mit den Schmerzen die ich momentan habe es nicht gut ausschaut das ich fit werde bis morgen, und ich evtl. noch mal zum Arzt geh...
Dann meinte sie bloß das dann die Lohnfortzahlung gestrichen wird.
Dürfen die das?

Auf der einen Seite bin ich froh das die ZAF endlich gekündigt hat, auf er andren Seite weiß ich nicht ob der neue Kunde vielleicht ne Chance wäre endlich ne Festanstellung zu bekommen....
 
E

ExUser 2606

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Wenn sie das machen. Sofort abmahnen und wenn dann nichts passiert zum Arbeitsgericht. Du has Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung. Wenn die ueberstunden und Resturlaub nicht mehr nehmen kannst wegen Krankheit, sin diese auszuzahlen.
 

Spezl86

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Ok, danke fürs erste.
Es kam dann noch das Argument zum vorschein das ich ja meine Arbeitskraft ihnen anbieten muss und wenn ich das nicht mache wird die Lohnfortzahlung bis Ende August stattfinden und dann eben nicht mehr.
Aber wenn ich krank geschrieben bin kann ich ja meine Arbeitskraft gar nicht anbieten...
Ach ja, freigestellt bin ich auch.
 

Spezl86

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Beides....

" Sie werden hiermit ab dem 09.08.18 bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt.
Im Zuge der Freistellungsphase werden Sie ab dem 09.08.18 bis zu 23.08.18 widerruflich freigestellt, dann werden wir zunächst ihre Plusstunden aus dem Arbeitszeitkonto abbauen (Zeitraum 24.08.18 bis 04.09.18) und dann den Resturlaub (05.09.18 bis 11.09.18) gewähren. In diesen Zeiten erfolgt die Freistellung unwiderruflich. Ab dem 12.09.18 werden sie jederzeit widerruflich unter Zahlung von Annahmeverzugslohn von der Arbeit freigestellt."
 

Spezl86

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Alles klar. Dann geh ich heut noch zum Arzt und lass mich erstmal krank schreiben. Hoffe das klappt...
Danke euch!
 
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Auf der einen Seite bin ich froh das die ZAF endlich gekündigt hat, auf er andren Seite weiß ich nicht ob der neue Kunde vielleicht ne Chance wäre endlich ne Festanstellung zu bekommen....

Vorab: Die ZAF ist dein Arbeitgeber und hat sich somit auch an das Entgeltfortzahlungsgesetz zu halten. Andere gesetzliche Bestimmungen gelten ebenso.

Ich möchte dir deine Hoffnug nicht nehmen, aber die Chance auf eine Übernahme sind außerordentlich gering. Der Klebeeffekt liegt bei mickrigen 14 %. Das ist auch nicht Sinn und Zweck der Zeitarbeit (genauso wenig wie es das Auffangen von Auftragsspitzen ist). Zeitarbeit dient heute ausschließlich als Instrument zur Lohndrückerei und zur Spaltung der Belegschaft.

Du kannst davon ausgehen, dass du mindestens ein Drittel weniger verdient hast als ein Festangestellter in gleicher Position. Allein schon deshalb wird man dich nicht übernehmen. Dann verdient die ZAF nämlich nichts mehr an dir und darum geht es in erster Linie.
 
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Spezl86

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Oh weih oh weih :( :( :(
Das klingt ja mal mehr als Kacke...

Bin übrigends grad vom Arzt gekommen und für diese Woche wieder krank geschrieben.
Somit kann ich morgen natürlich nicht auf den Termin gehen.
Ich würde das jetzt meiner ZAF per email mitteilen, bin nicht scharf drauf mit denen zu telefonieren...
Muß ich jetzt irgendwas beachten oder reicht der Text
"Hallo Frau ZAF ,
ich bin bis XX krank geschrieben. AU geht auf dem Postweg zu".
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

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Nachdem der letzte Kunde nun meine Arbeitskraft nicht mehr braucht und mich abbestellt hat wurde mir auch von der ZAF gekündigt mit dem Vermerk es gibt im Sommer eben weniger Arbeit und so...
Etwas dürftige Begründung.
Mit einer Kündigungsschutzklage könnte hier noch eine Abfindung rauszuholen sein.
Dann meinte sie bloß das dann die Lohnfortzahlung gestrichen wird.
Dürfen die das?
Nein.

" Sie werden hiermit ab dem 09.08.18 bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt.
Im Zuge der Freistellungsphase werden Sie ab dem 09.08.18 bis zu 23.08.18 widerruflich freigestellt, dann werden wir zunächst ihre Plusstunden aus dem Arbeitszeitkonto abbauen (Zeitraum 24.08.18 bis 04.09.18) und dann den Resturlaub (05.09.18 bis 11.09.18) gewähren. In diesen Zeiten erfolgt die Freistellung unwiderruflich. Ab dem 12.09.18 werden sie jederzeit widerruflich unter Zahlung von Annahmeverzugslohn von der Arbeit freigestellt."
Ob das so zulässig ist?
Hier sollte mal ein Anwalt drüberschauen.
 
E

ExitUser12345

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Ich kann mich eigentlich nur meinen Vorrednern anschließen.

Ansonsten:

[...]
Im Zuge der Freistellungsphase werden Sie ab dem 09.08.18 bis zu 23.08.18 widerruflich freigestellt, dann werden wir zunächst ihre Plusstunden aus dem Arbeitszeitkonto abbauen (Zeitraum 24.08.18 bis 04.09.18) und dann den Resturlaub (05.09.18 bis 11.09.18) gewähren. In diesen Zeiten erfolgt die Freistellung unwiderruflich. Ab dem 12.09.18 werden sie jederzeit widerruflich unter Zahlung von Annahmeverzugslohn von der Arbeit freigestellt."

Lass dies unbedingt durch einen Anwalt in deiner Nähe prüfen.

Das Ganze hört sich jedenfalls danach an, als wollte dir die ZAF nebenbei deine Plus-Stunden und deinen Urlaub zwicken - und das, obwohl die ZAF eigentlich das Risiko für den Arbeitsausfall (§§ 293 ff. BGB) trägt.

m.M

:icon_pause:
 
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@Spezl86: Wenn du Kündigungsschutzklage erhebst, musst du das innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung tun. Dafür brauchst du keinen Rechtsanwalt. Die 3-Wochen-Frist musst du aber unbedingt einhalten. Ich würde auf jeden Fall gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen.
 

karuso

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Im Zuge der Freistellungsphase werden Sie ab dem 09.08.18 bis zu 23.08.18 widerruflich freigestellt, dann werden wir zunächst ihre Plusstunden aus dem Arbeitszeitkonto abbauen (Zeitraum 24.08.18 bis 04.09.18)


Ist unzulässig.Es ist nicht erlaubt in einsatzfreien Zeiten das Arbeitzeitkonto einseitig von der ZAF abzubauen.Wichtig ist das du jeden Tag deine Arbeitskraft anbietest wenn sie sie nicht annehmen kommen sie in Annahmeverzug §615 BGB in Verbindung mit § 11 Abs. 4 AÜG.Zumal noch drin steht wiederruflich sie können dich also wieder zur Arbeit herranziehen.Weise sie darauf hin und drohe mit dem Arbeitgericht wenn sie die Plusstunden einfach einseitig abbauen.Nichts unterschreiben wegen Freihzeitausgleich.Las dir die Überstunden bei der letzten Lohnabrechnung auszahlen.


und dann den Resturlaub (05.09.18 bis 11.09.18) gewähren. In diesen Zeiten erfolgt die Freistellung unwiderruflich.


Das ist zulässig.Sie können darauf bestehen das du dein Resturlaub zum Ende des Beschäftigungsverhältnis auf Null bringst.Das schreibt ja auch das Bundesurlaubsgesetz so vor.
Warum die jetzt unwiederruflich schreiben kann ich nicht nachvollziehen.Wenn man Urlaub hat muß man sowieso nicht zur Verfügung stehen.


Ab dem 12.09.18 werden sie jederzeit widerruflich unter Zahlung von Annahmeverzugslohn von der Arbeit freigestellt."


Das ist korrekt so.

Wenn du natürlich bis zum Ende krank bist ist das alles erstmal hinfällig.Dann ist natürlich alles zum Ende des Arbeitsverhältnises auszuzahlen.So sehe ich das es ist alles eine Info.
 
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karuso

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Nachtrag: Ob der Resturlaub genau vom (05.09.18 bis 11.09.18) genommen werden muß ist fraglich da hast du auch noch ein Wörtchen mitzureden. Er ist nur bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnises zu nehmen und nur in Außnahmefälle abzugelten.:icon_mrgreen::icon_mrgreen:
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

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Spezl86

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Lasst mich das mal zusammen fassen:
1. Ich sollte eine Kundigungsschutzklage einreichen. Dafür hab ich, innerhalb der 3 Wochen Frist, noch morgen und übermorgen Zeit. Was bringt mir das außer einer möglichen Abfindung?
2. Aktuell bin ich ja krank geschrieben bis Freitag diese Woche. Dann bleibt mir entweder übrig am Montag meine Arbeitskraft anzubieten, in Sinne meiner ZAF irgendwo hinfahren und mich vorstellen und gucken obs passt und somit die Kündigung nichtig machen.
3. Die Kündigung hab ich am 09.08.18 in der ZAF bei Erhalt unterschrieben. Großer Fehler anscheinend... :(
4. Bzgl meinen Überstunden und Resturlaub: Wenn ich einen Arzt finde der mich theoretisch bis zum Ende der Kündigungsfrist krank schreibt müsste ich meine Überstunden und Resturlaub ausbezahlt bekommen, oder?
5. Meine ZAF meinte gestern noch das wenn ich "Keine Lust" auf die Vermittlungsversuche habe und sie sich damit nicht blamieren wollen bzw ihren Ruf verlieren wollen, würden sie die Kündigung ab sofort geltend machen und mir meine bleibenden Stunden und Urlaub auszahlen. Ist das überhaupt rechtens??

Ich bin ehrlich, ich hab eigentlich absolut keine Lust auf diesen ganzen Käse... Mir ist das sowas von zuwider einfach daheim zu bleiben... :( :(
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

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1. Ich sollte eine Kundigungsschutzklage einreichen. Dafür hab ich, innerhalb der 3 Wochen Frist, noch morgen und übermorgen Zeit. Was bringt mir das außer einer möglichen Abfindung?
Alternativ behältst du auch deinen Job.
Ausreichend begründet ist die Kündigung laut dem Eingangspost jedenfalls nicht.
2. Aktuell bin ich ja krank geschrieben bis Freitag diese Woche. Dann bleibt mir entweder übrig am Montag meine Arbeitskraft anzubieten, in Sinne meiner ZAF irgendwo hinfahren und mich vorstellen und gucken obs passt und somit die Kündigung nichtig machen.
Die Kündigung wird dadurch nicht nichtig.
Das AV endet zum 30.09., etwas anderes müsste von dir und der ZAF ausdrücklich vereinbart werden. Auch eine einseitige Rücknahme der Kündigung durch die ZAF geht nicht, das wäre auch nur ein Angebot, welches du annehmen oder ablehnen kannst.
4. Bzgl meinen Überstunden und Resturlaub: Wenn ich einen Arzt finde der mich theoretisch bis zum Ende der Kündigungsfrist krank schreibt müsste ich meine Überstunden und Resturlaub ausbezahlt bekommen, oder?
Ja.
Bezüglich der Überstunden beachte auch #16.
5. Meine ZAF meinte gestern noch das wenn ich "Keine Lust" auf die Vermittlungsversuche habe und sie sich damit nicht blamieren wollen bzw ihren Ruf verlieren wollen, würden sie die Kündigung ab sofort geltend machen und mir meine bleibenden Stunden und Urlaub auszahlen. Ist das überhaupt rechtens??
Wenn du dich zu etwas hinreißen lässt, was nach Arbeitsverweigerung aussieht, könnte die ZAF dich fristlos kündigen. Das zieht dann auch Probleme mit der AfA nach sich (Sperrzeit).
 

Spezl86

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Alternativ behältst du auch deinen Job.
Ausreichend begründet ist die Kündigung laut dem Eingangspost jedenfalls nicht.
Ich will den Job auf keinen Fall behalten.. Ich hab echt die Schnauze voll der Sklave zu sein :(

Die Kündigung wird dadurch nicht nichtig.
Das AV endet zum 30.09., etwas anderes müsste von dir und der ZAF ausdrücklich vereinbart werden. Auch eine einseitige Rücknahme der Kündigung durch die ZAF geht nicht, das wäre auch nur ein Angebot, welches du annehmen oder ablehnen kannst.

Ok, dann kann ichs mir ja zumindest mal anschauen und die ZAF so etwas besänftigen.

Ja.
Bezüglich der Überstunden beachte auch #16.
Alles klar, danke!

Wenn du dich zu etwas hinreißen lässt, was nach Arbeitsverweigerung aussieht, könnte die ZAF dich fristlos kündigen. Das zieht dann auch Probleme mit der AfA nach sich (Sperrzeit).
Ich werde mich zu nichts hinreißen lassen. Wenn ich krank geschrieben bin darf ich ja eh nichts machen...
 
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@Spezl86: Mir würde es an deiner Stelle nur noch darum gehen, auf dem Rechtsweg einen akzeptablen Vergleich herauszuschlagen. Wenn du dort wieder anfängst, erwartet dich die Hölle. Du wirst tagtäglich irgendwelchen Schikanen ausgesetzt sein. Du musst jedoch schleunigst Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
 

NoAvail

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Auf der einen Seite bin ich froh das die ZAF endlich gekündigt hat, auf er andren Seite weiß ich nicht ob der neue Kunde vielleicht ne Chance wäre endlich ne Festanstellung zu bekommen....


Meine Meinung dazu:

Bewirb dich lieber direkt oder initiativ bei den Firmen und nicht über ZAF . Sonst wirst du evtl. noch bei weiteren 10 Kunden eingesetzt und läufst andauernd der Festanstellung hinterher.

Ist doch immer das gleiche Geschwätz mit der Aussicht auf Übernahme. Nur bei einer Minderheit passiert das letztlich. Diese Personen hätten wahrscheinlich auch ohne ZAF etwas gefunden- alle anderen verhungern am langen Arm.

Ich käme mir jedenfalls ausgenutzt vor, wenn ich 4 Jahre für ZAF gearbeitet und sich jedes Mal die Hoffnung auf Übernahme, womit die ZAF ja wirbt damit sich die Arbeiter den Allerwertesten aufreißen, in Luft aufgelöst hätte.
 
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Zeitarbeit ist genauso frustrierend wie Hartz4. Das fängt bei der Bezahlung an und hört mit dem miesen zwischenmenschlichen Umgang auf. Meistens geht es doch nur um das Motto "Hauptsache ich habe Arbeit und sei sie noch so sch..ße."
 
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