Kündigung vom Arbeitgeber befristetem Vertrag

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MindMaster91

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Hallo,

ich habe eine Frage und ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich arbeite an einer Universität als wissenschaftliche Hilfskraft und bekomme ALGII . Meine Hilfskraftverträge sind, sofern sie nicht verlängert werden immer befristet. Im Arbeitsvertrag steht dann immer, dass es keiner arbeitgeberseitigen Kündigung bedarf wenn der Vertrag ausläuft. Dem JC liegt der fragliche Vertrag mit dem jeweiligen Passus vor. Nun fordern die dennoch die Bestätigung der Kündigung durch den Arbeitgeber. Wieso?

Beste Grüße
 

MindMaster91

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Ich habe das Gefühl die spielen irgendwie auf Zeit. Das Gleiche ists mit Lohnabrechnungen die ich eingereicht habe. Da werden Uni und Landesfinanzdirektion zu zwei unabhängigen "Läden" obwohl letztere nur die Bezüge für erste verwaltet. Dann will man das Formular zur Einkommensbestätigung, wenngleich alle Kontoauszüge und die nach Gewerbeordnung erstellten Lohnbescheinigungen vorliegen. Ich verstehe das nicht.
 

MindMaster91

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JC passt Bezüge für Juni nicht an

Anknüpfend an mein gestrig eröffnetes Thema habe ich ein wesentlich weitreichenderes Problem.

Das Jobcenter nimmt bei mir ein Einkommen an, das eine Höhe von 520€ monatlich hat.

Dieses setzt sich aus drei Arbeitsverhältnissen zusammen:

Arbeitsverhältnis 1: 165€, 15 Stunden pro Monat fix, ein Pauschallohn zahlbar zum Monatsende. Geendet und befristet zum 31.05. gewesen.

Arbeitsverhältnis 2: 220€,20 Stunden pro Monat fix, ein Pauschallohn zahlbar zum Monatsende. Befristet bis 31.07.

Arbeitsverhältnis 3: 135€ (angenommen vom JC ), Vergütung und Stundenzahl variabel, zahlbar im darauffolgenden Monat.

Die Arbeitsverträg von 1&2 liegen dem JC seit 2 Monaten vor. Die Befristungen sind also bekannt.

Im Arbeitsverhältnis 3 wurden im Mai keine Arbeitsleistungen erbracht. -> Im Juni kein Zufluss. Jobcenter durch Stundenabrechnung in Kenntnis gesetzt.

Arbeitsverhältnis 1 endete im Mai. -> Im Juni kein Zufluss.

Arbeitsverhältnis 2 besteht fort. Zufluss im Juni 220€.

Das JC weiß seit 07.06. das bei Arbeitverhältnis 3 kein Zufluss im Juni zu erwarten ist und wesentlich länger vom Ende des Arbeitsverhältnisses 1.

Ich bekam jedoch nur 80€ Regelsatz plus 260€ Miete. Also gehen die immer noch von 520€ Einkünften aus. Ich bin also total unterdeckt vom Bedarf.

Dazu kommt nun die im ersten Post geschilderte Geschichte. Die wollen Einkommensnachweise von den Arbeitgebern ausgefüllt für April und Mai, dazu Kontoauszüge vorher zahlen die wahrscheinlich nicht nach oder wie auch immer.

Ich weiß nicht weiter.... weder warum man das Vertragsende von 1 ignoriert hat, was laut Vertrag keiner schriftlichen Kündigung bedarf, noch das bei 3 keine Lohnzahlung stattfinden wird. Helft mir was soll ich tun?
 
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Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Im Arbeitsvertrag steht dann immer, dass es keiner arbeitgeberseitigen Kündigung bedarf wenn der Vertrag ausläuft. Dem JC liegt der fragliche Vertrag mit dem jeweiligen Passus vor. Nun fordern die dennoch die Bestätigung der Kündigung durch den Arbeitgeber.
Leg dem JC den AV vor und verweise auf § 15 Abs. 1 TzBfG.

Zum Ausstellen zusätzlicher Nachweise ist der AG nicht verpflichtet, und vermutlich wird er das auch genau deshalb nicht tun.

Arbeitsverhältnis 3: 135€ (angenommen vom JC ), Vergütung und Stundenzahl variabel, zahlbar im darauffolgenden Monat.
[...]
Im Arbeitsverhältnis 3 wurden im Mai keine Arbeitsleistungen erbracht. -> Im Juni kein Zufluss.
Das entspricht nicht der Rechtslage, siehe § 12 TzBfG.
§ 12 Arbeit auf Abruf
(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.
Und diese 10 h/Woche hat der AG dann auch zu bezahlen!

Jobcenter durch Stundenabrechnung in Kenntnis gesetzt.
[...]
Das JC weiß seit 07.06. das bei Arbeitverhältnis 3 kein Zufluss im Juni zu erwarten ist und wesentlich länger vom Ende des Arbeitsverhältnisses 1.

Ich bekam jedoch nur 80€ Regelsatz plus 260€ Miete. Also gehen die immer noch von 520€ Einkünften aus. Ich bin also total unterdeckt vom Bedarf.
Bezüglich AV1 das JC anschreiben und eine Änderung der Bewilligung einfordern. Reagieren die nicht, bleibt dir nur ein EA -Antrag beim SG .
Bezüglich AV3 musst du dich mit dem AG in Verbindung setzen, der hat korrekt zu zahlen. Erst wenn das fehlschlägt käme das JC zum Zuge.

Nebenbei: 520€ sind oberhalb der Minijobgrenze. Da kann auch noch was nachkommen.
 

MindMaster91

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Leg dem JC den AV vor und verweise auf § 15 Abs. 1 TzBfG.

Zum Ausstellen zusätzlicher Nachweise ist der AG nicht verpflichtet, und vermutlich wird er das auch genau deshalb nicht tun.


Das entspricht nicht der Rechtslage, siehe § 12 TzBfG.

Und diese 10 h/Woche hat der AG dann auch zu bezahlen!


Bezüglich AV1 das JC anschreiben und eine Änderung der Bewilligung einfordern. Reagieren die nicht, bleibt dir nur ein EA -Antrag beim SG .
Bezüglich AV3 musst du dich mit dem AG in Verbindung setzen, der hat korrekt zu zahlen. Erst wenn das fehlschlägt käme das JC zum Zuge.

Nebenbei: 520€ sind oberhalb der Minijobgrenze. Da kann auch noch was nachkommen.

Was soll da nachkommen außer dass ich bereits jetzt RV Beiträge zahle?
 

MindMaster91

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Achso und ergänzend AV 3 ist nicht befristet. Ich werde halt immer gefragt wann ich arbeiten kann und auch nur wenns betrieblich erforderlich ist.
 

MindMaster91

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So jetzt hat sich irgendwie durch die erhaltene Aufforderung zur Mitwirkung vieles etwas geklärt:

Das JC dachte, es liegt ein Arveitsvertrag bei der Uni (AV 2) und fälschlicherweise ein Arbeitsvertrag (AV1) bei der Landesfinanzdirektion (LfD) vor, welche nur die Bezüge der Uni auszahlt.

Die Wurzel allen Übels: AV 1 lag denen nicht in Kopie vor und die haben nicht verstanden das die LfD nur ausführendes Organ ist. (Hätte man sich ja bei Beschäftigungen im öffentlichen Dienst ja denken können)

Daraus folgerten die dann mir wurde AV2 vor Fristende gekündigt....

Habe nun AV1 der 31.05. normal endete nachgereicht und erklärt das dieLfD nur ausführendes Organ ist. Ich hoffe die können jetzt 165€ Verdienst (AV1) und 220€ Verdienst (AV2) zudammenrechnen um zu erkennen, dass die 385€ gezahlt durch die LfD aus zwei Univerträgen kamen.
 
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MindMaster91

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Ich benötige nun einen Vorschuss es hilft nichts. Ich soll morgen früh um 07:30 Uhr gleich zum JC kommen. Zahlen die sowas 3 Tage vor dem regulären Zahltetmin überhaupt aus und in welcher Höhe?
 

MindMaster91

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In welcher Höhe benötigst du einen Vorschuss? Du solltest dabei aber auch bedenken, dass dieser dann von der folgenden Regelzahlung auch direkt abgezogen wird. Kannst du deine Mittellosigkeit anhand von Kontoauszügen belegen?

Es geht um eine noch ausstehende Nachzahlung nicht um einen Vorschuss auf die Zahlung für 07/18. Minimum 100€ von ausstehenden 240€. Nur die Nachzahlung ist noch nicht via Bescheid naja beschieden.
 
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Es geht um eine noch ausstehende Nachzahlung nicht um einen Vorschuss auf die Zahlung für 07/18. Minimum 100€ von ausstehenden 240€. Nur die Nachzahlung ist noch nicht via Bescheid naja beschieden.

So jetzt habe ich fast mal Mitleid mit den Leuten vom JC . Die sind schlicht und ergreifend nicht durch meine ganzen befristeten Arbeitsverträge durchgestiegen.... naja heute Nachmittag ein Termin bei der Leistungsabteilung für die Nachzahlung in bar
 
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