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Hallo,
ich habe eine Frage und ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich arbeite an einer Universität als wissenschaftliche Hilfskraft und bekomme ALGII . Meine Hilfskraftverträge sind, sofern sie nicht verlängert werden immer befristet. Im Arbeitsvertrag steht dann immer, dass es keiner arbeitgeberseitigen Kündigung bedarf wenn der Vertrag ausläuft. Dem JC liegt der fragliche Vertrag mit dem jeweiligen Passus vor. Nun fordern die dennoch die Bestätigung der Kündigung durch den Arbeitgeber. Wieso?
Beste Grüße
ich habe eine Frage und ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich arbeite an einer Universität als wissenschaftliche Hilfskraft und bekomme ALGII . Meine Hilfskraftverträge sind, sofern sie nicht verlängert werden immer befristet. Im Arbeitsvertrag steht dann immer, dass es keiner arbeitgeberseitigen Kündigung bedarf wenn der Vertrag ausläuft. Dem JC liegt der fragliche Vertrag mit dem jeweiligen Passus vor. Nun fordern die dennoch die Bestätigung der Kündigung durch den Arbeitgeber. Wieso?
Beste Grüße