elohelp123
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Liebes Forum,
ich wurde am 08.03.19 zum 31.03.19 vom Arbeitgeber gekündigt. Bei ihm war ich seit dem 01.06.2017 beschäftigt. Nach meiner Rechnung müsste ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen haben, also am 05.04.19.
Nun möchte ich ungern gegen die Kündigung wehren, da es für mich kein Nutzen sehe. Am 01.04.19 hätte ich ein neuen Arbeitgeber ist aber noch nicht 100% dingfest. Kann die AfA mich sanktionieren wenn ich nicht gegen die Kündigung wehre?
Gruß
ich wurde am 08.03.19 zum 31.03.19 vom Arbeitgeber gekündigt. Bei ihm war ich seit dem 01.06.2017 beschäftigt. Nach meiner Rechnung müsste ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen haben, also am 05.04.19.
Nun möchte ich ungern gegen die Kündigung wehren, da es für mich kein Nutzen sehe. Am 01.04.19 hätte ich ein neuen Arbeitgeber ist aber noch nicht 100% dingfest. Kann die AfA mich sanktionieren wenn ich nicht gegen die Kündigung wehre?
Gruß