Stadtkatze
Elo-User*in
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Hallo Wissende,
vor gut 2 Jahren habe ich hier schon einmal Hilfe gesucht und gefunden und bin immer noch dankbar für die guten Tipps.
Inzwischen werde ich jetzt im Juli 62 Jahre alt und weiterhin SB 50%.
Mit Euern Tipps ist es mir gelungen, die von der KK verlangte Reha abzuwenden und bin seit 01.07.2017 wieder Vollzeit in Arbeit. So weit so prima. Leider gibt es beruflich, privat und gesundheitlich einige Tiefschläge. Auch dadurch bin ich gesundheitlich auf einem ziemlichen Tiefpunkt. Aber ich wollte ja unbedingt wieder arbeiten.
Nun wird der Betrieb Ende September geschlossen. daher wird das Integrationsamt meiner Kündigung zustimmen (hatte ich ja leider aus selbigem Grund schon einmal) Meine Kollegen haben schon die Kündigung erhalten, bei mir steht es noch aus (da kürzere Kündigungsfrist). Ich habe noch Resturlaub den ich nicht mehr bis dahin nehmen , da mein einziger Arbeitsplatz-Kollege seit fast 2 Jahren krank. Mein AG ist mit einer Urlaubsabgeltung einverstanden.
Es sind 58 Tage (ja das kommt zusammen in 2 Jahren allein und mit dem SB-Aufschlag). Der Arbeitgeber erkennt das auch an.
1. Für die Anzahl der Urlaubstage aus der Abgeltung würde mein ALG 1 ruhen? Also 58 Tage Urlaubsabgeltung = 58 Tage ruhendes ALG? Bsp. statt ALG ab 01.10. also ALG erst am 23.12.19 (Bayern)?
Bin ich in dieser Zeit krankenversichert?
2. Man will mir, nach erfolgter Kündigung zum 30.09.2019 einen "Abwicklungsvertrag" anbieten. 01.10. - 31.12.2019. Erfolgt dann eine Sperre vom AfA 12 Wochen? Die Kündigung ist betriebsbedingt, Integrationsamt wird zustimmen.
Man will dann statt der Urlaubsabgeltung eine unwiderrufliche Freistellung ab 15.11.19 unter Abgeltung aller Urlaubsansprüche reinschreiben. Ginge das überhaupt? Vom 15.11. - 31.12. sind es nur 31 Arbeitstage. Was ist mit den verbleibenden 27 Tagen? Da kann die Afa ja nur drüberstolpern, da man mir für 27 Tage früher ALG zahlen müsste, oder?
3. Im Falle einer unwiderrufliche Freistellung ab 18.11.2020: Erwirbt man in der Zeit weiteren Urlaubsanspruch? Wenn ja, nur für die Zeit bis zur Freistellung oder die ganzen 3 Monate. Das wären ja nochmal 9 (35:12=2,916 x3 = 8,75) Tage für 3 Monate. Ab wann gilt im Falle der unwiderruflichen Freistellung die Arbeitslosigkeit? Ab Ende Abwicklungsvertrag oder Anfang Freistellung? Wann beginnt die Sperrzeit? Habe mal gelesen, dass die Sperrzeit schon ab unwiderruflicher Freistellung beginnt? Wann beginnt das ruhende ALG?
Ruhendes ALG 01.10. - 23.12. wegen Urlaubsabgeltung und anschließend Sperre vom 01.11.19 - 31.01.2020? können die "ruhend" und Sperre kombinieren?
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus während dieser Monate aus? Also während a) Freistellung b) Sperrzeit c)Ruhend
Ich weiß, viele Fragen. Ich finde mich da nicht mehr zurecht. Also schon mal Danke im voraus für die Mühe
Eure Stadtkatze
vor gut 2 Jahren habe ich hier schon einmal Hilfe gesucht und gefunden und bin immer noch dankbar für die guten Tipps.
Inzwischen werde ich jetzt im Juli 62 Jahre alt und weiterhin SB 50%.
Mit Euern Tipps ist es mir gelungen, die von der KK verlangte Reha abzuwenden und bin seit 01.07.2017 wieder Vollzeit in Arbeit. So weit so prima. Leider gibt es beruflich, privat und gesundheitlich einige Tiefschläge. Auch dadurch bin ich gesundheitlich auf einem ziemlichen Tiefpunkt. Aber ich wollte ja unbedingt wieder arbeiten.
Nun wird der Betrieb Ende September geschlossen. daher wird das Integrationsamt meiner Kündigung zustimmen (hatte ich ja leider aus selbigem Grund schon einmal) Meine Kollegen haben schon die Kündigung erhalten, bei mir steht es noch aus (da kürzere Kündigungsfrist). Ich habe noch Resturlaub den ich nicht mehr bis dahin nehmen , da mein einziger Arbeitsplatz-Kollege seit fast 2 Jahren krank. Mein AG ist mit einer Urlaubsabgeltung einverstanden.
Es sind 58 Tage (ja das kommt zusammen in 2 Jahren allein und mit dem SB-Aufschlag). Der Arbeitgeber erkennt das auch an.
1. Für die Anzahl der Urlaubstage aus der Abgeltung würde mein ALG 1 ruhen? Also 58 Tage Urlaubsabgeltung = 58 Tage ruhendes ALG? Bsp. statt ALG ab 01.10. also ALG erst am 23.12.19 (Bayern)?
Bin ich in dieser Zeit krankenversichert?
2. Man will mir, nach erfolgter Kündigung zum 30.09.2019 einen "Abwicklungsvertrag" anbieten. 01.10. - 31.12.2019. Erfolgt dann eine Sperre vom AfA 12 Wochen? Die Kündigung ist betriebsbedingt, Integrationsamt wird zustimmen.
Man will dann statt der Urlaubsabgeltung eine unwiderrufliche Freistellung ab 15.11.19 unter Abgeltung aller Urlaubsansprüche reinschreiben. Ginge das überhaupt? Vom 15.11. - 31.12. sind es nur 31 Arbeitstage. Was ist mit den verbleibenden 27 Tagen? Da kann die Afa ja nur drüberstolpern, da man mir für 27 Tage früher ALG zahlen müsste, oder?
3. Im Falle einer unwiderrufliche Freistellung ab 18.11.2020: Erwirbt man in der Zeit weiteren Urlaubsanspruch? Wenn ja, nur für die Zeit bis zur Freistellung oder die ganzen 3 Monate. Das wären ja nochmal 9 (35:12=2,916 x3 = 8,75) Tage für 3 Monate. Ab wann gilt im Falle der unwiderruflichen Freistellung die Arbeitslosigkeit? Ab Ende Abwicklungsvertrag oder Anfang Freistellung? Wann beginnt die Sperrzeit? Habe mal gelesen, dass die Sperrzeit schon ab unwiderruflicher Freistellung beginnt? Wann beginnt das ruhende ALG?
Ruhendes ALG 01.10. - 23.12. wegen Urlaubsabgeltung und anschließend Sperre vom 01.11.19 - 31.01.2020? können die "ruhend" und Sperre kombinieren?
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus während dieser Monate aus? Also während a) Freistellung b) Sperrzeit c)Ruhend
Ich weiß, viele Fragen. Ich finde mich da nicht mehr zurecht. Also schon mal Danke im voraus für die Mühe
Eure Stadtkatze