Hallo.
Ich habe seit dem 12.12.17 an einer Umschulung der AfA teilgenommen. Leider sind meine beiden kleinen Kinder relativ oft krank.
Am Dienstag, den 2.4.19 habe ich vom Maßnahmeträger die Kündigung erhalten. Aufgrund der Fehlzeiten ist eine Prüfungszulassung ausgeschlossen.
Nun war ich damit auch beim Arbeitsamt und habe alles angegeben inkl der Kündigung.
Ich habe dann mit meiner Arbeitsvermittlerin schon abgesprochen das ich am 12.5. Eine andere Weiterbildung für 6 Monate beginne, damit ich dann was in der Hand habe.
Gester kam nun Post von der AfA. Eben das die Umschulung beendet ist und ich noch 77 Tage Anspruch auf ALG1 habe. Als Abbruchsdatum der Umschulung wird jedoch der 1.3. Angegeben. Demnach hätte ich jetzt nur noch bis 10.5. Anspruch auf ALG1 und könnte die neue Maßnahme nicht beginnen.
Aber warum wird der 1.3. Als Austritt angegeben ich war zwar in März fast komplett krankgeschrieben. Aber am 1. Und 2. April anwesend im Unterricht.
Ist das alles so richtig?
Ich habe seit dem 12.12.17 an einer Umschulung der AfA teilgenommen. Leider sind meine beiden kleinen Kinder relativ oft krank.
Am Dienstag, den 2.4.19 habe ich vom Maßnahmeträger die Kündigung erhalten. Aufgrund der Fehlzeiten ist eine Prüfungszulassung ausgeschlossen.
Nun war ich damit auch beim Arbeitsamt und habe alles angegeben inkl der Kündigung.
Ich habe dann mit meiner Arbeitsvermittlerin schon abgesprochen das ich am 12.5. Eine andere Weiterbildung für 6 Monate beginne, damit ich dann was in der Hand habe.
Gester kam nun Post von der AfA. Eben das die Umschulung beendet ist und ich noch 77 Tage Anspruch auf ALG1 habe. Als Abbruchsdatum der Umschulung wird jedoch der 1.3. Angegeben. Demnach hätte ich jetzt nur noch bis 10.5. Anspruch auf ALG1 und könnte die neue Maßnahme nicht beginnen.
Aber warum wird der 1.3. Als Austritt angegeben ich war zwar in März fast komplett krankgeschrieben. Aber am 1. Und 2. April anwesend im Unterricht.
Ist das alles so richtig?