G
Gelöschtes Mitglied 4
Gast
Hallo,
im Februar wurde mir von (neuem) SB nachfolgende EGV -mit nach Hause genommen- vorgelegt. Die 1. Version hatte überhaupt keinerlei Hinweis auf Erstattung der Fahrtkosten, die EGV wurde dann ein paar Tage später in als Datei hochgeladene Version umgeändert und ich habe sie auch unterschrieben.
Nunmehr ist es so, dass jetzt nach 4 Wochen dem JC mehrere ärztliche Atteste vorliegen (vor ein paar Tagen hier gepostet: Nach Unfall Schmerzpatient...Fußproblematik, für den ersten Arbeitsmarkt 20-30 Stunden tauglich, allerdings mit Einschränkungen).
Danke an alle, die geschriebenen und mir gesundheitliche Tipps gegeben haben!
Nun habe ich eine Kündigung der EGV vorbereitet, die morgen mit Einschreiben an das JC verschickt werden müsste. Ich weise mit dem Brief aber gleichzeitig darauf hin, dass ggf. ein Austauschvertrag infrage kommt, da einige Vertragsinhalte nicht mehr greifen. Seit mehr als 1 Woche lese ich mich hier durch, mir raucht der Schädel, ich schwanke hin und her, auch weil ich mir noch Namen der Teamleitung sowie der Geschäftsleitung vom Jobcenter habe mir telefonisch geben lassen und mich melden werde.
SB Teamleitung wäre jedoch mein nochmal NEUER SB.
Telefon-Zentrale JC: die Dame WUSSTE nicht den Namen der Geschäftsleitung! Nachdem ich erwähnte, dass man doch wissen müsse, für wen man arbeitet und dass ich als Angestellte im Job, damals und in Zukunft, für Anfragen von Kunden wenigstens Bescheid wissen müsste, für wen ich arbeite...kam dann zögerlich und kleinlaut der Name raus! Von der Dame habe ich auch erst erfahren, dass Teamleitung mein neuer SB sein wird...
Wenn viel passiert ist, kann eine EGV direkt z.Hd. der Geschäftsleitung, ggf. mit Fach-/Dienstaufsichtsbeschwerde (Erklärung inklusive) gekündigt werden?
Evtl. ist das ja der vierte Schritt vor dem ersten...?
EGV kündigen, z.Hd. des aktuellen SB mit Kopie doch an den neuen SB/Teamleitung, weils der nächste Schritt wäre?
Neuer SB/Teamleitung dürfte jedoch mit aktuellem SB ziemlich gut stehen...
Oder aber gleich auf einen Termin mit beiden bestehen und sowieso Begleitung mit ins JC nehmen?
Da kennen sich sehr viele von Euch besser aus. Ich gebe auch ehrlich zu, dass ich das meiste vom JC hab mit mir machen und gefallen lassen, Existenzangst, ich lebe allein, Sanktionen, keine Miete zahlen, Horror...
Ich habe auch einen Kontakt zu "einer Partei" hier in meinem Wohnort angeleiert. Noch habe
ich keinen Termin, ein Gespräch, das könnte dauern, wenn sie überhaupt bereit wären, sich der Sache anzunehmen. Hier geht es um jahrelange JC-Willkür, dann mach ich aber ein Fass auf. Und glei' kommt die Angst wieder dazu...
Danke schön, LG MaunziMaunz
im Februar wurde mir von (neuem) SB nachfolgende EGV -mit nach Hause genommen- vorgelegt. Die 1. Version hatte überhaupt keinerlei Hinweis auf Erstattung der Fahrtkosten, die EGV wurde dann ein paar Tage später in als Datei hochgeladene Version umgeändert und ich habe sie auch unterschrieben.
Nunmehr ist es so, dass jetzt nach 4 Wochen dem JC mehrere ärztliche Atteste vorliegen (vor ein paar Tagen hier gepostet: Nach Unfall Schmerzpatient...Fußproblematik, für den ersten Arbeitsmarkt 20-30 Stunden tauglich, allerdings mit Einschränkungen).
Danke an alle, die geschriebenen und mir gesundheitliche Tipps gegeben haben!
Nun habe ich eine Kündigung der EGV vorbereitet, die morgen mit Einschreiben an das JC verschickt werden müsste. Ich weise mit dem Brief aber gleichzeitig darauf hin, dass ggf. ein Austauschvertrag infrage kommt, da einige Vertragsinhalte nicht mehr greifen. Seit mehr als 1 Woche lese ich mich hier durch, mir raucht der Schädel, ich schwanke hin und her, auch weil ich mir noch Namen der Teamleitung sowie der Geschäftsleitung vom Jobcenter habe mir telefonisch geben lassen und mich melden werde.
SB Teamleitung wäre jedoch mein nochmal NEUER SB.
Telefon-Zentrale JC: die Dame WUSSTE nicht den Namen der Geschäftsleitung! Nachdem ich erwähnte, dass man doch wissen müsse, für wen man arbeitet und dass ich als Angestellte im Job, damals und in Zukunft, für Anfragen von Kunden wenigstens Bescheid wissen müsste, für wen ich arbeite...kam dann zögerlich und kleinlaut der Name raus! Von der Dame habe ich auch erst erfahren, dass Teamleitung mein neuer SB sein wird...
Wenn viel passiert ist, kann eine EGV direkt z.Hd. der Geschäftsleitung, ggf. mit Fach-/Dienstaufsichtsbeschwerde (Erklärung inklusive) gekündigt werden?
Evtl. ist das ja der vierte Schritt vor dem ersten...?
EGV kündigen, z.Hd. des aktuellen SB mit Kopie doch an den neuen SB/Teamleitung, weils der nächste Schritt wäre?
Neuer SB/Teamleitung dürfte jedoch mit aktuellem SB ziemlich gut stehen...
Oder aber gleich auf einen Termin mit beiden bestehen und sowieso Begleitung mit ins JC nehmen?
Da kennen sich sehr viele von Euch besser aus. Ich gebe auch ehrlich zu, dass ich das meiste vom JC hab mit mir machen und gefallen lassen, Existenzangst, ich lebe allein, Sanktionen, keine Miete zahlen, Horror...
Ich habe auch einen Kontakt zu "einer Partei" hier in meinem Wohnort angeleiert. Noch habe
ich keinen Termin, ein Gespräch, das könnte dauern, wenn sie überhaupt bereit wären, sich der Sache anzunehmen. Hier geht es um jahrelange JC-Willkür, dann mach ich aber ein Fass auf. Und glei' kommt die Angst wieder dazu...
Danke schön, LG MaunziMaunz