Hallo zusammen,
Ich bräuchte Bitte mal eure Hilfe.
Habe gestern meine Kündigung durch die ZAF erhalten (war seit 16.11.18 dort eingestellt und die Kündigung wurde am 15.2. von einem MA der ZAF persönlich in meinen Briefkasten eingeworfen, damit die Kündigungsfrist auch wirklich nur eine Woche beträgt).
Nun folgt der Passus "Im Zuge der Freistellungsphase werden wir Ihre Resturlaubsansprüche (Zeitraum 18.2.-22.2.) gewähren. Etwaige übrige Freistellungstage verbleiben als bezahlte Freistellung im Sinne des kostenpflichtigen Annahmeverzugs gemäß Par. 615 BGB.
Da ich am Montag wegen meiner Erkältung sowieso zum Arzt gegangen wäre um mich AU schreiben zu lassen, würde ich gern wissen, ob die meine AU überhaupt noch anerkennen, da ich mich bereits in der Kündigungsfrist befinde? Somit könnten die schließlich nicht meine Urlaubstage noch anrechnen.
Zudem werde ich am 25.2. operiert und bin dann für 4-6 Wochen AU geschrieben.
Ich muss mich trotzdem arbeitssuchend melden, habe aber keinen Anspruch auf alg1?
Wäre lieb, wenn ihr mir helfen könntet. Vielen Dank schon mal dafür
Ich bräuchte Bitte mal eure Hilfe.
Habe gestern meine Kündigung durch die ZAF erhalten (war seit 16.11.18 dort eingestellt und die Kündigung wurde am 15.2. von einem MA der ZAF persönlich in meinen Briefkasten eingeworfen, damit die Kündigungsfrist auch wirklich nur eine Woche beträgt).
Nun folgt der Passus "Im Zuge der Freistellungsphase werden wir Ihre Resturlaubsansprüche (Zeitraum 18.2.-22.2.) gewähren. Etwaige übrige Freistellungstage verbleiben als bezahlte Freistellung im Sinne des kostenpflichtigen Annahmeverzugs gemäß Par. 615 BGB.
Da ich am Montag wegen meiner Erkältung sowieso zum Arzt gegangen wäre um mich AU schreiben zu lassen, würde ich gern wissen, ob die meine AU überhaupt noch anerkennen, da ich mich bereits in der Kündigungsfrist befinde? Somit könnten die schließlich nicht meine Urlaubstage noch anrechnen.
Zudem werde ich am 25.2. operiert und bin dann für 4-6 Wochen AU geschrieben.
Ich muss mich trotzdem arbeitssuchend melden, habe aber keinen Anspruch auf alg1?
Wäre lieb, wenn ihr mir helfen könntet. Vielen Dank schon mal dafür