Kündigung durch AN - Sperrzeit verzögern durch Krankmeldung ?

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barthamburg

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Hallo ihr :)

Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 31.07.2017 gekündigt, da ich mit meinem Chef nicht mehr klar kam.

Nun beginne ich ab 01.09. eine neue Tätigkeit.

Aufgrund meiner Kündigung würde ja eine Sperrzeit anfallen.
Nun habe ich mir überlegt noch vor Ablauf meines Arbeitsvertrages eine Krankschreibung zu bekommen, um eventuell Krankengeld zu bekommen und die Sperrzeit aufzuschieben.

Ich finde im Netz widersprüchliche Aussagen. gibts da Erfahrungen eurerseits dazu ?

Danke vielmals.
 

Doppeloma

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Hallo barthamburg, :welcome:

Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 31.07.2017 gekündigt, da ich mit meinem Chef nicht mehr klar kam.

Hast du dich schon "Arbeitsuchend" gemeldet bei der AfA , dazu bist du auch verpflichtet, sonst gibt es dafür noch 1 weitere Woche Sperre.

Nun beginne ich ab 01.09. eine neue Tätigkeit.

Da wird es wohl kein ALGI mehr vorher geben, die Sperrzeit tritt ja direkt ein wenn dein Anspruch auf ALGI beginnt und ist noch nicht abgelaufen (12 Wochen) wenn du am 01.09. die neue Arbeit aufnehmen wirst.

Aufgrund meiner Kündigung würde ja eine Sperrzeit anfallen.

Warum macht man so was dann wenn man das schon weiß, den neuen Job hättest du doch auch erst mal finden können und dich dann (vielleicht) über die Kündigungsfrist (beim alten AG ) AU schreiben lassen ...

Nun habe ich mir überlegt noch vor Ablauf meines Arbeitsvertrages eine Krankschreibung zu bekommen, um eventuell Krankengeld zu bekommen und die Sperrzeit aufzuschieben.

Wenn es keinen ernsthaften Grund für eine AU -Bescheinigung gibt wird dich auch kein Arzt AU schreiben, um der Sperre bei der AfA zu entgehen, da wäre eine ärztliche Bescheinigung VOR der Aufgabe des Arbeitsplatzes (vermutlich) sinnvoller gewesen.

Die KK zumindest kennen diese Vorgehensweisen auch schon sehr gut und zahlen gar nicht gerne Krankengeld an Arbeitslose, das müssen oft genug die Betroffenen feststellen, die wegen (meist längerer) AU dann vom AG entlassen wurden.

Die KK setzen dann alles daran sie an die AfA weiter reichen zu können, damit sie schnell in andere Arbeit vermittelt werden sollen.
Dabei werden auch die AU -schreibenden Ärzte sehr gerne (von KK / MDK ) intensiv unter Druck gesetzt die AU zügig wieder zu beenden.

Ich finde im Netz widersprüchliche Aussagen. gibts da Erfahrungen eurerseits dazu ?

Vielleicht meldet sich ja noch Jemand mit Erfahrungen dazu, in der Regel kündigt aber keiner mehr ohne sich VORHER schon eine medizinische Begründung dafür vom Arzt zu holen, dass er diese Arbeit nicht mehr weiter ausüben kann (gesundheitlich).

Probleme mit dem Chef sieht die AfA eher nicht als echten Kündigungsgrund, wenn du eine AU bekommst (und die KK das so akzeptiert) und damit die Zeit bis zur Aufnahme der neuen Tätigkeit "überbrücken" könntest, dann interessiert das aber später (vermutlich) Niemanden mehr, wenn du mal wieder zur AfA musst.

MfG Doppeloma
 

barthamburg

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Danke für die ausführlichen Antworten.

Ich bin arbeitssuchend gemeldet. Also von der her alles gut.

Dass ich kein ALG1 bekommen werde, ist mir soweit auch klar. Da ich ja eine Sperrzeit habe.

Ich bin nur unsicher, falls mich mein Arzt AU schreiben würde, noch innerhalb diesen Monats, ob die Krankengeldzahlung auch über das Ende der Beschäftigung hinaus erfolgt.

So muss ich vielleicht nur einen halben Monat ohne Geld auskommen.
 

Doppeloma

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Hallo barthamburg,

Ich bin nur unsicher, falls mich mein Arzt AU schreiben würde, noch innerhalb diesen Monats, ob die Krankengeldzahlung auch über das Ende der Beschäftigung hinaus erfolgt.

Mal ganz klar gemäß der gesetzlich bestehenden Regelungen, MUSS eine AU -(Erst)-Bescheinigung noch während des Arbeitsverhältnisses beginnen, denn danach bist du für Krankengeldbezug gar nicht mehr versichert.
Für diese Tage (z.B. 1 Woche vor Ende der Kündigungsfrist) hat der AG dann noch Lohnfortzahlung zu leisten, ein (dadurch) offen bleibender Urlaubs-Anspruch ist als Urlaubsabgeltung auszuzahlen.

Das steht dir übrigens generell zu wenn du deinen (anteilig für 2018) Urlaub nicht mehr nehmen kannst wegen Ablauf der Kündigungsfrist oder weil du krank geworden bis.

So muss ich vielleicht nur einen halben Monat ohne Geld auskommen.

Mit einer AU -Bescheinigung beginnend VOR Ende des Arbeitsvertrages und weiter (durchgehend) vom Arzt ausgestellt bis zum 31.08. musst du überhaupt NICHT ohne Geld auskommen, sofern dein Arzt diese AU für Notwendig hält und vor der KK auch "begründen" kann, haben die zu zahlen, bis du wieder gesund wärst.

Das kann bis zu 78 Wochen dauern (Höchst-Anspruch auf Krankengeld für eine bestimmte Diagnose innerhalb 3 Jahren = Blockfrist), sofern es KEINE Lücke in deiner AU -Bescheinigung gibt aber du kannst natürlich die AU vom Arzt dann einfach beenden lassen, um am 01.09. deine neue Arbeit aufzunehmen.

Es kann dich auch kein Arzt "zwingen" AU zu bleiben (nach dem 31.08.), wenn du nun meinst wieder arbeiten zu können und zu wollen.

Die KK ist dann gesetzlich (eindeutig) zuständig für dich Krankengeld zu zahlen ab Ende deines Arbeitsvertrages, da leistet der AG natürlich auch keine Lohnfortzahlung mehr wenn man noch nicht wieder gesund ist.

Zu dieser Konstellation findest du schon hier im Forum jede Menge Informationen, allerdings mehr in einem anderen Forenbereich.

https://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente-pflege/

In der Regel werden die Betroffenen dann vom AG entlassen wegen / während längerer Krankheit (oder kündigen auch mal selber "auf Anraten des Arztes") aber der gesetzliche Hintergrund ist genau der Gleiche ...
Die KK muss weiter Krankengeld zahlen, bis man wieder gesund ist oder die "Aussteuerung" erfolgt weil der Anspruch auf Krankengeld abgelaufen ist.

Bedingung ist IMMER die lückenlose AU -Bescheinigung als "Folgebescheinigungen" durchgehend zu haben ... bereits 1 fehlender Tag (Wochenende / Feiertage) kann /wird diesen Anspruch an die KK dann beenden.

MfG Doppeloma
 
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