Hallo barthamburg,
Ich bin nur unsicher, falls mich mein Arzt AU schreiben würde, noch innerhalb diesen Monats, ob die Krankengeldzahlung auch über das Ende der Beschäftigung hinaus erfolgt.
Mal ganz klar gemäß der gesetzlich bestehenden Regelungen,
MUSS eine
AU -(Erst)-Bescheinigung noch während des Arbeitsverhältnisses beginnen, denn danach bist du für Krankengeldbezug gar nicht mehr versichert.
Für diese Tage (z.B. 1 Woche vor Ende der Kündigungsfrist) hat der
AG dann noch Lohnfortzahlung zu leisten, ein (dadurch) offen bleibender Urlaubs-Anspruch ist als Urlaubsabgeltung auszuzahlen.
Das steht dir übrigens generell zu wenn du deinen (anteilig für 2018) Urlaub nicht mehr nehmen kannst wegen Ablauf der Kündigungsfrist oder weil du krank geworden bis.
So muss ich vielleicht nur einen halben Monat ohne Geld auskommen.
Mit einer
AU -Bescheinigung beginnend
VOR Ende des Arbeitsvertrages und weiter (durchgehend) vom Arzt ausgestellt bis zum 31.08. musst du überhaupt
NICHT ohne Geld auskommen, sofern dein Arzt diese
AU für Notwendig hält und vor der
KK auch "begründen" kann, haben die zu zahlen, bis du wieder gesund wärst.
Das kann bis zu 78 Wochen dauern (Höchst-Anspruch auf Krankengeld für eine bestimmte Diagnose innerhalb 3 Jahren = Blockfrist), sofern es
KEINE Lücke in deiner
AU -Bescheinigung gibt aber du kannst natürlich die
AU vom Arzt dann einfach beenden lassen, um am 01.09. deine neue Arbeit aufzunehmen.
Es kann dich auch kein Arzt "zwingen"
AU zu bleiben (nach dem 31.08.), wenn du nun meinst wieder arbeiten zu können und zu wollen.
Die
KK ist dann gesetzlich (eindeutig) zuständig für dich Krankengeld zu zahlen ab Ende deines Arbeitsvertrages, da leistet der
AG natürlich auch keine Lohnfortzahlung mehr wenn man noch nicht wieder gesund ist.
Zu dieser Konstellation findest du schon hier im Forum jede Menge Informationen, allerdings mehr in einem anderen Forenbereich.
https://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente-pflege/ In der Regel werden die Betroffenen dann vom
AG entlassen wegen / während längerer Krankheit (oder kündigen auch mal selber "auf Anraten des Arztes") aber der gesetzliche Hintergrund ist genau der Gleiche ...
Die
KK muss weiter Krankengeld zahlen, bis man wieder gesund ist oder die "Aussteuerung" erfolgt weil der Anspruch auf Krankengeld abgelaufen ist.
Bedingung ist
IMMER die lückenlose
AU -Bescheinigung als "Folgebescheinigungen" durchgehend zu haben ... bereits 1 fehlender Tag (Wochenende / Feiertage) kann /wird diesen Anspruch an die
KK dann beenden.
MfG Doppeloma