Zukunftruft
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 21 Februar 2013
- Beiträge
- 20
- Bewertungen
- 0
Hallo Freunde,
ich hoffe mein Anliegen ist im richtigen Unterforum; da es etwas komplex ist habe ich es an dieser Stelle gepostet. Folgende Situation:
Mein Arbeitgeber hat mir "zur gütlichen Einigung" vergangene Woche eine Kündigung nach §1a Kündigungsschutzgesetz angeboten, d.h. eine "betriebsbedingte Kündigung" (incl einer kleinen Abfindung).
Da ich Teilzeit arbeite, wäre ich aber, wenn ich darauf einginge, auch zusätzlich auf ALG 2 angewiesen, da das mir zustehende ALG1 (soweit ich weiß 63% vom Nettolohn) zu niedrig wäre- wäre also ein sog. "Aufstocker". Ich habe einen unbefristeten Vertrag, wäre ggf auch selbst aus verschiedenen Gründen bereit, den Arbeitgeber zu wechseln. Ich würde das aber lieber aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus tun, da ich mir dann mehr Zeit lassen und das *in Ruhe* machen kann. Meine Chefin drängt mich aber zu einer Entscheidung.
Meine Fragen dazu für den "worst case":
1) wenn ich mich richtig informiert habe, muss ich ab dem 3. Tag nach Zustellung einer Kündigung das Abeitsamt informieren und wäre verpflichtet schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eigenverantwortlich mir eine neue Stelle zu suchen. Was genau heisst das? Und heisst das auch, daß das Arbeitsamt bzw das Job Center mir noch während ich hier arbeite, Vermittlungsvorschläge zukommen lassen kann, auf die hin ich mich bewerben *muss* ?
2) kann die Abfindung als Einkommen angerechnet werden?
3) wer genau wäre eigentlich zuständig für mich- das Arbeitsamt oder das JobCenter? Muss ich mich auf Vermittlungsvorschläge von *beiden* hin bewerben?
Herzlichen Dank.
ich hoffe mein Anliegen ist im richtigen Unterforum; da es etwas komplex ist habe ich es an dieser Stelle gepostet. Folgende Situation:
Mein Arbeitgeber hat mir "zur gütlichen Einigung" vergangene Woche eine Kündigung nach §1a Kündigungsschutzgesetz angeboten, d.h. eine "betriebsbedingte Kündigung" (incl einer kleinen Abfindung).
Da ich Teilzeit arbeite, wäre ich aber, wenn ich darauf einginge, auch zusätzlich auf ALG 2 angewiesen, da das mir zustehende ALG1 (soweit ich weiß 63% vom Nettolohn) zu niedrig wäre- wäre also ein sog. "Aufstocker". Ich habe einen unbefristeten Vertrag, wäre ggf auch selbst aus verschiedenen Gründen bereit, den Arbeitgeber zu wechseln. Ich würde das aber lieber aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus tun, da ich mir dann mehr Zeit lassen und das *in Ruhe* machen kann. Meine Chefin drängt mich aber zu einer Entscheidung.
Meine Fragen dazu für den "worst case":
1) wenn ich mich richtig informiert habe, muss ich ab dem 3. Tag nach Zustellung einer Kündigung das Abeitsamt informieren und wäre verpflichtet schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eigenverantwortlich mir eine neue Stelle zu suchen. Was genau heisst das? Und heisst das auch, daß das Arbeitsamt bzw das Job Center mir noch während ich hier arbeite, Vermittlungsvorschläge zukommen lassen kann, auf die hin ich mich bewerben *muss* ?
2) kann die Abfindung als Einkommen angerechnet werden?
3) wer genau wäre eigentlich zuständig für mich- das Arbeitsamt oder das JobCenter? Muss ich mich auf Vermittlungsvorschläge von *beiden* hin bewerben?
Herzlichen Dank.