HuskyandJack
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Hallo zusammen,
ich weiß, mein Posting ist etwas lang, aber ich muss das genau erklären. Sorry.
Ich hatte vor zirka 2 Wochen meinen monatlichen Termin bei meiner SB . Ich dachte, sie wollte mir einen Job anbieten, was sie übrigens seit März nicht mehr getan hat, aber sie wollte noch nicht einmal meine Bewerbungen sehen.
Anstatt legte sie mir eine neue EGV zur Unterschrift vor obwohl ich noch eine gültige habe. Die alte EGV ist noch bis zum 30.09.2015 gültig. Diese hatte ich im März unterschrieben, da sie harmlos war.
Die neue EGV beinhaltete eine Sinnlosmaßnahme mit der ich nicht einverstanden war. Die SB druckte dann augenblicklich einen EGV -VA aus, den ich mitnehmen sollte. Verhandeln war nicht drin.
Ich sagte ihr, wenn sie unbedingt auf einen EGV ersetzenden VA besteht, mir diesen dann bitte per Post zukommen zu lassen, damit der Eingang wenigstens dokumentiert ist.
Auf die Frage nach dem Warum der Maßnahme, bekam ich die Antwort „Tja, sie hatten noch nie eine Maßnahme und mein Chef sagt, es wäre jetzt mal Zeit dafür“. Soviel zur Begründung.
Letzte Woche kam dann die Kündigung der laufenden EGV (siehe Anhang), mit der Bezeichnung:
„§ 45 Maßnahmenantritt verweigert“.
Das ist ja an sich schon ein Witz, denn wie kann ich den Antritt einer Maßnahme verweigert haben die noch nicht stattgefunden hat und von der ich noch keine Zuweisung oder gar EGV -VA habe?
Ich habe lediglich die Unterschrift unter die EGV verweigert.
Jetzt, eine Woche später, kam die EGV -VA (Anhang), aber in abgeänderter Form zu dem, den sie mir vor 2 Wochen zur Mitnahme vorgelegt hat. Die Maßnahme, die ursprünglich 25 Tage dauern sollte, dauert jetzt plötzlich 40. Ich vermute, das soll jetzt so eine Art Bestrafungscharakter wegen der verweigerten Mitnahme/Unterschrift haben.
Beide Schreiben kamen per Einwurf-Einschreiben mit der Firma Postcon. Das Kündigungsschreiben z.B. wurde mir von meiner Nachbarin ausgehändigt, da es im Hausflur lag.
Bei den Bemühungen in der EGV -VA steht alles in der "Ich" Form, was ich als Unrecht empfinde, da es ja nicht von mir stammt und ich es nicht unterschrieben habe.
Da steht u.a. ich wäre damit einverstanden meine persönlichen Daten an den MT zu übermitteln. Ich kann doch nicht zu einer Datenübermittlung gezwungen werden, es sei denn die Art dieser Daten wird genau definiert, oder?
Da steht auch ich hätte irgendeinen Flyer erhalten. Die SB hat mir zwar ein ausgebleichtes Infoblatt vorgelegt, aber ich habe es beim Termin liegenlassen. Mit der EGV -VA kam auch kein Flyer, also nix mit "Den Flyer der Maßnahme MT GmbH blabla in der Anlage".
Und seit wann regelt ein obskurer Flyer die genauen Bestimmungen einer EGV ? Ist das neu? Nach dem Motto: Wir brauchen nichts konkretes in die EGV -VA schreiben, das macht dann alles der Flyer!
Dort wo „Ich bin darüber informiert worden...“, in der EGV -VA steht, wurde ich überhaupt nicht informiert. Maßnahme-, Bewerbungs- oder Fahrtkosten wurden nicht erwähnt. Komisch ist auch, dass diese Punkte in meinen „Bemühungen“ stehen. Was haben diese Kosten in meinen Bemühungen zu suchen?
Ich weiß noch nicht einmal was da inhaltlich bei diesem MT passieren soll oder wie lange diese Maßnahme täglich geht. In der EGV steht nur 40 Tage (MO-Fr.). Mehr weiß ich nicht.
Ich bin der Meinung, dass diese EGV -VA unzureichend bestimmt ist.
Ich vermute auch, dass eine laufende EGV nicht so einfach einseitig gekündigt werden kann, und dann auch noch mit erfundener Begründung.
Irre ich mich da?
Was sagt Ihr dazu?
Ich bin wirklich dankbar für jede Anregung.
:dank:
Mir ist klar, dass es darauf hinausläuft irgendwann zu einer Maßnahme antanzen zu müssen. Die haben mich jetzt auf’m Schirm und werden nicht locker lassen, aber darüber mache ich mir dann Sorgen wenn es soweit ist.
ich weiß, mein Posting ist etwas lang, aber ich muss das genau erklären. Sorry.
Ich hatte vor zirka 2 Wochen meinen monatlichen Termin bei meiner SB . Ich dachte, sie wollte mir einen Job anbieten, was sie übrigens seit März nicht mehr getan hat, aber sie wollte noch nicht einmal meine Bewerbungen sehen.
Anstatt legte sie mir eine neue EGV zur Unterschrift vor obwohl ich noch eine gültige habe. Die alte EGV ist noch bis zum 30.09.2015 gültig. Diese hatte ich im März unterschrieben, da sie harmlos war.
Die neue EGV beinhaltete eine Sinnlosmaßnahme mit der ich nicht einverstanden war. Die SB druckte dann augenblicklich einen EGV -VA aus, den ich mitnehmen sollte. Verhandeln war nicht drin.
Ich sagte ihr, wenn sie unbedingt auf einen EGV ersetzenden VA besteht, mir diesen dann bitte per Post zukommen zu lassen, damit der Eingang wenigstens dokumentiert ist.
Auf die Frage nach dem Warum der Maßnahme, bekam ich die Antwort „Tja, sie hatten noch nie eine Maßnahme und mein Chef sagt, es wäre jetzt mal Zeit dafür“. Soviel zur Begründung.
Letzte Woche kam dann die Kündigung der laufenden EGV (siehe Anhang), mit der Bezeichnung:
„§ 45 Maßnahmenantritt verweigert“.
Das ist ja an sich schon ein Witz, denn wie kann ich den Antritt einer Maßnahme verweigert haben die noch nicht stattgefunden hat und von der ich noch keine Zuweisung oder gar EGV -VA habe?
Ich habe lediglich die Unterschrift unter die EGV verweigert.
Jetzt, eine Woche später, kam die EGV -VA (Anhang), aber in abgeänderter Form zu dem, den sie mir vor 2 Wochen zur Mitnahme vorgelegt hat. Die Maßnahme, die ursprünglich 25 Tage dauern sollte, dauert jetzt plötzlich 40. Ich vermute, das soll jetzt so eine Art Bestrafungscharakter wegen der verweigerten Mitnahme/Unterschrift haben.
Beide Schreiben kamen per Einwurf-Einschreiben mit der Firma Postcon. Das Kündigungsschreiben z.B. wurde mir von meiner Nachbarin ausgehändigt, da es im Hausflur lag.
Bei den Bemühungen in der EGV -VA steht alles in der "Ich" Form, was ich als Unrecht empfinde, da es ja nicht von mir stammt und ich es nicht unterschrieben habe.
Da steht u.a. ich wäre damit einverstanden meine persönlichen Daten an den MT zu übermitteln. Ich kann doch nicht zu einer Datenübermittlung gezwungen werden, es sei denn die Art dieser Daten wird genau definiert, oder?
Da steht auch ich hätte irgendeinen Flyer erhalten. Die SB hat mir zwar ein ausgebleichtes Infoblatt vorgelegt, aber ich habe es beim Termin liegenlassen. Mit der EGV -VA kam auch kein Flyer, also nix mit "Den Flyer der Maßnahme MT GmbH blabla in der Anlage".
Und seit wann regelt ein obskurer Flyer die genauen Bestimmungen einer EGV ? Ist das neu? Nach dem Motto: Wir brauchen nichts konkretes in die EGV -VA schreiben, das macht dann alles der Flyer!
Dort wo „Ich bin darüber informiert worden...“, in der EGV -VA steht, wurde ich überhaupt nicht informiert. Maßnahme-, Bewerbungs- oder Fahrtkosten wurden nicht erwähnt. Komisch ist auch, dass diese Punkte in meinen „Bemühungen“ stehen. Was haben diese Kosten in meinen Bemühungen zu suchen?
Ich weiß noch nicht einmal was da inhaltlich bei diesem MT passieren soll oder wie lange diese Maßnahme täglich geht. In der EGV steht nur 40 Tage (MO-Fr.). Mehr weiß ich nicht.
Ich bin der Meinung, dass diese EGV -VA unzureichend bestimmt ist.
Ich vermute auch, dass eine laufende EGV nicht so einfach einseitig gekündigt werden kann, und dann auch noch mit erfundener Begründung.
Irre ich mich da?
Was sagt Ihr dazu?
Ich bin wirklich dankbar für jede Anregung.
:dank:
Mir ist klar, dass es darauf hinausläuft irgendwann zu einer Maßnahme antanzen zu müssen. Die haben mich jetzt auf’m Schirm und werden nicht locker lassen, aber darüber mache ich mir dann Sorgen wenn es soweit ist.