Kündigung der laufenden EGV und EGV-VA inkl. Zwangsmaßnahme

Leser in diesem Thema...

HuskyandJack

Ganz Neu hier...
Startbeitrag
Mitglied seit
8 Sep 2015
Beiträge
4
Bewertungen
1
Hallo zusammen,
ich weiß, mein Posting ist etwas lang, aber ich muss das genau erklären. Sorry.

Ich hatte vor zirka 2 Wochen meinen monatlichen Termin bei meiner SB . Ich dachte, sie wollte mir einen Job anbieten, was sie übrigens seit März nicht mehr getan hat, aber sie wollte noch nicht einmal meine Bewerbungen sehen.
Anstatt legte sie mir eine neue EGV zur Unterschrift vor obwohl ich noch eine gültige habe. Die alte EGV ist noch bis zum 30.09.2015 gültig. Diese hatte ich im März unterschrieben, da sie harmlos war.
Die neue EGV beinhaltete eine Sinnlosmaßnahme mit der ich nicht einverstanden war. Die SB druckte dann augenblicklich einen EGV -VA aus, den ich mitnehmen sollte. Verhandeln war nicht drin.
Ich sagte ihr, wenn sie unbedingt auf einen EGV ersetzenden VA besteht, mir diesen dann bitte per Post zukommen zu lassen, damit der Eingang wenigstens dokumentiert ist.
Auf die Frage nach dem Warum der Maßnahme, bekam ich die Antwort „Tja, sie hatten noch nie eine Maßnahme und mein Chef sagt, es wäre jetzt mal Zeit dafür“. Soviel zur Begründung.
Letzte Woche kam dann die Kündigung der laufenden EGV (siehe Anhang), mit der Bezeichnung:
„§ 45 Maßnahmenantritt verweigert“.
Das ist ja an sich schon ein Witz, denn wie kann ich den Antritt einer Maßnahme verweigert haben die noch nicht stattgefunden hat und von der ich noch keine Zuweisung oder gar EGV -VA habe?
Ich habe lediglich die Unterschrift unter die EGV verweigert.
Jetzt, eine Woche später, kam die EGV -VA (Anhang), aber in abgeänderter Form zu dem, den sie mir vor 2 Wochen zur Mitnahme vorgelegt hat. Die Maßnahme, die ursprünglich 25 Tage dauern sollte, dauert jetzt plötzlich 40. Ich vermute, das soll jetzt so eine Art Bestrafungscharakter wegen der verweigerten Mitnahme/Unterschrift haben.
Beide Schreiben kamen per Einwurf-Einschreiben mit der Firma Postcon. Das Kündigungsschreiben z.B. wurde mir von meiner Nachbarin ausgehändigt, da es im Hausflur lag.
Bei den Bemühungen in der EGV -VA steht alles in der "Ich" Form, was ich als Unrecht empfinde, da es ja nicht von mir stammt und ich es nicht unterschrieben habe.
Da steht u.a. ich wäre damit einverstanden meine persönlichen Daten an den MT zu übermitteln. Ich kann doch nicht zu einer Datenübermittlung gezwungen werden, es sei denn die Art dieser Daten wird genau definiert, oder?
Da steht auch ich hätte irgendeinen Flyer erhalten. Die SB hat mir zwar ein ausgebleichtes Infoblatt vorgelegt, aber ich habe es beim Termin liegenlassen. Mit der EGV -VA kam auch kein Flyer, also nix mit "Den Flyer der Maßnahme MT GmbH blabla in der Anlage".
Und seit wann regelt ein obskurer Flyer die genauen Bestimmungen einer EGV ? Ist das neu? Nach dem Motto: Wir brauchen nichts konkretes in die EGV -VA schreiben, das macht dann alles der Flyer!
Dort wo „Ich bin darüber informiert worden...“, in der EGV -VA steht, wurde ich überhaupt nicht informiert. Maßnahme-, Bewerbungs- oder Fahrtkosten wurden nicht erwähnt. Komisch ist auch, dass diese Punkte in meinen „Bemühungen“ stehen. Was haben diese Kosten in meinen Bemühungen zu suchen?
Ich weiß noch nicht einmal was da inhaltlich bei diesem MT passieren soll oder wie lange diese Maßnahme täglich geht. In der EGV steht nur 40 Tage (MO-Fr.). Mehr weiß ich nicht.

Ich bin der Meinung, dass diese EGV -VA unzureichend bestimmt ist.
Ich vermute auch, dass eine laufende EGV nicht so einfach einseitig gekündigt werden kann, und dann auch noch mit erfundener Begründung.
Irre ich mich da?
Was sagt Ihr dazu?
Ich bin wirklich dankbar für jede Anregung.

:dank:


Mir ist klar, dass es darauf hinausläuft irgendwann zu einer Maßnahme antanzen zu müssen. Die haben mich jetzt auf’m Schirm und werden nicht locker lassen, aber darüber mache ich mir dann Sorgen wenn es soweit ist.
 
Man kann alles noch in deinen Schreiben lesen, habs mal gemeldet damit es für dich rausgenommen wird.

Hinzu musst du Widerspruch gegen die EGV -VA schreiben. Grund es besteht eine aktuelle, Kündigungsgrund selbst der EGV ist kein zulässiger.

Kannst auch aW beim Sozialgericht gegen die EGV -VA einreichen. Grund es besteht eine, der Kündigungsgrund ist nicht zulässig.

Ich würde auch der Kündigung selbst widersprechen, Grund kein zulässiger Grund zur Kündigung. Zusätzlich bist du mit der Kündigung nicht einverstanden und bestehst auf Vertragserfüllung.

Im übrigen ein ablehnen der Maßnahme würde zu einer Sanktion führen.
 
Wann wurde die Kündigung geschrieben (Datum) hast du auf den Schreiben leider gestrichen.

Davon mal abgesehen gilt die RFB für eine EGV und nicht für eine EGV -VA denn da wird nichts vereinbart (Vertrag) sondern angeordnet (Bescheid).

Lege ganz einfach Widerspruch ein und ans SG Schreiben mit aufschiebender Wirkung mit den Dingen die du eh schon selber richtig erkannt hast, siehst ja dann was passiert. Denke aber mal das du diese EGV -VA ganz gut killen kannst.
 
@roro
Hallo, die Kündigung wurde am 28.08.2015 geschrieben.
Also, eine Woche vor der EGV -VA

@jiyan
Ich habe es jetzt auch in der Vergrößerung gesehen.
Kann ich den Post bearbeiten und die Anhänge nochmal hochladen?
Ich weiß nicht wie das geht.

Danke
 
Die Redaktion mit dem Warndreieck kontaktieren.

Kündigen soll man, wenn sich etwas maßgebendes geändert hat und/oder es einer Seite nicht zumutbar ist, an den bisherigen Vereinbarungen festzuhalten. Warum man denn nicht bis zum Ablauf der alten EGV abwarten kann, erschließt sich mir nicht.

Die ganzen anderen Fehler würde ich gar nicht erwähnen, die soll der SB beim nächsten Mal dann wiederholen.
 
Angenommen das Jobcenter möchte eine alte EGV kündigen, müsste es dann nicht erst einmal eine neue EGV anbieten bevor direkt eine EGV VA erlassen wird?

Wo war der Verhandlungsspielraum vor Erlass des Verwaltungsaktes? Alleine die Tatsache würde die neue EGV VA doch schon rechtswidrig machen, oder steht ich da gerade auf dem Schlauch?
 
Mir ist klar, dass es darauf hinausläuft irgendwann zu einer Maßnahme antanzen zu müssen. Die haben mich jetzt auf’m Schirm und werden nicht locker lassen, aber darüber mache ich mir dann Sorgen wenn es soweit ist.


Die werden dich aber nur so lange auf den Schirm haben solange das Sbchen meint es mit dir machen zu können. Wenn Sbchen merkt das er ein paar auf die Finger bekommt verliert er sicher die Lust. Wer holt sich schon freiwillig Stress ins Haus... :biggrin:
 
OK, habe alles hoffentlich richtig anonymisiert.
Hier nochmal:
 

Anhänge

  • EGV-Kündigung .jpg
    EGV-Kündigung .jpg
    119,9 KB · Aufrufe: 488
  • egv 1-2.jpg
    egv 1-2.jpg
    164,1 KB · Aufrufe: 235
  • egv 2-2.jpg
    egv 2-2.jpg
    262,8 KB · Aufrufe: 235
  • egv 3.jpg
    egv 3.jpg
    230,5 KB · Aufrufe: 177
  • egv 4-2.jpg
    egv 4-2.jpg
    145,5 KB · Aufrufe: 187
Hier wurde aber gleich um den VA gebeten und die EGV nicht mit nach Hause genommen, um später zu verhandeln.
Das ist so in dieser Darstellung sehr deutlich nachlesbar eindeutig falsch!

Siehe:
Anstatt legte sie mir eine neue EGV zur Unterschrift vor obwohl ich noch eine gültige habe. Die alte EGV ist noch bis zum 30.09.2015 gültig.
[...]
Die neue EGV beinhaltete eine Sinnlosmaßnahme mit der ich nicht einverstanden war. Die SB druckte dann augenblicklich einen EGV -VA aus, den ich mitnehmen sollte. Verhandeln war nicht drin. Ich sagte ihr, wenn sie unbedingt auf einen EGV ersetzenden VA besteht, mir diesen dann bitte per Post zukommen zu lassen, damit der Eingang wenigstens dokumentiert ist.

Es wurde folglich - wie sehr deutlich aus der sichtbaren Sachschilderung hervorgeht - sofort, nachdem der TE seine Bedenken zur Maßnahme äußerte, einfach trotzdem der VA ausgedruckt.
Daraufhin verweigerte der TE - offensichtlich, weil die SB ihm seine Bedenken nicht ausräumen und mit ihm verhandeln wollte - den somit willkürlich rechtswidrig per Amtsmachtmißbrauch erlassenen VA direkt vor Ort anzunehmen und stellte es der SB frei den wissentlich rechtswidrig erlassenen VA per Post zuzusenden.
 
Es wurde ja schon zum Widerspruchsgrund alles gesagt. In dem EGV -VA stimmt so gut wie gar nichts, denn dort werden Formulierungen aus einer EGV benutzt. In einem VA kann aber nicht von Einverstanden sein, einig sein etc. ausgegangen werden, da Dir der VA aufgezwungen wurde. Rechtsfolgenbelehrung ist auch falsch.

Nun hat ein SB irgendwo mal gehört, dass man eine EGV kündigen muss, bevor man einen VA erlassen kann, aber die Umsetzung ist mehr als mangelhaft. Das üben wir dann doch noch mal.

Auf die falsche Rechtsfolgenbelehrung würde ich im Widerspruch nicht hinweisen. Was man ansonsten noch mit in den Widerspruch aufnehmen sollte, muss jemand Anderes noch sagen.
 
Ich würde dem Jobcenter untersagen deine Daten weiter zu geben, was den Umfang der gesetzlichen Bestimmungen übersteigt. Das machst du schriftlich und nachweisbar. Grundsätzlich ist die EGV VA lustig. Als ob man da alles reingeschrieben hat was dem SB grad einfiel. Vielleicht haben die ja auch ein Spielzeug was denen immer vorgibt, Schwachsinn der in die EGV VA muss.

Auch kenn ich den Maßnahmeträger bereits. Ich würde zwar nicht dahin gehen. Solltest du aber für dich entscheiden, du hälst dich erstmal an die Inhalte der EGV VA und dann dahin gehen wollen. Dann arbeite dich in Dinge ein die du nicht zu unterschreiben hast bzw. wie du das zu handeln hast. Dazu was du in einem Profiling von dir zu geben hast und was du nicht beantworten musst.

Ich hatte bei der Maßnahme den Eindruck, da will fast keiner hin. Nicht mal der Maßnahmeträger selbst. Ich war aber da auch nicht lange, vielleicht täuscht ja mein Eindruck und ich habe den Spaß dort nur übersehen.
 
Kündigung einer EGV wegen neuer Eingliederungsstrategie ist so nicht zulässig.
Ausführlicher zum Thema "Änderung EGV ":
https://www.elo-forum.org/eingliede...9-neue-egv-bitte-um-pruefung.html#post1925464

Widerspruch gegen EVA einlegen und dem JC nachweissicher zukommen lassen. Den Widerspruch damit begründen, dass weiterhin eine gültige EGV vorliegt und der EVA damit rechtswidrig erlassen wurde. Mehr ist als Begründung nicht nötig. Eigentlich ist man beim Widerspruch nicht verpflichtet eine Begründung zu liefern. Ob beim SG jetzt umgehend die aufschiebende Wirkung beantragt werden muss, sei jetzt mal dahin gestellt. Fakt ist, Du hast trotz der Kündigung weiterhin eine gültige EGV (Vertrag).
 
Zurück
Oben Unten