Hallo,
ich befinde mich derzeit in einer AGH Maßnahme (Per Zuweisung durch das JC)
Nun flatterte heute per Post die Kündigung meiner EGV ein, da die AGH nicht in der EGV drin steht.
Gleichzeitig war auch eine neue EGV in 2-facher Ausführung dabei wovon ich ein Exemplar unterschreiben und zurück senden soll.
Frage: Ist das zulässig die Kündigung?
Ich mein man möchte die AGH ja nur in die EGV aufnehmen um mir im Zweifel eine Sanktion reinzudrücken.
(Steht auch an mehreren Stellen in der EGV, wenn Sie abbrechen oder Anlass zum Abbruch geben etc. dann Sanktion)
Warum sollte ich also freiwillig die neue EGV unterschreiben.
Was soll ich am besten machen?
ich befinde mich derzeit in einer AGH Maßnahme (Per Zuweisung durch das JC)
Nun flatterte heute per Post die Kündigung meiner EGV ein, da die AGH nicht in der EGV drin steht.
Gleichzeitig war auch eine neue EGV in 2-facher Ausführung dabei wovon ich ein Exemplar unterschreiben und zurück senden soll.
Frage: Ist das zulässig die Kündigung?
Ich mein man möchte die AGH ja nur in die EGV aufnehmen um mir im Zweifel eine Sanktion reinzudrücken.
(Steht auch an mehreren Stellen in der EGV, wenn Sie abbrechen oder Anlass zum Abbruch geben etc. dann Sanktion)
Warum sollte ich also freiwillig die neue EGV unterschreiben.
Was soll ich am besten machen?