Kündigung aus einem Festvertrag in mehere Zeitverträge

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Porks

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Ein Bekannter hat folgendes Problem . Im wurde zugesagt er bekommt erst mal ein Zeitvertrag von 1 Jahr darauf hat er seinen Festen Vertrag gekündigt weil er unbedingt in diese große Firma einen Fuß hinein bekommen wollte.

Also gekündigt und als es zum Zeitvertrag kommen sollte wurde auf einmal gesagt ne geht doch nicht so wir Bieten ihnen einen Vertrag als Krankheitsvertretung an für 2 Monate das hat er angenommen dann kamen 2 Verträge mit je 1 Monat und jetzt wollen die es wieder nur um 1 Monat Verlängern aber klar will er auch mal einen Sicheren Job haben aber so wie es aussieht wird er keine Chance dort bekommen also überlegt er nicht zu Verlängern weil Verheizen will er sich nicht .

Wie sieht es aus bekommt er eine Sperre wenn er diesen letzten Vertrag auslaufen lässt .
 

Aurora

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Soweit ich weiß muss nach dem 3ten befristeten Vertrag eigentlich die Festeinstellung erfolgen. Ist aber schon etwas her, dass ich das gehört habe, seitdem kann sich da was verändert haben.
Was eine Sanktion betrifft....theoretisch könnte er sagen, der Vertrag ist ausgelaufen. Pech gehabt. Dann wird das JC aber auch hingehen und fragen warum er einen Festvertrag gekündigt hat und warum denn der Zeitvertrag nicht verlängert wurde. Kann durchaus passieren, dass er da eine Sperre erhält.

Warum hat er eig. den Festvertrag gekündigt bevor er den neuen Vertrag in der Tasche hatte?

Und 1 Monats Verträge? Echt jetzt?
 

Porks

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denke mal es wird doch etwas komplizierter sein .

Erstmal so weit ich sagen kann wenn ein Vertrag klar Begründet ist (auf Zeit) in diesem Fall als Krankheitsvertretung kann man so oft verlängern wie man möchte weil der Sachgrund ja noch gegeben ist .

Dann und das ist ja fraglich er hat einen Vertrag bekommen und der ist ausgelaufen wenn er dann zum Amt gegangen wäre ist es klar das es eine Sperre gibt weil man ja eine Feste gegen eine Befristete getauscht hat aber da waren ja noch 2 Folge Verträge.


Er sagte mir weil die Firma wo er Fest war schon kurz vor der Pleite war und die neue Firma wenn die Suchen nicht erst lange warten /Kündigungsfristen und der alte AG hat es ihm Sofort ermöglicht zu gehen /Aufhebungsvertrag)

Nur jetzt hat er das Problem das da große Divergenzen zwischen Vorstellungsgespräch und den Späteren Verträgen liegen .

Das könnte ich auch verstehen wenn ein AG mir sagen würde gibt einen .. Vertrag und das würde passen und um die Stelle zu bekommen kündigt man seine weil die nicht mehr sicher ist und es diese Chance nicht zu oft gibt .Und dann ist Vertragsunterzeichnung und der Vertrag ist anders als besprochen .

Ja was soll man machen gehen /kein Geld /Sperre usw.
Oder sagen so war es nicht Abgesprochen /was kommt dann meisten bestimmt auch Gehen weil große Firmen Diskutieren nicht .
Also hoffen , dass es doch noch klappt aber bei jedem Gespräch sieht es wohl schlechter aus .

So was möchte ich nicht durchmachen .
 

Porks

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Ich würde sagen ist doch schon fast so üblich wenn man einen Job schon Mündlich zugesagt bekommen hat aber der neue AG möchte, dass man zB möglichst schnell anfangen soll/muss weil er den neuen unbedingt braucht . Dann versucht man halt schnell aus den alten Vertrag zu kommen /Aufhebung usw.

Denn welcher neue AG wartet oft Monatelang bis der neue Mitarbeiter anfangen kann weil der so lange Kündigungsfristen hat .


War bei mir sogar im Öffentlichen so erst gab es mündlich eine Zusage und ich konnte ein Aufhebungsvertrag machen beim alten AG und dann 3 Tage später war 1 Arbeitstag den Vertrag habe ich aber auch erst nach 1 Woche unterschrieben .
Eigentlich gilt auch ein Mündlicher Arbeitsvertrag aber mit den Beweisen wird es dann schwer was da ausgehandelt wurde.
 

Makale

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Wenn die Kündigung des unbefristeten Arbeitsvertrages länger als 12 Wochen bzw. ca. 3 Monate zurückliegt, dann hat er keine Sperrzeit zu befürchten. Das scheint der Fall zu sein. Verlängern muss er den befristeten Vertrag nicht. Einfach auslaufen lassen und zwischenzeitlich umgehend bei der AfA vorsprechen und arbeitssuchend melden (vgl. § 38 SGB III). Dort natürlich nicht erwähnen, dass eine mögliche Verlängerung abgelehnt wurde. Entsprechende Nachfragen strikt verneinen - es gab kein Verlängerungsangebot. Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit die Arbeitssuchendmeldung online vorzunehmen. Hiervon empfehle ich Gebrauch zu machen. Die Bestätigung hierüber ausdrucken bzw. als Digitaldruck abspeichern. :wink:
 
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