kelebek
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Für eine gute Freundin versuche ich Folgendes in Erfahrung zu bringen:
Zuerst die Frage:
(Ich hab' das hier ins 'ALG (I)' gehängt und nicht unter '..., Gesundheit, ...', weil 's dort um Gesundheit/Krankheit unter Bedingungen von ALG II gehen soll. Hier vorliegend ginge es, wenn nicht ums Krankengeld, dann um ALG I.)
Tja, wie schaut 's aus?
Zuerst die Frage:
Wird sie (die gute Freundin) ab dem 16.03.2013 Krankengeld bekommen?
Sachverhaltsschilderung:
- Ihr Arbeitgeber kündigte ihr sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis innerhalb der sechsmonatigen Probezeit am 01.03.2013 fristgerecht zum 15.03.2013.
- Am 04.03.2013 wurde sie - vorläufig bis zum 26.03.2013 - AU geschrieben. (Es muss davon ausgegangen werden, dass sie noch längerfristiger (und damit über den 26.03.2013 hinaus) AU erkrankt sein wird.
- Sie ist gesetzlich krankenversichert.
(Ich hab' das hier ins 'ALG (I)' gehängt und nicht unter '..., Gesundheit, ...', weil 's dort um Gesundheit/Krankheit unter Bedingungen von ALG II gehen soll. Hier vorliegend ginge es, wenn nicht ums Krankengeld, dann um ALG I.)
Tja, wie schaut 's aus?