Hallöchen,
heute mein allererster Beitrag hier im Forum.
Ich habe Post von den ksp-Rechtsanwälten bekommen.
Nachfolgend tippe ich Euch mal den kompletten Schriebs ab.
Forderung der Quelle GmBH gegen Sie (mich)
Kundennummer .....
Sehr geehrte Frau R....,
in der vorbezeichneten Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre Bitte,die Forderund unserer Mandantschaft zu obigen genannten Aktenzeichen in Ratenzahlungen auszugleichen.
Für die Überprüfung der Angemessenheit der Ratenhöhe ist es erforderlich,dass Sie uns Ihre Einkommensbelege bis zum 01.03.2009 übersenden.Vorbehaltlich der Prüfung Ihrer Einkommensbelege erklärt sich unsere Mandantschaft mit einer Abschlagszahlung in Höhe von EUR 50,00 bis zum 27.02.2009 sowie anschließend mit einer Ratenzahlung in Höhe von EUR 150,00 monatlich einverstanden.Die erste Rate erwarten wir zum 25.03.2009 auf unserem Konto eingehend.
Wir machen Sie darauf aufmerksam,dass sich die Forderung jedenfalls um weitere Zinsen sowie die nachstehend ausgewiesene Einigungsgebühr erhöht.Gesamtforderung :EUR 2754,87,hierin ist die Einigungsgebühr gemäß Ziffer 1000 VV RVG in Höhe von EUR 241,50 enthalten.Diese Gebühr ist Bestandteil der Ratenzahlungsabrede.
Mit der ersten Zahlung bestätigen Sie die Annahme eines Ratenzahlungsangebotes und erkennen die Gesamtforderung,die Einigungsgebühr sowie die weitergehenden Zinsen an.
Die Folgeraten erwarten wir jeweils pünktlich und vollständig zum 25. der darauf folgenden Monate.Stellen Sie den fristgerechten Ausgleich sicher.
Wir empfehlen Ihnen gegebenenfalls die Einrichtung eines Dauerauftrages.
Ferner überreichen wir anliegendes Schuldanerkenntnis,welches Sie unterschrieben im Original an uns bis zum 01.03.2009 zurück senden.
Anschließend weisen wir darauf hin,dass wir unserer Mandantschaft empfehlen werden,ohne weitere Ankündigung das Verfahren gegen Sie fortzusetzen,sofern Sie mit den zugesagten Ratenzahlungen ganz oder teilweise in Rückstand geraten.
Die Forderung bei Quelle besteht zurecht,diese möchte ich auf jeden Fall auch begleichen,auch wenn ich Hartz4-Bezieher bin.
Meine Frage: Muss ich das von denen geforderte Schuldanerkenntnis und die Einkommensunterlagen hinschicken?Für mich schaut es dem Schreiben nach ganz danach aus,dass mein Ratenzahlungsvorschlag schon akzeptiert wurde.
Liebe Grüße
Mandy
heute mein allererster Beitrag hier im Forum.
Ich habe Post von den ksp-Rechtsanwälten bekommen.
Nachfolgend tippe ich Euch mal den kompletten Schriebs ab.
Forderung der Quelle GmBH gegen Sie (mich)
Kundennummer .....
Sehr geehrte Frau R....,
in der vorbezeichneten Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre Bitte,die Forderund unserer Mandantschaft zu obigen genannten Aktenzeichen in Ratenzahlungen auszugleichen.
Für die Überprüfung der Angemessenheit der Ratenhöhe ist es erforderlich,dass Sie uns Ihre Einkommensbelege bis zum 01.03.2009 übersenden.Vorbehaltlich der Prüfung Ihrer Einkommensbelege erklärt sich unsere Mandantschaft mit einer Abschlagszahlung in Höhe von EUR 50,00 bis zum 27.02.2009 sowie anschließend mit einer Ratenzahlung in Höhe von EUR 150,00 monatlich einverstanden.Die erste Rate erwarten wir zum 25.03.2009 auf unserem Konto eingehend.
Wir machen Sie darauf aufmerksam,dass sich die Forderung jedenfalls um weitere Zinsen sowie die nachstehend ausgewiesene Einigungsgebühr erhöht.Gesamtforderung :EUR 2754,87,hierin ist die Einigungsgebühr gemäß Ziffer 1000 VV RVG in Höhe von EUR 241,50 enthalten.Diese Gebühr ist Bestandteil der Ratenzahlungsabrede.
Mit der ersten Zahlung bestätigen Sie die Annahme eines Ratenzahlungsangebotes und erkennen die Gesamtforderung,die Einigungsgebühr sowie die weitergehenden Zinsen an.
Die Folgeraten erwarten wir jeweils pünktlich und vollständig zum 25. der darauf folgenden Monate.Stellen Sie den fristgerechten Ausgleich sicher.
Wir empfehlen Ihnen gegebenenfalls die Einrichtung eines Dauerauftrages.
Ferner überreichen wir anliegendes Schuldanerkenntnis,welches Sie unterschrieben im Original an uns bis zum 01.03.2009 zurück senden.
Anschließend weisen wir darauf hin,dass wir unserer Mandantschaft empfehlen werden,ohne weitere Ankündigung das Verfahren gegen Sie fortzusetzen,sofern Sie mit den zugesagten Ratenzahlungen ganz oder teilweise in Rückstand geraten.
Die Forderung bei Quelle besteht zurecht,diese möchte ich auf jeden Fall auch begleichen,auch wenn ich Hartz4-Bezieher bin.
Meine Frage: Muss ich das von denen geforderte Schuldanerkenntnis und die Einkommensunterlagen hinschicken?Für mich schaut es dem Schreiben nach ganz danach aus,dass mein Ratenzahlungsvorschlag schon akzeptiert wurde.
Liebe Grüße
Mandy
