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Hallo, in einem anderem Thread bin ich über Textpassage gestoßen welche auch ich in meiner Zuweisung habe und die gibt mir doch Rätsel auf.
Haben die noch alle Socken im Schrank ? Verstöße gegen den Teilnehmervertrag !!!!. Das suggeriert mir doch das ich die Verträge dort unterschreiben muss.
Darf man sowas in eine Zuweisung oder besser gesagt in eine nett formulierte Einladung reinpacken `?
nicht teil oder brechen Sie diese ohne meine Zustimmung ab, handelt es sich um eine Pflichtverletzung nach§ 31 Abs.1 Nr. 3 SGB II. Sie verletzen Ihre Pflichten ebenso, wenn Sie durch Ihr Verhalten, zum Beispiel unentschuldigtes Fehlen, Verstöße gegen den Teilnehmervertrag oder gegen die Hausordnung des Trägers den Abbruch schuldhaft herbeiführen.
Haben die noch alle Socken im Schrank ? Verstöße gegen den Teilnehmervertrag !!!!. Das suggeriert mir doch das ich die Verträge dort unterschreiben muss.
Darf man sowas in eine Zuweisung oder besser gesagt in eine nett formulierte Einladung reinpacken `?