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ExUser 32313
Gast
Antrag Akteneinsicht Gutachten
So ist das also ?
Erneute Nachfrage bei der Person ob medizinische Diagnosen beim Jobcenter gelandet sind....
Irgendwie kenne ich es nur anderherum, jedenfalls bei der AfA war der Teil A das medizinische Gutachten und B die Stellungsnahme für das Jobcenter.
Sehr geehrter Herr ,
Ihre Mail habe ich erhalten. Leider sind wir nicht befugt Teil B an die Kunden auszuhändigen und Teil A (das Gutachten) bekommen
Sie nach Eröffnung durch ihren Sachbearbeiter im Jobcenter in Kopie ausgehändigt. Herr xxxxxxx (Fallmanager) ist auch bereits darüber informiert
und wird am Mittwoch, wenn Sie den Termin bei ihm haben, entsprechend handeln.
Mit freundlichen
..........(Kreisgesundheitsamt)
So ist das also ?
Erneute Nachfrage bei der Person ob medizinische Diagnosen beim Jobcenter gelandet sind....
Sehr geehrter Herr xxxx,
das Gutachten geht immer ans Jobcenter und der Teil B (Befundbogen), welcher die medizinischen Untersuchungsbefunde enthält, bleibt in ihrer Akte im Gesundheitsamt.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxx
Irgendwie kenne ich es nur anderherum, jedenfalls bei der AfA war der Teil A das medizinische Gutachten und B die Stellungsnahme für das Jobcenter.