Krankschreibung habe nicht bei der Maßnahme angerufen,Kopie der AU an das JC oder an Maßnahmeträger?

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Robin1991

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Ich bin seit einigen Wochen in Behandlng wegen Depressionen und Angststörung.

Vor kurzem wurde mit mitgeteilt dass ich eine Maßnahme besuchen muss.

Eine Woche war ich da aber mit der Angststörung und Depressionen wurde es so schlim das ich gestern nicht erschienen bin. Heute habe ich mir rückwirkend eine Krankschreibung geben lassen.

Ich sollte Anrufen aber ich habe mir eine Nummer falsch notiert und konnte somit nicht bei der Maßnahme anrufen.

1. Kann man mir deswegen schon Sanktionen geben trotz Krankmeldung?
2. Muss die Krankmeldung nur an die Maßnahme oder sollte ich eine Kopie ans Arbeitsamt senden??
 

DoppelPleite

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Das Original der AU zum JC und dem MT schriftlich bescheid geben, dass Du krank geschrieben bist. Warum Du AU bist geht keinem von beiden etwas an.

Hast Du EGV unterschrieben, hast Du beim MT was unterschrieben, generell mal bitte ausführlicher drauf eingehen. Schriftstücke wie Zuweisung/Angebot/EGV /VA /MT-Verträge/Hausordnungen/Datenschutzerklärungen ect. anonymisiert hochladen, Datumsangaben frei lassen.

Email/Tel beim JC löschen lassen, einen Brief an den MT senden dass leider kein TEL zur Verfügung steht.
 

Robin1991

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Hallo zusammen

EG wurde Unterschrieben (Bin erst seit kurzem in Hartz 4 und hätte noch ein paar fragen dazu ob man Unterschreiben soll oder nicht)

In der Eingliederungsvereinbarung stand man sollte sich bei der Dekra am ersten Tag melden. Dort wurde uns gesagt man solle sich bei der Sozialpädagogin melden im Krankheitsfall.

Gestern also am dritten Krankheitstag kam ein anruf von meinem Betreuer (seine Nummer hatte ich ebenfalls nicht). Ich erklärte ihm dass ich zwei wochen krank bin. Er gab mir die Nummer von der Sozialpädagogin (also die Nummer die ich falsch notiert habe). Dieser sprach ich gestern noch auf den Anrufbeantworter da sie nicht erreichbar war. Heute rief sie mich an. Scheint jetzt kein Problem zu sein.

Habe jetzt erzählt warum ich krank geschrieben bin. Muss ich dass oder kann ich ihr sagen das es sie nichts angeht??

Was ich echt komisch finde es ist meine erste richtige Maßnahme alle dort sind zwischen zwei und drei Monaten. Bei mir gleich 6 Monate.

Meine Befürchtung wenn ich die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibe dass meine Sachbearbeiterin mich dann schlechter behandelt und versucht mir zu Schaden mit Beispielsweise einer Maßnahme nach der anderen??
 

HansHubert

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Hallo zusammen

EG wurde Unterschrieben (Bin erst seit kurzem in Hartz 4 und hätte noch ein paar fragen dazu ob man Unterschreiben soll oder nicht)

In der Eingliederungsvereinbarung stand man sollte sich bei der Dekra am ersten Tag melden. Dort wurde uns gesagt man solle sich bei der Sozialpädagogin melden im Krankheitsfall.

Gestern also am dritten Krankheitstag kam ein anruf von meinem Betreuer (seine Nummer hatte ich ebenfalls nicht). Ich erklärte ihm dass ich zwei wochen krank bin. Er gab mir die Nummer von der Sozialpädagogin (also die Nummer die ich falsch notiert habe). Dieser sprach ich gestern noch auf den Anrufbeantworter da sie nicht erreichbar war. Heute rief sie mich an. Scheint jetzt kein Problem zu sein.

EGV mal hochladen, anonymisiert versteht sich, wäre gut. Allgemein gilt, dass Du mit Maßnahmenträgern und JC nur schriftlich (!) kommunizieren solltest und zwar so, dass Du diese Kommunikation nachweisen kannst.
Dein Quatschen auf den Anrufbeantworter kannst Du z.B. im Fall der Fälle nicht beweisen.


Habe jetzt erzählt warum ich krank geschrieben bin. Muss ich dass oder kann ich ihr sagen das es sie nichts angeht??
Warum? Hat doch oben schon jemand geschrieben, dass Du dazu keine Angaben machen musst. Geht die einfach nichts an.


Meine Befürchtung wenn ich die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibe dass meine Sachbearbeiterin mich dann schlechter behandelt und versucht mir zu Schaden mit Beispielsweise einer Maßnahme nach der anderen??

Die Unterzeichnung der EGV ist freiwillig, niemand kann Dich zu der Unterschrift zwingen. Wenn Du unterschreibst, bist Du an die Vorgaben in dieser EGV gebunden und kannst bei Nichteinhaltung sanktioniert werden. Also, das nächste Mal EgV besser mitnehmen und sagen, dass Du die erst einmal prüfen lassen willst.
Allgemein ist Angst als Motivation Verträge zu unterschreiben, selten ein guter Ratgeber. Und die Gedanken, was alles passieren könnte, wenn Du nicht unterschreibst, sind ja auch fiktiv, weil Du eben nicht weißt, was passiert. Wenn Du aber unterschreibst, bist Du an die Inhalte in der EGV gebunden.
 

Robin1991

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Mein Scanner geht momentan leider nicht eventuell kann ich es heute abend einscannen falls mein Kumpel zeit hat.

Danke für die Hilfe . Gibt es denn negativbeispiele, also Personen die es bereut haben die EGV nicht unterschrieben zu haben??

Gabs denn Fälle in der Jemand nach einer Vollzeit-Maßnahme (8 Stunden/7 tage die Woche) nach einem halben Jahr in die nächste geschickt wurde oder hat man dann in der Regel pause vor solchen Maßnahmen??
 

HansHubert

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Mein Scanner geht momentan leider nicht eventuell kann ich es heute abend einscannen falls mein Kumpel zeit hat.

Danke für die Hilfe . Gibt es denn negativbeispiele, also Personen die es bereut haben die EGV nicht unterschrieben zu haben??

Gabs denn Fälle in der Jemand nach einer Vollzeit-Maßnahme (8 Stunden/7 tage die Woche) nach einem halben Jahr in die nächste geschickt wurde oder hat man dann in der Regel pause vor solchen Maßnahmen??

Das hängt stark von der Person ab, die für dich beim JC verantwortlich ist. Es gibt sowohl Leute, die mehrere Maßnahmen hintereinander machen sollen, andere werden über längere Zeiträume vom JC in Ruhe gelassen.
Bei zugewiesenen Maßnahmen gelingt es aber auch immer wieder rauszukommen, in dem man z.B. Hausordnung etc. vor Ort bei dem Maßnahmenträger nicht unterschreibt. Da die Jobcenter Pauschalverträge mit den Maßnahmenträgern schließen, müssen sie eine bestimmte Anzahl von Arbeitslosen liefern für die Maßnahmen.

Wahrscheinlich wird gerade auch viel Druck auf Arbeitslose ausgeübt, um die Arbeitslosenstatistik zu bereinigen vor der Bundestagswahl. Leute in Maßnahmen fließen eben nicht mit in die Statistik als Arbeitslose ein.
 

faalk

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Dort wurde uns gesagt man solle sich bei der Sozialpädagogin melden im Krankheitsfall.

Den Hausmeister vielleicht auch noch?
Sorry den MT hätte ich eins gesch....

Soll jetzt nicht gegen den TE sein, aber da sieht man mal wieder, dass MT Fuzzys selber mit ohne Ausbildung denken die könnten sich das ganze private (Leben) eines ELO einverleiben. Das MTs selber nur Private "Firmen" sind, wie der Bäcker Dudelmann um die Ecke auch, vergessen die schnell, da sie ja für das Hoheitliche JC arbeiten. :icon_rolleyes:
 

Allimente

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Meine Befürchtung wenn ich die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibe dass meine Sachbearbeiterin mich dann schlechter behandelt und versucht mir zu Schaden mit Beispielsweise einer Maßnahme nach der anderen??

Jetzt hast Du ja leider schon unterschrieben. Viel schlechter behandeln, als 6 Monate Sinnlosmaßnahme, kann sie dich ja nicht :wink:

Also in Zukunft erst immer alles prüfen und die Ratschläge von hier beherzigen. Und komm am besten sofort raus aus Deiner Dehmutshaltung gegenüber dem JC . Du hast nämlich nicht nur Pflichten, Du hast auch Rechte! Diese solltest Du dir schnellstmöglich hier anlesen um dich besser gegen eifrige Sachbearbeiter wehren zu können.
 

Robin1991

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Jetzt hast Du ja leider schon unterschrieben. Viel schlechter behandeln, als 6 Monate Sinnlosmaßnahme, kann sie dich ja nicht :wink:

Naja wenn Sie will kann sie mich ja direkt danach wieder in eine Maßnahme stecken und dass ist ja die Angst die ich habe wenn ich dort nicht mehr alles mitmache.

Danke für die Hilfe an Alle. Ja ich muss mich genaustens einlesen bekomme ja noch nicht lange Geld vom Amt und bissher wurde ich weitesgehend in Ruhe gelassen. Nur eine Maßnahme, da musste ich einmal in der Woche für drei Stunden hin.
 

Vidya

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Gabs denn Fälle in der Jemand nach einer Vollzeit-Maßnahme (8 Stunden/7 tage die Woche) nach einem halben Jahr in die nächste geschickt wurde oder hat man dann in der Regel pause vor solchen Maßnahmen??

Die Möglichkeit des Verlängerns von Maßnahmen, die obliegt dem MT Hempel. der kann -rein theoretisch - dem Jobcenter gegenüber eine schritliche Empfehlung auf Verlängerung aussprechen. Ob er das in Deinen Fall kann und tun wird? Dies ist von mehreren Dingen abhängig:

1. Der Träger hat vorab von vorneherein eine längere Laufzeit seiner Verträge mit dem Auftraggeber vereinbart (meist BA -Jobcenter ist hier nur Bedarfsträger ,der Bedarf an der Maßnahme für die Elos gegenüber der Ba geäußert hat -und BA schreibt dann die Maßnahmen aus und gibt dem biligsten Bieter sprich Träger den Zuschlag) Und natürlich ist es für den Träger meist lukrativ ,die Laufzeit zu verlängern -besonders dann, wenn die Maßnahme nicht bis dahin mit einer Vermittlung in Arbeit endete. Die Träger haben nämlich überwiegend eine Vermittlungsquote zu erfüllen. Und die liegt so zwischen 15 bis 30 Prozent.

2. Der jeweilige SB will und muss dann auch seine Quoten weiter bedienen. Die der gekünstelten Eingliederung -auch weiterhin. Denn man muss wissen. Dies läge sowohl im Interesse der BA als auch des Jobcenters -weil Maßnahme Teilnehmer in der Arbeitslosenstatistik der BA offiziell als unterbeschäftigte Arbeitnehmer geführt werden. Und in diese Statistik kommen alle die rein -die mindestens 6 Monate Maßnahmen durchlaufen...

3 . Mehr könnte ich Dir vielleicht nur dazu sagen -sofern ich den Namen der Maßnahme kennen würde, denn dann könnte man auch mal recherchieren, ob und wie das Prozedere mit der Krankschreibung dem Träger von der BA in den Verträgen gegenüber dem Teilnehmer vorgeschrieben wurde und ob -- NICHT GLEICH ERSCHRECKEN - die Sozialpadagogen gleichzeitig -in Falle einer AU -.den Teilnehmer zu Hause aufsuchen sollen. Für eine Kontrolle -aber natürlich steht dann da : Für ein fürsorgliches Nachschauen -ob denn alles in Ordnung sei.

Ganz pauschal ist es also nicht auszuschließen, dass die MT PÄD-Tante nicht doch noch vor Deiner Tür auftauchen könnte.

Gibt es denn negativbeispiele, also Personen die es bereut haben die EGV nicht unterschrieben zu haben??


EINE EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG MUSS NIEMAND MEHR UNTERSCHREIBEN ; WEIL DIE DIE FEHLENDE uNTERSCHRIFT NICHT MEHR SANKTIONIERT WERDEN KANN.

Warum sollte es jemand bereuen ,wenn er die NICHT unterschreibt?

Das Gegenteil ist der Fall. Aus meiner Erfahrung mit diesem Forum mit meiner eigenen Erfahrung dazu, hat es eine überwiegende Mehrheit bereut, wenn sie die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben haben, schon deshalb, weil dann die rechtliche Position des Elos sehr viel schlechter ist. Zumal lohnt sich die Unterschrift auch deswegen nicht, weil kaum oder gar keine Vorteile für den Elo damit verbunden sind. Sehr viele EinV sind oftmals unklar in den Zusagen und damit nur einseitig begünstigend für die Jobcenter.
 
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