Ich bin seit einigen Wochen in Behandlng wegen Depressionen und Angststörung.
Vor kurzem wurde mit mitgeteilt dass ich eine Maßnahme besuchen muss.
Eine Woche war ich da aber mit der Angststörung und Depressionen wurde es so schlim das ich gestern nicht erschienen bin. Heute habe ich mir rückwirkend eine Krankschreibung geben lassen.
Ich sollte Anrufen aber ich habe mir eine Nummer falsch notiert und konnte somit nicht bei der Maßnahme anrufen.
1. Kann man mir deswegen schon Sanktionen geben trotz Krankmeldung?
2. Muss die Krankmeldung nur an die Maßnahme oder sollte ich eine Kopie ans Arbeitsamt senden??
Vor kurzem wurde mit mitgeteilt dass ich eine Maßnahme besuchen muss.
Eine Woche war ich da aber mit der Angststörung und Depressionen wurde es so schlim das ich gestern nicht erschienen bin. Heute habe ich mir rückwirkend eine Krankschreibung geben lassen.
Ich sollte Anrufen aber ich habe mir eine Nummer falsch notiert und konnte somit nicht bei der Maßnahme anrufen.
1. Kann man mir deswegen schon Sanktionen geben trotz Krankmeldung?
2. Muss die Krankmeldung nur an die Maßnahme oder sollte ich eine Kopie ans Arbeitsamt senden??