Hätte mal eine kurze Frage für jemanden:
Gesetzt den Fall, Anfang des Jahres hätte jemand endlich einen Termin für einen speziellen Facharzt wegen seiner Probleme bekommen. Der Termin wäre aber erst Mitte März. Bei der persönlichen Terminvergabe wurde gesagt, man könne sich bis dahin von seinem Hausarzt AU-schreiben lassen. Das wären dann aber mehr als 6 Wochen.
Wie lange darf ein Hausarzt das im Vorfeld, ohne bisher fachärztlich festgestellte Diagnose (dazu wäre der Termin gedacht) und würde man nach 6 Wochen aus der Leistung ALG 2 fallen?
Nächster Terin bei der SB wäre in etwa einer Woche. Beistand ließ sich nicht finden.
Betreffende Person hätte völlig überraschend von jetzt auf gleich eine Arbeitsstelle antreten sollen, zu der sie sich eben aus diesen Gründen und anderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht wirklich in der Lage fühlte. Über diese anderen Einschränkungen ist der potientielle AG aber schon soweit wie möglich im Bilde, nur eben dieses eine, jetzt akute, nicht. Das anzusprechen traute sich die Person dort nicht, aus Angst vor einer möglichen Sanktion.
Vorgeschaltet sollte ein dreiwöchiges Intensivtraining erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Da betreffende Person davon völlig überrumpelt und überfordert war, teilte die Person dem AG bei einem von ihnen geforderten rückruf mit, dass sie sich dazu so schnell momentan nicht sofort in der Lage fühle, allerdings nicht von vorneherein gleich ablehnen wolle und schon einen Termin beim Facharzt habe. Man bot darauf die Möglichkeit an, dieses Training eventuell zu einem späteren Zeitpunkt Ende Februar durchzuführen - bis dahin MÜSSE aber eine definitive Zusage vorliegen.
Was könnte die Person jetzt erwarten, wenn der HA sie längerfristig im Vorfeld AU schreiben würde.
Muss die SB jetzt sofort über den Stand der Dinge informiert werden? Morgen würde die Person zum Hausarzt reisen und vielleicht dann schon den Termin mit ansprechen und was man dort sagte...
Gesetzt den Fall, Anfang des Jahres hätte jemand endlich einen Termin für einen speziellen Facharzt wegen seiner Probleme bekommen. Der Termin wäre aber erst Mitte März. Bei der persönlichen Terminvergabe wurde gesagt, man könne sich bis dahin von seinem Hausarzt AU-schreiben lassen. Das wären dann aber mehr als 6 Wochen.
Wie lange darf ein Hausarzt das im Vorfeld, ohne bisher fachärztlich festgestellte Diagnose (dazu wäre der Termin gedacht) und würde man nach 6 Wochen aus der Leistung ALG 2 fallen?
Nächster Terin bei der SB wäre in etwa einer Woche. Beistand ließ sich nicht finden.
Betreffende Person hätte völlig überraschend von jetzt auf gleich eine Arbeitsstelle antreten sollen, zu der sie sich eben aus diesen Gründen und anderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht wirklich in der Lage fühlte. Über diese anderen Einschränkungen ist der potientielle AG aber schon soweit wie möglich im Bilde, nur eben dieses eine, jetzt akute, nicht. Das anzusprechen traute sich die Person dort nicht, aus Angst vor einer möglichen Sanktion.
Vorgeschaltet sollte ein dreiwöchiges Intensivtraining erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Da betreffende Person davon völlig überrumpelt und überfordert war, teilte die Person dem AG bei einem von ihnen geforderten rückruf mit, dass sie sich dazu so schnell momentan nicht sofort in der Lage fühle, allerdings nicht von vorneherein gleich ablehnen wolle und schon einen Termin beim Facharzt habe. Man bot darauf die Möglichkeit an, dieses Training eventuell zu einem späteren Zeitpunkt Ende Februar durchzuführen - bis dahin MÜSSE aber eine definitive Zusage vorliegen.
Was könnte die Person jetzt erwarten, wenn der HA sie längerfristig im Vorfeld AU schreiben würde.
Muss die SB jetzt sofort über den Stand der Dinge informiert werden? Morgen würde die Person zum Hausarzt reisen und vielleicht dann schon den Termin mit ansprechen und was man dort sagte...