Krankmeldung wiederholt wird Wegunfähigkeitsbescheinigung Attest gefordert

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Hallo zusammen,

ich war jetzt längere Zeit aufgrund psychischer Problem AU geschrieben. Es wird wieder ein ärztliches Attest gefordert, in dem stehen soll, dass ich den Meldetermin nicht wahrnehmen kann. Dieses Schreiben (s. h. unten) hatte ich schonmal 06/2016 bekommen. Damals sollte ich auch ein Attest vorlegen. Dies hatte ich auch gemacht. Mein Arzt hatte geschrieben, dass ich den Meldetermin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen kann und dies auch weiterhin der Fall seien kann. Das Attest ist zeitlich nicht begrenzt worden, allerdings von 2016. Insgesamt war ich auch ohne irgendwelche Meldetermine AU .
Hier mal der Wortlaut des Schreibens vom Jobcenter:

Einladung:

bitte kommen Sie zum unten angegebenen Termin:
Jobcenter
Datum
Uhrzeit

Einleitung einer amtsärztliche Überprüfung der Erwerbsfähigkeit.
Bitte bringen Sie für die von Ihnen benannten gesundheitlichen Einschränkungen ggf. vorhandene ärztliche Gutachten etc. mit.

Sollten Sie am Termin arbeitsunfähig sein, rechen Sie die ärztliche Bescheinigung spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages ein.
Bitte beachten Sie im Krankheitsfall: Ein ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die Vorlage einer einfachen AU kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden. Sollten Sie den genannten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können, legen Sie bitte eine Bescheigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind, den Termin wahrzunehmen. Sofern Ihnen Kosten für die Bescheinigung entstehen, werden diese im Umfang von 5,36 € übernommen.

Der Termin findet anscheinend beim Sachbearbeiter statt. Ich bin total am Boden und verstehe gar nicht was ich da soll. Ich habe auch schon mehrfach mitgeteilt das ich keine ärztlichen Unterlagen bei Ihm einreichen möchte. Ich bin zum Termin Krankgeschrieben und die Krankmeldung hat er schon lange. Ich gehe davon aus, dass er Sie nicht akzeptieren will.
Sehr irritierend ist, dass mal eine AU gefordert wird, mal ein Attest und mal AU und Attest.
Dieser Attest wird jetzt schon zum dritten Mal gefordert, immer mit gewissen längern Abständen.
Ich Frage mich, wie oft ich der Sache jetzt noch nachkommen soll. Ich könnte das Attest bestimmt kriegen, aber ich frage mich ob das wirklich notwendig ist? Ich meine das Attest hat der Sachbearbeiter ja schon 2016 bekommen. Die Frage ist, wie lange das Attest gültig ist?
Was würdet Ihr machen?


Für Hilfe oder eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

Gruß
nicefull
 

saurbier

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Hallo nicefull,

nun hier gibt es bereits unzählige Themen die deine Frage betreffen, vielleicht wäre es ja Vorteilhaft wenn du da mit der Suchfunktion zuerst mal schauen würdest.

Wenn du ein dickes Nervenkostüm hast, dann kannst du ja beim örtlichen SG deswegen eine Klage durchziehen, denn bisher gibt es sehr wenige Leute die sich per Klage gegen eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung zur Wehr gesetzt haben.

Grundsätzlich besteht lt. Gesetz dem JC kein Recht darauf zu, solange man nicht auffällig oft mittels AU einen Meldetermin zu vermeiden versuchte.

In deinem Fall stellt sich allerdings die Frage, ob hier ein Termin beim Amtsarzt gemeint ist, denn dem hast du folge zu leisten, weil der ja deine Erwerbsfähigkeit im Zusammenhang mit der A prüfen soll, oder nur ein Termin beim SB .

Den Amtsarzt Termin kannst du natürlich auch mit einem Attest umgehen bzw. vermeiden, aber sowas ist eher nicht anzuraten, denn nach §§ 60 - 67 SGB I bist zur Mitwirkung verpflichtet und man kann dir Notfalls das ALG-II streichen.

Einen schlichten Termin bei JC SB kannst du allerdings mit der AU abwenden, wie gesagt wenn es eher einmalig ist.

Nur um einen Termin für ein äD -Gutachten zu machen, braucht man auch nicht zum SB . Sowas kann der SB von sich aus jeder Zeit veranlassen, was ihm dann natürlich weit mehr Geld kosten wird als die läpischen 5,36 €.

Ich vermute wie gesagt einen Termin beim äD -Gutachter, der dann wohl auch im Schreiben benannt sein dürfte, genauso wie die Rechtsgrundlage. Da wäre es weit besser wenn hier mal eine anonymisierte Kopie des Schreibens geben würde.

Noch eins am Rande, ärztliche Befunde etc. gehören als Fotokopie nur in die Hände des Untersuchenden Arztes, sowas gibt man niemals bei einem SB ab. Also VORSICHT!

Es könnte natürlich auch so sein, dass der SB hier etwas vorgaukeln will, um auf diese Weise mal einen Einblick in deine Krankengeschichte zu bekommen, was er aber gar nicht darf.


Grüße saurbier
 

nicefull

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vielleicht wäre es ja Vorteilhaft wenn du da mit der Suchfunktion zuerst mal schauen würdest

Ich hab auch schon einiges gelesen, jedoch habe ich auf meinem speziellen Fall noch keine Antwort gefunden.

Wenn du ein dickes Nervenkostüm hast, dann kannst du ja beim örtlichen SG deswegen eine Klage durchziehen, denn bisher gibt es sehr wenige Leute die sich per Klage gegen eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung zur Wehr gesetzt haben.

Naja,mein Nervenkostüm ist eher dünn.

rundsätzlich besteht lt. Gesetz dem JC kein Recht darauf zu, solange man nicht auffällig oft mittels AU einen Meldetermin zu vermeiden versuchte.

ich habe definitiv nicht immer eine AU eingereicht um den Meldetermin zu umgehen, die AU ist ziemlich durchgehend.
Diese Bescheinigung wurde jetzt schon mindestens 3 mal gefordert. Ich frage mich, ob die Bescheinigung von 2016 ausreichen könnte?
Ich kann leider überhaupt nicht abschätzen ob der SB mit seiner Handhabe Erfolg haben könnte?

In deinem Fall stellt sich allerdings die Frage, ob hier ein Termin beim Amtsarzt gemeint ist, denn dem hast du folge zu leisten, weil der ja deine Erwerbsfähigkeit im Zusammenhang mit der A prüfen soll, oder nur ein Termin beim SB .

Das wird so gemeint sein. Ich war auch vor längerer Zeit schon mal da.

a wäre es weit besser wenn hier mal eine anonymisierte Kopie des Schreibens geben würde

Ich hatte den Wortlaut exakt abgetippt, bis auf den letzten Satz. Einladung gem. § 59 SGB II ivm. § 309 abs. 1 SG III. Kürzung nach § 20 SGB II um 10 %.
 
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FrauRossi

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Ich verstehe nicht ganz: ist es nicht auch in deinem Sinne, an dieser Überprüfung der Erwerbsfähigkeit teilzunehmen?

Eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung von 2016 dürfte kaum noch Wert haben. Die zählt für ein paar Tage.

Wenn du jetzt 2 Jahre AU bist, dürftest du evtl ja manchmal trotzdem in der Lage sein, an Termine teilzunehmen.

Als Beispiel: meine Freundin hat Krebs, ist natürlich AU . Aber zwischen den Chemotherapie Phasen kann sie durchaus einiges mache. Das spricht sie mit ihren SB so durch. Wege finden sich doch eigentlich immer.
 

Muzel

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Ich würde die alte Bescheinigung schicken und die Quittung der Kosten.
Wenn dein HA die Bescheinigung für 5 Euro ausstellt, dann kannst du zu dem Arzt hingehen.
 

jwd1

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versuch es mal damit. Glaube aber, das kein vernunftbegabter SB es Unterschreiben wird.
 

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Atze Knorke

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Hallo nicefull,
ich möchte dir unterstützend eine kleine WEGbeschreibung aufzeigen, damit du nicht im Tal der Ahnungslosen verkümmerst.

Deine Anspannung verstehe ich gut und die Unsicherheit, die vermutlich "rechtswidrige Sanktionen"
nach sich ziehen können, aber es gilt alles in diesem Bereich (SGB II) zu hinterfragen.

Grundsätzlich sind die Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflichten -§§ 13 bis 15 SGB I- vom JC mangelhaft.
Der Grund liegt in der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen "Erwerbsfähigkeit".
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba015897.pdf

Und nach dem Sachverhalt sind leider Äpfel mit Birnen nicht zu vermischen.

Dahingehend meine Frage, wielange bist du schon AU , von wann ist sie und das durchgängig?

Wie oft hat ein SB -Wechsel stattgefunden, darauf beruhen meistens diese spitzfindigen JC -Einladungsschreiben, denn die SB -Quote muss ja zusammenhängend mit einer EinV (Eingliederungsvereinbarung, Ärztlichen Dienst) stimmen. Die 'Erwerbsfähigkeit' ist die EinV-Voraussetzung. Nur als 'arbeitsUNfähiger Leistungsberechtigter' ist eine Vermittlung in Arbeit überhaupt nicht durchführbar. :doh:

Lass' dich nicht trotz Mitwirkungspflichten aus der Reserve locken.

Eine JC -Vorlage einer Bescheinigung -der Wegeunfähigkeitsbescheinigung aus 2016- ist gegenstandslos.

Die SB darf eine "Wegeunfähigkeitsbescheinigung " unter Androhung von "Sanktionen" gar nicht verlangen, denn dahingehend musst du von Dritten (Arzt) eine Bescheinigung ausfüllen lassen, wozu der Arzt/Ärzte NICHT verpflichtet sind. :icon_evil: Das ist bei den "Grenzen der Mitwirkung" -§ 65 SGB I- ausgelegt.
§ 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung - dejure.org

Zur Rechtsgrundlage: Ärztlicher Dienst - Begutachtung Leistungsfähigkeit -
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mday/~edisp/l6019022dstbai378007.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378010

Auszug:
Hat Ihre gesundheitliche Situation Einfluss auf die Vermittlung in Arbeit, kann die für Sie zuständige Fachkraft eine Beauftragung des Ärztlichen Dienstes zur Klärung veranlassen. Dann erhalten Sie einen speziellen Gesundheitsfragebogen mit der Bitte, genauere Angaben über Ihre gesundheitlichen Probleme zu machen. Dieser Gesundheitsfragebogen wird nur im Ärztlichen Dienst ausgewertet. Er hilft den Ärztinnen und Ärzten die zur Klärung Ihres Anliegens notwendigen Maßnahmen abschätzen zu können.
Alle Ihre Angaben sind freiwillig und unterliegen dem Datenschutz. Für alle weiteren Vorgänge ist Ihr Einverständnis erforderlich.

Die Angaben im Gesundheitsfragebogen und eine Schweigepflichtsentbindung sind freiwillig!

Der SB besitzt nicht die fachliche Kompentenz, geschweige denn die fachliche Qualifikation und kann nicht irgendwelche Rückschlüsse auf deine Erwerbsfähigkeit ziehen. SB hat zu ermöglichen, dass die Gesundheitsunterlagen (Vorlage ärztliche Berichte beim JC :icon_evil: ) direkt zum ÄD übermittelt werden. Der 'verschlossene Umschlag' ist völliger Unsinn.

Dem SB bitte freundlich, sachlich, aber bestimmt immer wieder aufs (dein nichtvorhandenes) Brot zu schmieren, dass die AU einen "wichtigen Grund" -Beweisurkunde- darstellt. Des Pudels Kern in dem Gemenge. :icon_daumen:
 

Atze Knorke

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(at)Muzel hinweislich, dein Link ist leider deplatziert, es geht darin
um die gesetzl. Unfallversicherung (SGB VII); :icon_neutral: wir befinden uns jedoch im SGB II.
 
R

Rübennase

Gast
Ich würde mal höflich nachfragen welche Vorkehrungen das JC trifft wenn man zu einem solchen Termin kommt und an Tuberkulose erkrankt ist. Man kann ja trotz AU noch gehen und sprechen. Nur die Ansteckungsgefahr ist sehr hoch.
 

Muzel

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Wenn ich mein Kind zum Kindergarten bringe und erleide einen Wegeunfall, hat das überhaupt nichts mit meinen Status SGB II zu tun.
 

Atze Knorke

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Wenn ich mein Kind zum Kindergarten bringe und erleide einen Wegeunfall, ...

(at)Muzel, dein Beispiel hat nichts mit dem SGB II zu tun, soweit klar?

Nur bleiben wir bei einem kranken Leistungsberechtigten mit WUB im SGB II, der trotzdem den 'Meldetermin' beim JC wahrnimmt, jedoch auf dem Wege dorthin einen Unfall aufgrund des 'Kränkelns' erleidet. Wer übernimmt die Verantwortung? Ende vom Lied der LB bekommt vermutlich noch obendrein ne Sanktion reingedrückt. :icon_neutral:
 

nicefull

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Hallo zusammen,

erstmal danke für die zahlreichen Beiträge. Ich hatte den Termin vor 1 Monat nicht wahrgenommen. Ich hatte das geforderte Attest bei meinem Arzt besorgt und zum Jobcenter gefaxt (2 Tage vor dem Termin). Darüber hinaus war ich noch AU geschrieben. Trotzdem habe ich eine Sanktion über 10% erhalten, weil ich angeblich keinen wichtigen Grund mitgeteilt habe. Merkwürdig finde ich, dass der Sanktionsbescheid 1 Monat später kommt.
Weiterhin habe ich einen neuen Meldetermin bekommen, für den wieder eine Wegunfähigkeitsbescheinigung gefordert wird.

Ich wollte jetzt einen Widerspruch schreiben. Zusätzlich möchte ich mich bezüglich des neuen Termins absichern und mich beraten lassen, warum immer pauschal eine WUB erforderlich ist? Auf dem Attest steht, das ich langfristig erkrankt bin und keinen Meldetermin wahrnehmen kann.

Ich versuche mal etwas zu schreiben, ich hoffe das jemand mal drüber gucken könnte...


Gruß

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FrauRossi

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Eine WegeunfähigkeitsbescheInigung ist nicht pauschal immer notwendig.

Es kommt auf den Befund an. Zb 2 Wochen nach einer neuen Knieendoprothese glauben die dir aus so. Jedenfalls war es bei mir so.

Jedoch.....wenn dein Befund es so auslegen lässt, dass du vielleicht AU bist, aber nicht Wegeunfähig....sagen wir mal als Beispiel nach einer Schulteroperation....dann brauchst du jedesmal vor dem Termin eine WUB , mit Begründung
 

Gemcitabine

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Eine WegeunfähigkeitsbescheInigung ist nicht pauschal immer notwendig.

Hä? Was ist denn das für ne sinnleere Aussage.... sorry, aber wirklich.

Es kommt auf den Befund an. Zb 2 Wochen nach einer neuen Knieendoprothese glauben die dir aus so. Jedenfalls war es bei mir so.

Von deinem Einzelfall auf alle zu schließen, ist ziemlich fahrlässig.
Wie widersinnig die JC manches Mal ticken, sieht man ja gerade hier an der aktuellen Entwicklung. WUB war da, trotzdem Sanktion. War so geplant und wird durchgezogen.

Jedoch.....wenn dein Befund es so auslegen lässt, dass du vielleicht AU bist, aber nicht Wegeunfähig....sagen wir mal als Beispiel nach einer Schulteroperation....dann brauchst du jedesmal vor dem Termin eine WUB , mit Begründung

Die WUB ist an sich schon Schwachsinn³ und die Begründung noch schwachsinniger.

Oder was sollte in solch eine Begründung rein?
Am besten wohl ein aktueller Befundbericht oder gleich die ganze Patientendokumentation?
Vielleicht fällt es SB ja dann noch ein, dass ein CT erforderlich ist zur Untermauerung der WUB ? :)biggrin:)

Hier sieht man mal wieder, dass in diesem Fall nicht auf die Nettigkeit oder Verständigkeit des SBchens gesetzt werden sollte, sondern sofort mit voller Härte bei der ersten WUB zurückgeschlagen wird.
Sonst geht das Spiel ewig weiter.

Wer da einmal den kleinen Finger reicht und trotz AU eine WUB nachreicht, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eben nicht in Ruhe gelassen..... sondern am Arm gerissen, bis das Schultergelenk ausgekugelt ist.

Diese weitergetriebene Spielchen hatten wir hier doch schon mehrfach... einmal sollte dann noch eine Facharzt-WUB nachgereicht werden, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt und ähnliches.

Ich hatte einmal bei Vertretungs-SB eine Wub -Forderung und habe dann beschlossen, von mir bekommt kein SB jemals so etwas. Nie im Leben riskiere ich das gute Arzt-Patientenverhältnis durch solch einen überflüssigen Mumpitz.
 

Sowhat

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Tja Gemcitabine, was soll man aber machen, wenn die einen sonst sanktionieren?
Ich bin schon lange wegen Psyche (Depressionen, Panikattacken, Angstzustände) krankgeschrieben. Nun habe ich wohl eine neue SB und bekam einen Meldetermin. Ich schickt meine AU hin (weil ich alle vier Wochen eine neue bekomme und die fiel dann in dieses Zeit). Habe ich teuer per Einschreiben für knapp 3€ ans JC geschickt. Kam postwendend eine neue Einladung für den selben Tag mit Neonmarker gekennzeichnet, dass ich eine WUB beizubringen hätte sonst drei Monate lang je 10% Sanktion.
Leider hat mein Psych mir keine WUB ausgestellt, bin dann zum Hausarzt und der auch nicht (hätte bei ihm, wenn er es denn gemacht hätte übrigens 10€ gekostet und nicht die 5,36€ die im Brief standen, aber HA hat sowieso gejammert, er könne keine ausstellen).
Also habe ich ich mir einen Beistand besorgt und bin an besagtem Tag zum Termin. Traf auch meinen Beistand (JC war übrigens gerammelt voll, soviel zu den Arbeitslosenzahlen, wie im Ameisenhaufen ging es zu). Da stellten wir fest, dass der Termin nicht statt fand, man hätte mich vor einer Stunde angerufen, dass SB nicht im Haus sei und ich eine neue Einladung zugeschickt bekäme.
Ich werde also psychisch angeschlagen auch noch veräppelt, habe umsonst Parkschein bezahlt (komme mit dem eigenen uralten PKW, weil ich öffentliche Verkehrsmittel nicht verkrafte und ausserdem nicht gut zu Fuß bin). Habe mir umsonst täglich vor dem Termin Diazepam reingeworfen (die hat mir Psych gegeben, WUB nicht). Ich habe nun Angst, dass die sagen ich bin gesund, weil ich mich ja dahin geschleppt habe und mich alle paar Wochen hinbestellen. Eine WUB werde ich von meinen Ärzten leider nie bekommen.
Aber ich fürchte, die haben da am JC den längeren Arm. Der Arbeitslosenverband, bei dem ich meine Beistände und Infos bekomme, weil ich hier im Forum imer ignoriert werde, sagt da kann man nix machen. an muss die WUB beibringen oder Sanktion.
Wie ist das eigentlich, wenn man jetzt doch mal eine bekäme und 10€ bezahlen muss, bekommt man das dann auch vom JC oder zahlt man das auf die 5,36€ selbst drauf? Zumal ich ja die Fahrtkosten schon nicht bekomme, weil ich nicht mit öffentlichen komme, so wurde mir schon vor Jahren mitgeteilt.
 

nicefull

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So, ich habe jetzt mal das Schreiben vom Jobcenter hochgeladen und meinen Widerspruch .
Ich bin mir Unsicher ob ich:
- Die Ausführung zur WUB drin lassen sollte?
- Bezüglich des nächsten Meldetermins ein Attest verlangt werden kann?
- Ob der Meldetermin überhaupt zulässig ist, da über berufliche Situation gesprochen werden soll? Im Attest steht, dass ich langfristig erkrankt bin.
- Ob ich was zur Passage mit: sollten die Gründe der gesundheitlichen wegfallen, melden am nächsten Tag schreiben soll?

Kann man den Widerspruch so lassen oder ist er zu detailliert?

Gruß

nicefulll
 

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Sowhat

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Gut geschrieben @ nicefull
Werde gespannt weiter verfolgen, ob du damit die Sanktion umgehen kannst und drücke dir die Daumen.
Ich habe mich hier bei einer Arbeitslosenberatungsstelle erkundigt (habe ja das gleiche Problem und kein Arzt schreibt mir die WUB ) und dort wurde mir gesagt, dass es nichts bringt. Die haben den längeren Arm und auch das SG würde wohl auf Seiten der JC stehen. Ich solle lieber hingehen. Ich sitze hier in Bayern und vielleicht ist es da sowieso noch etwas strenger als in anderen Bundesländern. Aber ich kann mir eine Sanktion auch schlicht und einfach nicht leisten.
Ich weiss auch nicht wieso man meine "berufliche Situation" mit mir besprechen will, wo ich doch schon lange krank geschrieben bin. Ich habe viele Jahre gekämpft, aber jetzt fehlt mir die Kraft dazu. Inzwischen bin ich zu dünnhäutig und alt geworden, um ständig gegen Windmühlen zu kämpfen.
Aber ich bewundere jeden der noch kämpft.
 

Atze Knorke

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Hallo nicefull,
bitte, ich versuche dir behilflich zu sein, als erstes ist das KEIN Widerspruch , sondern
eine Anhörung nach § 24 SGB X, darin wird dir noch die Gelegenheit vom JC eingeräumt,
dich (schriftlich) zu äußern.

Ein wenig Geduld ... bis später. :icon_pause:
 

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Vielen dank Atze.

bitte, ich versuche dir behilflich zu sein, als erstes ist das KEIN Widerspruch , sondern
eine Anhörung nach § 24 SGB X, darin wird dir noch die Gelegenheit vom JC eingeräumt,
dich (schriftlich) zu äußern.

Das ist ein sehr guter Hinweis. Also müsste ich ja gar nicht Widerspruch und Sanktionsbescheid im Schreiben aufführen?

Ich habe jetzt nochmal eine geänderte Fassung gemacht, die ein wenig entschärft ist. Ich denke der SB hat mein Attest gar nicht bekommen. Deswegen wahrscheinlich auch ein neuer Termin. Ist es Sinnvoll im Schreiben noch zu erwähnen das ein Sendebericht vom Fax vorliegt?
Im Attest steht, dass ich langfristig AU bin, das müsste doch bezüglich des neuen Termins auch reichen? Ich kann ja jetzt schlecht, alle 2 Tage zum Arzt gehen und ein neue Bescheinigung holen. Der Arzt hat auch noch was anderes zu tun, als sich ständig zu wiederholen.
Dann wäre da noch die Frage, ob der Meldetermin überhaupt zulässig ist, da über berufliche Situation gesprochen werden soll? Im Attest steht, dass ich langfristig erkrankt bin.

LG nicefull
 

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Gemcitabine

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Ich verfolge jetzt gespannt diesen Faden, wie sich das weiterentwickelt. So viele Beispiele dazu gab es bisher hier noch nicht, ich weiß gerade auch nicht, was bei humble daraus wurde.

Habe mich gerade gefragt, ob es grundsätzlich eine Variante sein könnte, dass der Arzt, der solcherart (häufiger?) belästigt, mal kurzerhand einen Schriebs aufsetzt, WUB gibt es nicht von ihm.
Sonst lehnen Ärzte doch auch alles mögliche schon mal gerne ab oder umgehen es, obwohl sie damit wissentlich nicht zum Wohle des Patienten handeln (zB BTM-Hickhack), warum sollten einzelne Ärzte nicht mal die Chuzpe haben, dem Jc eins auf die Nase zu geben.
Eigentlich wäre das sogar logisch, da diese WUB doch am Ego und Ehrgefühl eines Mediziners kratzen sollte, auch wenn es dafür schon scheinbar nachvollziehbare Begründungen gab (AU wird nicht angezweifelt damit, weil ... etc).

Es wundert mich tatsächlich, dass noch kein Arzt sich schlichte weigerte das Ding auszustellen UND dies nicht nur mündlich dem Patienten kundtat, sondern auch dem JC .
Klar, bleibt er auf diesen Kosten für Aufwand usw sitzen erstmal, andererseits hätte er dann Ruhe vor dieser Belästigung, die ihn als Arzt doch auch auf Dauer nerven müsste.
Man könnte dem Arzt ja anbieten, für die Kosten des kurzen statements aufzukommen :wink:
 

saurbier

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Hallo nicefull,

es gibt aktuell keine gesetzliche Verpflichtung sich neben einer AU auch noch durch eine WUB vom Jobcentertermin zu entschuldigen.

Hierzu gibt es ja bereits es BSG -Urteil, in welchem darauf hingewiesen wurde das eine WUB nur in einem Nachweislich ausschließlich zur Umgehung eines Meldetermines mehrfachen Tatbestandes gerechtfertigt sein kann.

Wenn du dich jetzt erstmalig mit einer langfristigen AU bei deinem SB Krank gemeldet hast, hat dieser seine Meldetermine so zu legen, das diese erstmals nach Beendigung deiner AU greifen.

Folge AU ´s die du rechtzeitig anzeigst (vorlegst), berechtigen auch nicht zu einer WUB .

Sollte der SB zweifel an deiner AU haben, dann steht es ihm jederzeit frei, deine AU vom MdK der zuständigen KK auf kosten des JC prüfen zu lassen.

Im übrigen würde ich den SB im Rahmen der Anhörung (§ 24 SGB X) auch auffordern, dir bzw. deinem Hausarzt einmal die gesetzliche Rechtsgrundlage für die WUB zu bennen, denn die gibt es gar nicht.

Auch kann er sich auf kein Urteil unterer Instanzen berufen, denn Urteile eines SG bzw. LSG sind lediglich sachbezogene Einzelfall Entscheidungen.

Also bitte, lass dich nicht für Dumm verkaufen, du bist aktuell nach Auffassung deines Hausarztes krank, punkt aus.

Anbei eine Version meiner möglichen Stellungnahme.


Grüße saurbier
 

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Sowhat

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Leider ist mein sonst recht verständnisvoller Psych der Ansicht, dass seine psychisch kranken, erwerbslosen Patienten ja nicht gelähmt sind und daher gut mal zu einem Meldeterin gehen können. (zumindest gehe ich davon aus, dass ich nicht der einzige H4-Patient dort bin, wenn man den Stadtteil mal so betrachtet).
Was nützt denn, dass es wohl nicht rechtens ist so eine WUB zu verlangen, wenn man dann trotzdem sanktioniert wird und das ist bei uns am JC wohl der Fall. Steht ja auch im Brief, 3 Monate lang je 10%. Muss man sich halt leisten können und wenn man dann vor Gericht geht, dann dauert das ewig und wenn man Pech hat verliert man auch noch.
Er stellt überhaupt keine Atteste aus, steht vorne am Tresen. Wenn das JC etwas wissen will, sollen sie ihn bitte anrufen.
Das wird wohl noch ein Kampf, wenn ich zum ÄD muss und Schweigepflichtentbindungen abgebe. Ich weiss ja gar nicht was er denen sagt, normalerweise rufen die da auch gar nicht an.
Wie kann eigentlich so ein Amtsarzt feststellen, dass ein AU berechtigt ist? Ich trage jetzt nicht den Kopf unterm Arm oder habe einen irren Blick (glaub ich jedenfalls nicht).
Wie auch immer, ich habe es nicht leicht, dass ich so eine WUB nicht ausgestellt bekomme. Mein HA weigert sich natürlich auch.

Ich beneide euch wirklich alle, die ihr diesen Wisch ausgestellt bekommt. Ich lebe wohl im falschen Bundesland oder in der falschen Stadt.
Den Psych wechseln ist für mich auch keine Lösung., weil es schon ein grosses Glück war ihn zu finden. Er ist sonst schwer in Ordnung.
Alle anderen Psychiater, die einem empfohlen wurden, waren total überlaufen oder hatten gleich Annahmesperre.
Nach Ostern wird wohl ein neuer Meldetermin mit WUB Verlangen im Postkasten liegen, nachdem ich ja kürzlich auch noch umsonst dort war, weil der Termin eine knappe Stunde vorher telefonisch abgesagt wurde. Da war ich schon unterwegs.
Ich wünsche euch allen frohe Ostern, falls das überhaupt jemand lesen kann.
 
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