Hallo zusammen,
ich war jetzt längere Zeit aufgrund psychischer Problem AU geschrieben. Es wird wieder ein ärztliches Attest gefordert, in dem stehen soll, dass ich den Meldetermin nicht wahrnehmen kann. Dieses Schreiben (s. h. unten) hatte ich schonmal 06/2016 bekommen. Damals sollte ich auch ein Attest vorlegen. Dies hatte ich auch gemacht. Mein Arzt hatte geschrieben, dass ich den Meldetermin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen kann und dies auch weiterhin der Fall seien kann. Das Attest ist zeitlich nicht begrenzt worden, allerdings von 2016. Insgesamt war ich auch ohne irgendwelche Meldetermine AU .
Hier mal der Wortlaut des Schreibens vom Jobcenter:
Einladung:
bitte kommen Sie zum unten angegebenen Termin:
Jobcenter
Datum
Uhrzeit
Einleitung einer amtsärztliche Überprüfung der Erwerbsfähigkeit.
Bitte bringen Sie für die von Ihnen benannten gesundheitlichen Einschränkungen ggf. vorhandene ärztliche Gutachten etc. mit.
Sollten Sie am Termin arbeitsunfähig sein, rechen Sie die ärztliche Bescheinigung spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages ein.
Bitte beachten Sie im Krankheitsfall: Ein ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die Vorlage einer einfachen AU kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden. Sollten Sie den genannten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können, legen Sie bitte eine Bescheigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind, den Termin wahrzunehmen. Sofern Ihnen Kosten für die Bescheinigung entstehen, werden diese im Umfang von 5,36 € übernommen.
Der Termin findet anscheinend beim Sachbearbeiter statt. Ich bin total am Boden und verstehe gar nicht was ich da soll. Ich habe auch schon mehrfach mitgeteilt das ich keine ärztlichen Unterlagen bei Ihm einreichen möchte. Ich bin zum Termin Krankgeschrieben und die Krankmeldung hat er schon lange. Ich gehe davon aus, dass er Sie nicht akzeptieren will.
Sehr irritierend ist, dass mal eine AU gefordert wird, mal ein Attest und mal AU und Attest.
Dieser Attest wird jetzt schon zum dritten Mal gefordert, immer mit gewissen längern Abständen.
Ich Frage mich, wie oft ich der Sache jetzt noch nachkommen soll. Ich könnte das Attest bestimmt kriegen, aber ich frage mich ob das wirklich notwendig ist? Ich meine das Attest hat der Sachbearbeiter ja schon 2016 bekommen. Die Frage ist, wie lange das Attest gültig ist?
Was würdet Ihr machen?
Für Hilfe oder eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
Gruß
nicefull
ich war jetzt längere Zeit aufgrund psychischer Problem AU geschrieben. Es wird wieder ein ärztliches Attest gefordert, in dem stehen soll, dass ich den Meldetermin nicht wahrnehmen kann. Dieses Schreiben (s. h. unten) hatte ich schonmal 06/2016 bekommen. Damals sollte ich auch ein Attest vorlegen. Dies hatte ich auch gemacht. Mein Arzt hatte geschrieben, dass ich den Meldetermin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen kann und dies auch weiterhin der Fall seien kann. Das Attest ist zeitlich nicht begrenzt worden, allerdings von 2016. Insgesamt war ich auch ohne irgendwelche Meldetermine AU .
Hier mal der Wortlaut des Schreibens vom Jobcenter:
Einladung:
bitte kommen Sie zum unten angegebenen Termin:
Jobcenter
Datum
Uhrzeit
Einleitung einer amtsärztliche Überprüfung der Erwerbsfähigkeit.
Bitte bringen Sie für die von Ihnen benannten gesundheitlichen Einschränkungen ggf. vorhandene ärztliche Gutachten etc. mit.
Sollten Sie am Termin arbeitsunfähig sein, rechen Sie die ärztliche Bescheinigung spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages ein.
Bitte beachten Sie im Krankheitsfall: Ein ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die Vorlage einer einfachen AU kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden. Sollten Sie den genannten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können, legen Sie bitte eine Bescheigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind, den Termin wahrzunehmen. Sofern Ihnen Kosten für die Bescheinigung entstehen, werden diese im Umfang von 5,36 € übernommen.
Der Termin findet anscheinend beim Sachbearbeiter statt. Ich bin total am Boden und verstehe gar nicht was ich da soll. Ich habe auch schon mehrfach mitgeteilt das ich keine ärztlichen Unterlagen bei Ihm einreichen möchte. Ich bin zum Termin Krankgeschrieben und die Krankmeldung hat er schon lange. Ich gehe davon aus, dass er Sie nicht akzeptieren will.
Sehr irritierend ist, dass mal eine AU gefordert wird, mal ein Attest und mal AU und Attest.
Dieser Attest wird jetzt schon zum dritten Mal gefordert, immer mit gewissen längern Abständen.
Ich Frage mich, wie oft ich der Sache jetzt noch nachkommen soll. Ich könnte das Attest bestimmt kriegen, aber ich frage mich ob das wirklich notwendig ist? Ich meine das Attest hat der Sachbearbeiter ja schon 2016 bekommen. Die Frage ist, wie lange das Attest gültig ist?
Was würdet Ihr machen?
Für Hilfe oder eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
Gruß
nicefull