Archimedis12
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich war 3 Tage krankgemeldet (7.1.13 - 9.1.13) und bin am 8.1.13 ins Arbeitsamt um mich persönlich arbeitslos zu melden (nach telefonische Absprache der ALG Hotline).
Hab 3 Stunden warten müssen und die Dame hat den 8.1.13 als Beginn für ALG 1 eingetragen.
2 Wochen später war ich im Gespräch wegen Bewerbungen und habe dort die Krankmeldung abgegeben und die Person hat im System ab 7.1.13 Beginn für ALG eingetragen.
1 Woche später hatte ich ein Termin bei der Antragsstellen, sie sagt ab 7.1. ist nicht möglich. ALG 1 darf wegen der Krankmeldung erst ab 10.1.13 starten.

Was ist nun richtig?
Darf das Amt sowas? Wegen Krankmeldung das Geld kürzen?
eigentlich hätte ich mich schon am 2.1.2013 persönlich arbeitslos melden sollen, ich dachte, da ich schon "Kunde" bin und im Januar 2012 nur ein Monat von ALG 1 genutzt haben, das man es rückdatieren kann.
War eigentlich von 1.1. - 9.1.2013 nicht krankenversichert.
Habe mich schon beschwerd und habe heute die Post von der Rechtsabteilung erhalten, das es rechtens ist.
Stimmt das? Hätte ich das früher gewußt, wäre ich am 8-1-13 nicht krank hin.
Tausend Dank
Gruß Archimedis12
vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich war 3 Tage krankgemeldet (7.1.13 - 9.1.13) und bin am 8.1.13 ins Arbeitsamt um mich persönlich arbeitslos zu melden (nach telefonische Absprache der ALG Hotline).
Hab 3 Stunden warten müssen und die Dame hat den 8.1.13 als Beginn für ALG 1 eingetragen.

2 Wochen später war ich im Gespräch wegen Bewerbungen und habe dort die Krankmeldung abgegeben und die Person hat im System ab 7.1.13 Beginn für ALG eingetragen.

1 Woche später hatte ich ein Termin bei der Antragsstellen, sie sagt ab 7.1. ist nicht möglich. ALG 1 darf wegen der Krankmeldung erst ab 10.1.13 starten.

Was ist nun richtig?
Darf das Amt sowas? Wegen Krankmeldung das Geld kürzen?
eigentlich hätte ich mich schon am 2.1.2013 persönlich arbeitslos melden sollen, ich dachte, da ich schon "Kunde" bin und im Januar 2012 nur ein Monat von ALG 1 genutzt haben, das man es rückdatieren kann.
War eigentlich von 1.1. - 9.1.2013 nicht krankenversichert.
Habe mich schon beschwerd und habe heute die Post von der Rechtsabteilung erhalten, das es rechtens ist.
Stimmt das? Hätte ich das früher gewußt, wäre ich am 8-1-13 nicht krank hin.
Tausend Dank
Gruß Archimedis12