Hallo AndreaL,
Kannst du dich bitte mal "geistig" ein wenig sortieren, wenn du krank bist dann geh zunächst mal zu deinem Hausarzt und lass dir eine AU-Bescheinigung ausstellen, in Akut-Fällen braucht man da keinen Termin.
Wenn man in der Arbeitsvermittlung ist bei der AfA muss man immer damit rechnen einen Meldetermin oder einen Vermittlungs-Vorschlag zu bekommen, um den man sich kümmern muss.
Mit einer AU-Bescheinigung (von welchem Arzt auch immer) kannst du dich dafür entschuldigen ... so verlangt es auch das Gesetz, da reicht es nicht zu sagen, "ich bin gerade krank, kann ich an einem anderen Tag kommen" ...
Wie schon festgestellt wurde braucht man im Akutfall keinen Termin, da kann man sogar auch in eine Klinik-Ambulanz / Notaufnahme gehen wenn es sich um was "ganz Spezielles" handelt aber in der Regel ist keinem Hausarzt irgendwas "Menschliches" fremd ...
Der überweist bei Bedarf auch an den nötigen Facharzt.
Das "Drama" machst du hier im Moment daraus, wenn man akute Schmerzen hat (wo auch immer) geht man zum Arzt und wartet nicht längere Zeit auf einen Termin ... zu welchem Arzt und wo der seine Praxis hat geht Niemanden was an.
Du "musst" zu gar keinem Arzt, du kannst auch warten, ob die Schmerzen von selber wieder verschwinden werden, was soll ein "Amtsarzt" mit dir anfangen können bei einer akuten Erkrankung, da wirst du nur von einem Amt hingeschickt wenn die das für nötig halten, um z.B. festzustellen welche Arbeiten genau du machen könntest (wenn du nicht gerade Akut krank bist).
Für Behandlung akuter Schmerzen sind die nicht zuständig, da geht man tatsächlich zu einem ganz normalen, ambulanten Arzt und ich gehe mal davon aus, dass es solche Ärzte nicht erst in der nächsten Stadt gibt aber es kommt ja darauf an wo du wohnst ... dann musst du eben notfalls in den nächsten Ort, wo es Ärzte dafür gibt oder wenigstens Hausärzte.
Das hat dir doch die AfA nicht vorzuschreiben, die haben aber ein Recht darauf eine AU-Bescheinigung vom Arzt zu bekommen wenn du wegen Krankheit nicht den Einladungen folgen kannst.
Da steht ja nicht drauf was dir fehlt (oder wo es gerade weh tut) da steht
NUR drauf, dass du akut krank bist, bis vorerst zum Tag X ... und wenn es dann nicht besser ist, wird das verlängert.
Bist du noch nie von einem "ganz normalen" Arzt AU geschrieben worden, das kann ich mir kaum vorstellen ???
Wenn man bei der AfA (ALGI) "gegen die Regeln verstößt" wird man nicht "sanktioniert mit 30 %", denn bei der AfA gibt es dann überhaupt
KEIN Geld mehr (= Geld-Sperre).
Das passiert aber nicht wenn man krank wird, zum Arzt geht und die AU-Bescheinigung darüber bei der AfA abgeben wird (oder mit der Post hinschickt), dann ist man korrekt entschuldigt und braucht auch keine "Terminverschiebung" ...
Der behandelnde Arzt wird dann zu entscheiden haben wie lange das dauern kann ... bei Verlängerung der AU muss man das der AfA wieder mitteilen ...
MfG Doppeloma