Krankmeldung bei ALG1

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Wadi

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Hallo an Alle und erstmal vielen Dank für die Aufnahme in diesem Forum! :)

Ich war bisher nur stiller Mitleser und habe nun auch mal selbst eine Frage an euch. :)

Bitte entschuldigt, wenn ich etwas aushole, so kann ich den Hintergrund am besten erläutern.


Und zwar beziehe ich seit dem 29.10.2017 ALG1 und bin aktuell dabei Bewerbungen zu schreiben, nächster Termin mit Sachbearbeiterin ist in 3 Monaten.

Nun hat es mich am Mittwoch leider mit einem Nierenstein ins Krankenhaus befördert wo ich bis einschliesslich gestern war.

Aktuell schaffe ich es nur ein wenig mich zu bewegen, nehne Schmerzmedis und ausser Haus kann ich erstmal nicht.

Ich muss auch nochmal ambulant zum Urologen weil nicht klar ist ob der Stein nun raus ist (ist bissl komplizierter) und evtl. muss ich auch nochmal ins Krankenhaus.
So,nun muss man sich ja umgehend beim Amt Krankmelden und ein Attest vorlegen.

Das Problem ist dass ich ja nun am Tag der Feststellung also 15. Bis 17.11. der Krankheit im Kh War und mir demnach nicht nochmal gesondert beim Allgemeinarzt ein Attest holen konnte. Ich habe es leider auch nicht geschafft mich telefonisch sofort krank zu melden, da ich nicht wusste, wie lange sich das überhaupt hinzieht und dann nach dem Eingriff einfach nicht in der Verfassung war. Auch wenn das sicher keine Ausrede ist.

Patientenbrief und Bestätigung über stationären Aufenthalt liegt natürlich alles vor. Am Montag könnte ich zu meinerAllgemeinärztin.



Meine Fragen:
Gibt es Probleme wenn ich mich erst am Montag krankmelde, weil es eben eher nicht ging? Reicht es das Attest dann mit der Post einzuschicken?

Termine habe ich erstmal nicht. Wäre es sonst besser, wenn ich den Krankenhausaufenthalt nicht erwähne und mich erst ab morgen auch krankmelde und mir das Attest hole?

Fragt das Amt und kontrolliert bei einer AU genau nach?

Ich werde ohnehin noch zusätzlich zum Urologen müssen, habe nur Angst, dass mir eben die Tatsache, dass ich mich nicht vom Krankenhaus aus krank gemeldet habe, Probleme bereiten könnte.

Ich bin froh, wenn ich wieder auf den Beinen bin. Habe aber ehrlich gesagt Angst dass die mir dann irgendwas sperren wollen oder so?


Ich hoffe, meine Frage war soweit verständlich. Wenn nicht, fragt einfach. :)

Schonmal vielen dank! :)
 

Doppeloma

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Hallo Wadi, :welcome:

Und zwar beziehe ich seit dem 29.10.2017 ALG1 und bin aktuell dabei Bewerbungen zu schreiben, nächster Termin mit Sachbearbeiterin ist in 3 Monaten.

Soweit alles klar, den Termin in 3 Monaten hast du schon als schriftliche Einladung mit RFB erhalten oder ist das nur so eine "bisherige Planung" ?

Nun hat es mich am Mittwoch leider mit einem Nierenstein ins Krankenhaus befördert wo ich bis einschliesslich gestern war.
Aktuell schaffe ich es nur ein wenig mich zu bewegen, nehne Schmerzmedis und ausser Haus kann ich erstmal nicht.

Soll vorkommen so was und wenn du wieder gesund bist, dann wirst du dich auch wieder ordentlich weiter bewerben können, bis dahin bist du ganz einfach KRANK. :idea:

Ich muss auch nochmal ambulant zum Urologen weil nicht klar ist ob der Stein nun raus ist (ist bissl komplizierter) und evtl. muss ich auch nochmal ins Krankenhaus.

Wenn der Urologe das auch so sieht kann der dich AU schreiben (ab dem 18.11.) ansonsten geh zum Hausarzt deines Vertrauens mit deinen Unterlagen von der Klinik und dann soll der das erledigen.

Für die Zeit in der Klink hast du ja bereits eine Bescheinigung bekommen und wenn man "praktisch" auf dem OP-Tisch liegt kann man sich eben nicht "sofort" bei der AfA melden, mach dir darum nicht so viele Gedanken. :icon_evil:

So,nun muss man sich ja umgehend beim Amt Krankmelden und ein Attest vorlegen.

Das kannst du doch immer noch vorlegen, am Besten gleich zusammen mit der aktuell vom Arzt ausgestellten AU -Bescheinigung.
Also ERST zum Arzt und dann die AfA informieren, so schlimm wie du zu befürchten scheinst, sind die nun auch wieder nicht. :icon_evil:

Das Problem ist dass ich ja nun am Tag der Feststellung also 15. Bis 17.11. der Krankheit im Kh War und mir demnach nicht nochmal gesondert beim Allgemeinarzt ein Attest holen konnte.

Du brauchst kein "Attest" sondern eine reguläre AU -Bescheinigung für den Anschluss an deinen Klinik-Aufenthalt und die wirst du sicher auch bekommen von deinem Arzt.

Ich habe es leider auch nicht geschafft mich telefonisch sofort krank zu melden, da ich nicht wusste, wie lange sich das überhaupt hinzieht und dann nach dem Eingriff einfach nicht in der Verfassung war. Auch wenn das sicher keine Ausrede ist.

Mach dich doch nicht so verrückt, melde dich bei der AfA sobald du deine Unterlagen zusammen hast und teile den Stand mit (nachweislich bitte, am Besten per Übergabe-Einschreiben die Klinik-Bescheinigung (Kopie) und die aktuelle AU -Bescheinigung senden), dann hast du deine Pflicht getan.

Kannst ja freundlicherweise anrufen (morgen) und die Krankmeldung schon ankündigen, da passiert gar nichts Schlimmes, nähere Angaben brauchst du am Telefon (Call-Center) gar nicht machen.

Patientenbrief und Bestätigung über stationären Aufenthalt liegt natürlich alles vor. Am Montag könnte ich zu meinerAllgemeinärztin.

Dann mach das genau so, der Patientenbrief geht die AfA NICHTS an, die brauchen nur die Aufenthalts-Bescheinigung / AU -Bescheinigung vom Arzt ab Montag (reicht zur Not auch) und da genügt auch eine Kopie, du solltest immer dafür sorgen, dass du wichtige Unterlagen auch noch selber zur Verfügung behältst.

Gibt es Probleme wenn ich mich erst am Montag krankmelde, weil es eben eher nicht ging? Reicht es das Attest dann mit der Post einzuschicken?

Nein, es gibt keine Probleme, ab Aufnahme ins Krankenhaus beginnt bei der AfA deine AU zu zählen und nach 6 Wochen (falls es doch noch länger dauern sollte) wirst du an die KK zur Krankengeld-Zahlung abgegeben.

Dort bekommst du dann das gleiche Geld (Betrag wie ALGI ) bis du wieder richtig gesund bist und hast mit der AfA bis dahin nichts mehr zu tun. :icon_evil:

Wäre es sonst besser, wenn ich den Krankenhausaufenthalt nicht erwähne und mich erst ab morgen auch krankmelde und mir das Attest hole?

Dafür gibt es keinen Grund, du verschwendest nur deinen ALGI -Anspruch für Krankheit und das wäre doch ziemlich "dumm" von dir.

Nach 6 Wochen Leistungsfortzahlung (§ 146 SGB III) wird ALGI eingestellt und der Rest bleibt dir für später wenn du wieder gesund bist.

Fragt das Amt und kontrolliert bei einer AU genau nach?

Dafür gibt es keinen Grund, die AfA bekommt NUR von dir den Hinweis (Bescheinigung) dass du krank bist und seit wann, dann beginnen diese 6 Wochen zu laufen (wie beim AG die Lohnfortzahlung) und danach ist die KK zuständig.

Das wird man dir dann rechtzeitig mitteilen, bis dahin gibst du deine Folge-AU -Bescheinigungen weiter (nachweislich) bei der AfA ab.

Bist du wieder richtig gesund, dann meldest du dich wieder bei der AfA und musst (wahrscheinlich) deinen Restanspruch ALGI neu beantragen, das ist aber der übliche Vorgang.

Ich bin froh, wenn ich wieder auf den Beinen bin. Habe aber ehrlich gesagt Angst dass die mir dann irgendwas sperren wollen oder so?

Kümmere dich aktuell einfach in Ruhe um deine Genesung und so lange es dauert, dauert es eben ... wenn du akut krank bist (Arbeits-Unfähig) kann dich auch die AfA nicht in Arbeit bringen. :icon_evil:
Das ist der ganze Grund für diese Regelung, was genau dein gesundheitliches Problem ist geht die AfA NICHTS an.

Gute Besserung!

MfG Doppeloma
 
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