Hallo Volume80,
Was genau meinst du damit: "es MUSS aber wohl..."?
hast du denn nicht nachgefragt bei deiner Krankenkasse, WARUM du erst ab Dezember (wieder) Krankengeld bekommen sollst und NICHT SOFORT, nach der Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber ???
Manchmal verstehe ich ehrlich NICHT, WARUM bei sowas KEINER nachfragt, WARUM ist das SOOO...
Es gibt bei JEDER Erkrankung mit
AU -Bescheinigung eine sogenannte Blockfrist von 3 Jahren in der man (für GENAU diese Krankheit) einen Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld hat, dann wird man für diese Krankheit ausgesteuert. (Ende der Krankengeld-Zahlung!).
Für einen erneuten Anspruch auf Krankengeld (für DIE SELBE Krankheit!) MÜSSEN bestimmte Bedingungen erfüllt sein, dazu gehört auch der Beginn einer NEUEN Blockfrist von 3 Jahren.
Allerdings MUSS man auch zu Beginn der Erkrankung (
AU -Bescheinigung) auf Krankengeld versichert gewesen sein, das ist NUR bei
ALGI -Bezug oder über einen Arbeitgeber der Fall.
Diese Bedingung ist offenbar für deinen Fall erfüllt, du darfst auch bis zur nächsten
AU wegen der (ausgesteuerten) Krankheit insgesamt 6 Monate NICHT deswegen
AU gewesen sein.
UND es MUSS erst die NEUE 3-Jahresfrist (DAFÜR) beginnen, damit du Krankengeld von der Krankenkasse erneut, für bis zu 78 Wochen bekommen KANNST.
Beim
AG zählt das nach anderen Gesetzen mit der Lohnfortzahlung, die
KK zahlt aber trotzdem erst (wieder) Krankengeld, wenn die ALTE Blockfrist abgelaufen ist, welchen Tag hat man dir denn genannt dafür ???
Beispiel, Krankheit A / 1.
AU ab 01.05.2008 =1.Blockfrist bis zum 30.04.2011 / 2. Blockfrist beginnt am 01.05.2011 usw.
Innerhalb der jeweiligen Blockfrist wird Krankengeld für Krankheit A NUR für höchstens 78 Wochen gezahlt, dann wird ausgesteuert.
Wenn also im Beispiel die 78 Wochen bereits im Januar 2011 abgelaufen waren, gibt es für Krankheit A frühestens ab dem 01.05.2011 (Beginn der 2. Blockfrist) erneut (bis zu 78 Wochen) Krankengeld von der
KK , VORHER NICHT.
Das ist ein SEHR vereinfachtes Beispiel, es spielen noch einige andere Dinge da mit rein, das sollte/hätte/ müsste dir aber deine
KK einigermaßen erklären KÖNNEN, denn es ist deren "täglich Brot", ICH kann NUR vermuten, dass es damit zu tun hat.
Ich bin doch noch in einem Arbeitsverhältniss, gekündigt wurde mir ja nicht. Bin doch über den Arbeitgeber versichert!??
Du bekommst doch KEIN Geld mehr von deinem
AG , da bist du von DORT aus auch NICHT mehr versichert.
Deine Krankenversicherung wird NUR solange vom
AG gezahlt, wie du von DORT auch Geld bekommst (aus dem LOHN!!!), dein Arbeitsverhältnis hat damit NICHTS zu tun, das besteht selbstverständlich ungekündigt weiter.
Ich bin auch IMMER noch bei meinem
AG fest angestellt, meine K-Versicherung bezahlt inzwischen das JobCenter, weil ich dort (leider im Moment, wegen Renten-Klage) meinen Lebensunterhalt beziehen muss.
Mein
AG bezahlt meine Krankenversicherung schon lange NICHT mehr, ich habe doch dort aktuell schon lange KEIN Arbeitseinkommen mehr, wo der das von abziehen könnte...
Das dürfte bei dir kaum anders sein, es sei denn, du bist im öffentlichen Dienst als Beamte, damit kenne ich mich nicht aus.
MfG Doppeloma