Painkiller71
Elo-User*in
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Hallo,
Ich muß hier mal fragen, da ich im Internet widersprüchliche Aussagen lese.
Zur Info:
Ich leide zur Zeit seit über 3 Wochen an einem Hörsturz, der trotz Behandlung nicht besser wird.
Zum Thema:
Ich hatte am Montag dem 06.05. einen Termin bei der Arge, da Eingliederungsvereinbarung abläuft.
Meine SB habe ich gebeten, aufgrund meines Hörsturzes rücksicht zu nehmen und auf Maßnahmen erstmal zu verzichten.
Sie fragte mich, ob ich denn Krankgeschrieben bin. Worauf ich sagte: "Nein, da ich ja trotz Krankmeldung hier erscheinen muß"
Sie sagte, ich solle aber eine Krankmeldung einreichen, da ich dann aus dem System genommen werde bzw. nicht Vermittelbar wäre in der Zeit der Krankmeldung.
Gesagt getan. Mein Arzt hat mich nun vom 07.05. - 24.05. Krankgeschrieben.
Nun habe ich am Mittwoch den 08.05. einen dicken Umschlag von der Arge im Briefkasten mit 5 Vermittlungsvorschlägen!! Die Vorschläge wurden am 03.05. geschrieben, aber bei der Post erst am 06.05. abgestempelt!
Frage ist jetzt: Muß ich mich darauf Bewerben? Und wenn ja, und ich bekomme eine Einladung zum Gespräch, muß ich da hin während der Krankmeldung?
Ich hoffe, mir kann hier jemand was genaues zu sagen, was rechtlich bestand hat.
Ich muß hier mal fragen, da ich im Internet widersprüchliche Aussagen lese.
Zur Info:
Ich leide zur Zeit seit über 3 Wochen an einem Hörsturz, der trotz Behandlung nicht besser wird.
Zum Thema:
Ich hatte am Montag dem 06.05. einen Termin bei der Arge, da Eingliederungsvereinbarung abläuft.
Meine SB habe ich gebeten, aufgrund meines Hörsturzes rücksicht zu nehmen und auf Maßnahmen erstmal zu verzichten.
Sie fragte mich, ob ich denn Krankgeschrieben bin. Worauf ich sagte: "Nein, da ich ja trotz Krankmeldung hier erscheinen muß"
Sie sagte, ich solle aber eine Krankmeldung einreichen, da ich dann aus dem System genommen werde bzw. nicht Vermittelbar wäre in der Zeit der Krankmeldung.
Gesagt getan. Mein Arzt hat mich nun vom 07.05. - 24.05. Krankgeschrieben.
Nun habe ich am Mittwoch den 08.05. einen dicken Umschlag von der Arge im Briefkasten mit 5 Vermittlungsvorschlägen!! Die Vorschläge wurden am 03.05. geschrieben, aber bei der Post erst am 06.05. abgestempelt!
Frage ist jetzt: Muß ich mich darauf Bewerben? Und wenn ja, und ich bekomme eine Einladung zum Gespräch, muß ich da hin während der Krankmeldung?
Ich hoffe, mir kann hier jemand was genaues zu sagen, was rechtlich bestand hat.