Hallo,
folgendes Problem habe ich jetzt. Ich habe bei der Rentenversicherung einen Antrag auf EMR gestellt. Dabei war auch ein Formular zur KVdR. Diesen habe ich ausgefüllt und alles angegeben, mit den Versicherungszeiten etc. und dann alles mit den anderen Anträgen zur DRV gesendet.
Heute habe ich von der KVdR ein Schreiben bekommen für die Mitgliedschaft als Rentner.
Hier wurde mir geschrieben, das ich kein Mitglied der KVdR werden kann bzw. nicht möglich ist, weil ich die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt habe. Dazu hat man alles Aufgelistet welche Rahmenfristen es sein müssen, von der ersten Aufnahme der Erwerbstätigkeit bis zur Antragstellung zur EMR.Nun fehlen mir im zweiten Teil der Rahmenfrist einige Versicherungszeiten. Nun, gerade diese Versicherungszeiten, sind diese Zeiten, wo ich dazumal beim Sozialamt war, sprich von 15.07. 2001 - 31.03.2004.
Als ich hier in den anderen Ort gezogen bin, war bei Arbeitsamt noch nicht alles geklärt mit meinen Papieren. Weil die alte ehemalige Arbeitgeberin, diese Papiere verschludert hat. Und dadurch konnte mir dazumal das Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld zahlen. Diese ganze Sache hat sich bis 2004 hingezogen, weil aufeinmal keine Papiere mehr da waren, von der alten ehem. AG usw. Dadurch musste ich zum Sozialamt gehen, damit ich wenigstens die Miete für die Wohnung hatte und auch etwas Geld zu leben und auch die Krankenversicherung. Alles wurde dazumal vom Sozialamt übernommen. Nun kam zum 01.04.2004 eine Änderung beim Sozialamt bzw. im Sozialgesetz, das Sozialhilfeempfänger sich eine eigene KV suchen sollten und die Beiträge werden weiterhin vom Sozialamt übernommen.
Wie kann ich jetzt diese Zeit vom Sozialamt beweisen bzw. belegen, das das Sozialamt diese Zeit von 15.07. 2001 - 31.03.2004 die KV-Beiträge übernommen hat bzw. das ich über das Soazialamt Krankenversichert war?
Gruß Pauline
folgendes Problem habe ich jetzt. Ich habe bei der Rentenversicherung einen Antrag auf EMR gestellt. Dabei war auch ein Formular zur KVdR. Diesen habe ich ausgefüllt und alles angegeben, mit den Versicherungszeiten etc. und dann alles mit den anderen Anträgen zur DRV gesendet.
Heute habe ich von der KVdR ein Schreiben bekommen für die Mitgliedschaft als Rentner.
Hier wurde mir geschrieben, das ich kein Mitglied der KVdR werden kann bzw. nicht möglich ist, weil ich die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt habe. Dazu hat man alles Aufgelistet welche Rahmenfristen es sein müssen, von der ersten Aufnahme der Erwerbstätigkeit bis zur Antragstellung zur EMR.Nun fehlen mir im zweiten Teil der Rahmenfrist einige Versicherungszeiten. Nun, gerade diese Versicherungszeiten, sind diese Zeiten, wo ich dazumal beim Sozialamt war, sprich von 15.07. 2001 - 31.03.2004.
Als ich hier in den anderen Ort gezogen bin, war bei Arbeitsamt noch nicht alles geklärt mit meinen Papieren. Weil die alte ehemalige Arbeitgeberin, diese Papiere verschludert hat. Und dadurch konnte mir dazumal das Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld zahlen. Diese ganze Sache hat sich bis 2004 hingezogen, weil aufeinmal keine Papiere mehr da waren, von der alten ehem. AG usw. Dadurch musste ich zum Sozialamt gehen, damit ich wenigstens die Miete für die Wohnung hatte und auch etwas Geld zu leben und auch die Krankenversicherung. Alles wurde dazumal vom Sozialamt übernommen. Nun kam zum 01.04.2004 eine Änderung beim Sozialamt bzw. im Sozialgesetz, das Sozialhilfeempfänger sich eine eigene KV suchen sollten und die Beiträge werden weiterhin vom Sozialamt übernommen.
Wie kann ich jetzt diese Zeit vom Sozialamt beweisen bzw. belegen, das das Sozialamt diese Zeit von 15.07. 2001 - 31.03.2004 die KV-Beiträge übernommen hat bzw. das ich über das Soazialamt Krankenversichert war?
Gruß Pauline
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