Moin zusammen,
ich bin nun glücklich geschieden seit November letzten Jahres. Das Problem ist nun, ich habe meine Krankenversicherung komplett vergessen.
Zum Anfang war meine Ex bei mir Familienversichert, als sie einen Job bekam war ich dann bei ihr mitversichert. Nach der Scheidung bin ich da dann wohl rausgeflogen. Allerdings habe ich in diesem Moment gar nicht daran gedacht.
Nun 2 Monate später habe ich Post von der KK bekommen, das ich seit November 2012 nicht mehr versichert bin. Mit dem Hinweis das ich mich freiwillig dort versichern kann, oder wenn ich ALG2 beziehe das ich bitte die Bescheide vorlegen soll.
Das habe ich gestern getan und auch gleich eine Kopie des Schreibens im JC abgegeben.
Die KK sagt sie werden sich darum kümmern, allerdings traue ich der Sache nicht so ganz, da sie schon 2 Monate brauchten um mir mitzuteilen das ich nicht mehr versichert bin.
Nun meine Frage hat jemand damit Erfahrung? Soll oder muss ich vielleicht irgendeinen Antrag beim JC stellen. Oder reicht tatsächlich die Abgabe dieses SChreibens von der KK?
Gruß Heino
ich bin nun glücklich geschieden seit November letzten Jahres. Das Problem ist nun, ich habe meine Krankenversicherung komplett vergessen.
Zum Anfang war meine Ex bei mir Familienversichert, als sie einen Job bekam war ich dann bei ihr mitversichert. Nach der Scheidung bin ich da dann wohl rausgeflogen. Allerdings habe ich in diesem Moment gar nicht daran gedacht.
Nun 2 Monate später habe ich Post von der KK bekommen, das ich seit November 2012 nicht mehr versichert bin. Mit dem Hinweis das ich mich freiwillig dort versichern kann, oder wenn ich ALG2 beziehe das ich bitte die Bescheide vorlegen soll.
Das habe ich gestern getan und auch gleich eine Kopie des Schreibens im JC abgegeben.
Die KK sagt sie werden sich darum kümmern, allerdings traue ich der Sache nicht so ganz, da sie schon 2 Monate brauchten um mir mitzuteilen das ich nicht mehr versichert bin.
Nun meine Frage hat jemand damit Erfahrung? Soll oder muss ich vielleicht irgendeinen Antrag beim JC stellen. Oder reicht tatsächlich die Abgabe dieses SChreibens von der KK?
Gruß Heino