Hallo zusammen, ich würde mich freuen wenn ihr mir bei meinem etwas speziellem Problem weiterhelfen könnt. Ich beschreibe es so kurz wie möglich:
Ich beziehe derzeit noch ALG1, das aber am 26.9.18 ausläuft. Eine neue Anstellung habe ich zwar sicher, allerdings erst zum 1.11.18. Somit liegt leider etwas mehr als ein Monat zwischen ALG1-Ende und der neuen Stelle, und ich mache mir Sorgen wegen dem Krankenversicherungsbeitrag in dieser Zeit (übergangsweise ALG2 ist für mich keine Option). Diese als freiwillig Versicherter zu zahlen, ist ja ganz schön happig.
Jetzt habe ich gelesen, dass nach § 19 Abs. 2 SGB V der Versicherungsschutz übergangsweise noch ein Monat nach Ende (des ALG1-Bezugs) erhalten bleibt. Damit fehlen mir aber immer noch ein paar Tage
Schlimmer noch: Ich müsste nicht nur die paar Tage, die über dem einen Monat liegen, selber zahlen, sondern den gesamten Zeitraum vom 27.9. bis 31.10. Wenn das nicht stimmt, bitte korrigieren.
Also was tun, um irgendwie die Anspruchsdauer um eine Woche zu verlängern?
Durch Krankmeldung kann man die Anspruchsdauer nicht verlängern (Erst wenn ab 6 Wochen Krankengeld gezahlt würde).
Am naheliegensten wäre irgendeine kurze Aushilfsbeschäftigung, aber für (exakt!) den kurzen Zeitraum Ende September finde ich da leider nichts.
Andere Idee wäre irgendeine kurze "Maßnahme"-Weiterbildung. Inwiefern verlängert sich dadurch die Anspruchsdauer? Und vor allem: Reicht es für den Krankenversicherungsübergang aus, wenn die Maßnahme in der ALG1-Bezugsdauer beginnt und dann Anfang Oktober endet?
Ganz lieben Dank für Eure Antworten!
Ich beziehe derzeit noch ALG1, das aber am 26.9.18 ausläuft. Eine neue Anstellung habe ich zwar sicher, allerdings erst zum 1.11.18. Somit liegt leider etwas mehr als ein Monat zwischen ALG1-Ende und der neuen Stelle, und ich mache mir Sorgen wegen dem Krankenversicherungsbeitrag in dieser Zeit (übergangsweise ALG2 ist für mich keine Option). Diese als freiwillig Versicherter zu zahlen, ist ja ganz schön happig.
Jetzt habe ich gelesen, dass nach § 19 Abs. 2 SGB V der Versicherungsschutz übergangsweise noch ein Monat nach Ende (des ALG1-Bezugs) erhalten bleibt. Damit fehlen mir aber immer noch ein paar Tage

Schlimmer noch: Ich müsste nicht nur die paar Tage, die über dem einen Monat liegen, selber zahlen, sondern den gesamten Zeitraum vom 27.9. bis 31.10. Wenn das nicht stimmt, bitte korrigieren.
Also was tun, um irgendwie die Anspruchsdauer um eine Woche zu verlängern?
Durch Krankmeldung kann man die Anspruchsdauer nicht verlängern (Erst wenn ab 6 Wochen Krankengeld gezahlt würde).
Am naheliegensten wäre irgendeine kurze Aushilfsbeschäftigung, aber für (exakt!) den kurzen Zeitraum Ende September finde ich da leider nichts.
Andere Idee wäre irgendeine kurze "Maßnahme"-Weiterbildung. Inwiefern verlängert sich dadurch die Anspruchsdauer? Und vor allem: Reicht es für den Krankenversicherungsübergang aus, wenn die Maßnahme in der ALG1-Bezugsdauer beginnt und dann Anfang Oktober endet?
Ganz lieben Dank für Eure Antworten!