Hallo,
ich habe bis einschließlich Juni Leistungen vom Jobcenter bezogen. da lt. meinem neuen
kurzfristigem Arbeitsverhältnis der Lohnzufluss erst am 15.07. ist.
In diesem neuen AV (kein 450€-Job) habe ich 4 Tage gearbeitet. (3.-6.6.)
Die Frage ist wird die Krankenversicherung jetzt vom AG taggenau berechnet oder habe ich für
den kompletten Juni KV-Schutz aufgrund dieses AV´s und sogar noch nachlaufenden Leistungsanspruch für Juli?
Ich gehe davon aus, das Jobcenter wird die Beiträge nur bis 2.6 zahlen, obwohl ich noch
Anspruch bis Juni hatte (oder greift hier die Mehrfachversicherung?).
Für Juli werde ich wohl einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssen.
Danke im voraus für Eure Antworten.
ich habe bis einschließlich Juni Leistungen vom Jobcenter bezogen. da lt. meinem neuen
kurzfristigem Arbeitsverhältnis der Lohnzufluss erst am 15.07. ist.
In diesem neuen AV (kein 450€-Job) habe ich 4 Tage gearbeitet. (3.-6.6.)
Die Frage ist wird die Krankenversicherung jetzt vom AG taggenau berechnet oder habe ich für
den kompletten Juni KV-Schutz aufgrund dieses AV´s und sogar noch nachlaufenden Leistungsanspruch für Juli?
Ich gehe davon aus, das Jobcenter wird die Beiträge nur bis 2.6 zahlen, obwohl ich noch
Anspruch bis Juni hatte (oder greift hier die Mehrfachversicherung?).
Für Juli werde ich wohl einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssen.
Danke im voraus für Eure Antworten.