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Thematiker*in
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Ich weiß nicht, wo das Thema hinpaßt, deswegen stelle ich es mal hier ein:
Meine Bekannte wird ab Herbst betriebsbedingt arbeitslos und erhält dann eine Abfindung. Sie spielt nun mit dem Gedanken, bereits vorzeitig zu gehen (das ist nach ihrem Abwicklungsvertrag ohne finanzielle Einbußen möglich).
Ihre Krankenkasse hat ihr nun mitgeteilt, daß sie sich für die Zeit zwischen ihrer faktischen und der "offiziellen" Arbeitslosigkeit freiwillig versichern muß, was natürlich ziemlich teuer ist.
Sie hatte eigentlich die Absicht, sich während dieses Zeitraums über ihren Mann mitversichern zu lassen (der ist in derselben Krankenkasse). Von der Krankenkasse bekam sie allerdings die Auskunft, daß dies nicht möglich sei, denn sie bekäme ja eine Abfindung (woher wissen die das - auf Abfindungen werden doch keine Sozialabgaben gezahlt?!) und das sei so etwas wie eine Lohnfortzahlung.
Ist da was dran, oder ist das Quatsch?
Meine Bekannte wird ab Herbst betriebsbedingt arbeitslos und erhält dann eine Abfindung. Sie spielt nun mit dem Gedanken, bereits vorzeitig zu gehen (das ist nach ihrem Abwicklungsvertrag ohne finanzielle Einbußen möglich).
Ihre Krankenkasse hat ihr nun mitgeteilt, daß sie sich für die Zeit zwischen ihrer faktischen und der "offiziellen" Arbeitslosigkeit freiwillig versichern muß, was natürlich ziemlich teuer ist.
Sie hatte eigentlich die Absicht, sich während dieses Zeitraums über ihren Mann mitversichern zu lassen (der ist in derselben Krankenkasse). Von der Krankenkasse bekam sie allerdings die Auskunft, daß dies nicht möglich sei, denn sie bekäme ja eine Abfindung (woher wissen die das - auf Abfindungen werden doch keine Sozialabgaben gezahlt?!) und das sei so etwas wie eine Lohnfortzahlung.
Ist da was dran, oder ist das Quatsch?