krankenversichert über die BAgIS trotz 600€ Nebenverdienst?

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Nora

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Hallo Leute,

ich habe da mal eine kurze Frage.
Demnächst mache ich ein zwei- oder dreimonatiges Praktikum bei der AWO, bei dem ich 600€ monatlich verdiene, von denen ich folgerichtig 200€ behalten darf.
Bin ich dann trotzdem weiterhin über die BAgIS krankenversichert? Und was ist mit meiner Sozialversicherung? Bei der AWO werde ich weder kranken- noch sozialversichert sein.

Könnt ihr mir helfen?

Danke!
MfG, Nora
 
Ich denke du bist weiter im Leistungsbezug, da das anrechnbare Einkommen etwa 400 EUR beträgt. Wieviel ALG II erhältst du denn jetzt?
 
Ich denke sie ist jetzt voll im Leistungsbezug. Mit dem Praktikum wird sie wohl in Zukunft 400 EUR anrechenbares Einkommen erzielen. Unter dem Strich dürfte aber schon jetzt ein höherer Anspruch bestehen, also wird dann mit ALG II aufgestockt.
 
Wieso "aufgestockt"? Die 600 Euro gelten doch als Nebenverdienst und ich darf davon 200 Euro behalten, oder nicht? Sonst würde ein Nebenjob ja gar keinen Sinn machen. Hab ich auf jeden Fall mehrfach so im Internet gelesen. Ich bekomme momentan den Höchstsatz, also in meinem Fall knapp 670 Euro.
Die eigentliche Frage war ja aber, ob ich weiterhin über die BAgIS krankenversichert bin (??).
 
Nur wenn du Leistungen z. B. nach dem SGB II erhältst. Wovon bestreitest du denn jetzt deinen Lebensunterhalt?

Die Zahlung einer Praktikumsvergütung begründet keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Du bist dort also nicht versichert.
 
Nur wenn du Leistungen z. B. nach dem SGB II erhältst. Wovon bestreitest du denn jetzt deinen Lebensunterhalt?
Ich beziehe ebenfalls Leistungen nach dem SGB II und bin natürlich nicht über die Jobcenter krankenversichert, weil ich mehr als 400 Euro verdiene.

Die Zahlung einer Praktikumsvergütung begründet keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Du bist dort also nicht versichert.
Bei 600 Euro Verdienst? Ich google schon die ganze Zeit, aber finde nichts darüber, dass bei über 400 Euro
- egal ob Praktikum oder nicht - man nicht krankenversichert ist. :confused:
 
Ich sehe nicht mehr ganz durch, wer mit "du" gemeint ist - könnt ihr Namen dazuschreiben? Mein Lebensunterhalt besteht wie gesagt aus dem ALG2 Höchstsatz. Und wenn die AWO mir sagt, dass ich bei denen nicht sozial- und krankenversichert bin, wird das schon legitim sein. Denke da hast du also recht, redfly. Frage ist noch immer, muss ICH mich dann selbst krankenversichern oder läuft das weiter über die BAgIS (Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales - zur Erklärung). Und darf ich nun von den 600€ 200€ behalten oder wird wie du, redfly, es beschrieben hast, "aufgestockt"? Spekulationen helfen mir aber glaub ich nicht weiter, da muss ich doch mal versuchen die BAgIS telefonisch zu erreichen...

Danke!

MfG
Nora
 
@ Nora

Nochmal, du bleibst auch mit Praktikum weiterhin im ALG II -Leistungsbezug und bist dadurch über die Jobcenter krankenversichert. Das Praktikum wird mit eine Art "Entschädigung" vergütet, da du durch diese Arbeit einen gewissen Mehraufwand hast. Obwohl das Praktikum keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist, wird aber der monatliche Geldzufluss mit dem Leistungsanspruch nach dem SGB II verrechnet. Daraus ergibt sich auch der Freibetrag von etwa 200 EUR. Unter dem Strich hast du dann mit Praktikum dieses Geld mehr in der Tasche. Jetzt alles klar?
 
Ich kann mir die "600 Euro Verdienst und nicht krankenversichert" nur so erklären:

Aufwandsentschädigung von 175 Euro (Awo ist ein e.V. - 2.100 € bzw. 175 € im Monat sind steuerfrei nach EStG § 3 Nr. 26)
plus 400 Euro auf Minijobbasis
= gesamt 575 €
Also --> nicht sozialversicherungspflichtig

Du solltest Dich in Deinem eigenen Interesse erkundigen, warum die 600 € (nicht doch 575 €?) nicht sozialversicherungspflichtig sind, denn das könnte auch Auswirkungen auf den Betrag haben, der auf Dein Alg II angerechnet wird:

Bis zu Hälfte des Regelsatzes (z.Zt. 351 €) sind nämlich auf das Alg II nicht anrechenbar, wenn Du eine Aufwandsentschädigung nach § 3 des EStG erhältst (das dürfen 2.100/Jahr, 175/Monat sein z.Zt.).

Das bedeutet, Dir würden schon mal 175,50 € (Hälfte des Regelsatzes) anrechnungsfrei bleiben. Lediglich der Rest der Praktikumsvergütung dürfte dann - natürlich auch erst nach Freibetragsberechnung - auf Dein Alg II angerechnet werden. Du hättest dann nämlich eine Menge mehr frei als die 200 € bei 600 € Verdienst.

Ich habe das mit diesem "Modell" gerade hinter mir (allerdings nicht als Praktikant) ... die Jobcenter hat voll angerechnet und erst nach einigem Kampf und Widerspruch ist es nun durch. Die Leistungs-SBs haben von Tuten und Blasen keine Ahnung.

Bitte also fragen, ob ein Teil des Verdienstes etwas mit dem EStG § 3 Nr. 26 zu tun hat.
 
Ja! *freu*

Ich hatte bis vor kurzem einen Minijob und dann nebenbei eben noch ein "Arbeitsverhältnis" mit Bezahlung per Aufwandsentschädigung.

Jetzt aktuell ist aus dem Minijob ein Gleitzonenjob geworden, ich kann die "§ 3 Nr. 26 EStG"-bezahlte Stelle weiter ausüben und bekomme die Überstunden (wenn sie anfallen, mal mehr, mal weniger im Monat), die über die 175 € im Monat hinausgehen, per Minijobregelung bezahlt. *noch-mal-freu*
 
Vielen Dank, redfly und biddy, für eure aufwändigen Antworten! Dass ich weiterhin über die BAgIS krankenversichert bin, ist ja schon mal super! Jetzt stellt sich also nur noch die Frage, ob du, Redfly, recht hast, dass das eine Vergütung ist und kein Verdienst (weil Praktikum) und ich deshalb 200€ behalten darf, oder ob du recht hast, biddy, und ich - ich hab's hoffentlich richtig ausgerechnet - etwa 340€ behalten darf. Ich habe ein bisschen im Internet gestöbert und zitiere über EStG § 3 Nr. 26: "Die Tätigkeit muss ferner nebenberuflich ausgeübt werden, d.h. sie darf nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeiterwerbes ausmachen." Da es bei mir ja nicht wirklich um eine nebenberufliche Tätigkeit geht, sondern um ein Praktikum, das zudem auch Vollzeit ist, vermute ich also, dass du richtig liegst, redfly. Vielleicht sollte ich aber trotzdem nochmal bei der AWO anrufen, und mich erkundigen - wobei ich nicht weiß, ob die davon mehr Ahnung haben als wir...

Vielen Dank nochmal!
Und liebe Grüße,
Nora
 
Vielleicht sollte ich aber trotzdem nochmal bei der AWO anrufen, und mich erkundigen - wobei ich nicht weiß, ob die davon mehr Ahnung haben als wir...
Aber ganz bestimmt werden sie wissen, ob sie Dir den "Aufwand" u. a. über den § 3 Nr. 26 vergüten. Was meinst Du, wieviele dort über Aufwandschädigung arbeiten??! Viele ...
 
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