Hallo,
ich war bis Mitte Mai in Elternzeit (2 Jahre). Kurz nach dem Ende der Elternzeit wurde mir zum 31.07.18 gekündigt und ich habe mich im Juni bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet.
Bisher habe ich noch kein ALG1 bekommen, da noch Unterlagen fehlen. Heute war ich beim Arzt und der würde mich für längere Zeit (3 Monate mind.) krankschreiben.
Eigentlich bekommt man dann nach 6 Wochen Krankentagegeld in der Höhe von ALG1.
Kriegt man das auch in meinem Fall, wenn noch kein ALG1 ausbezahlt wurde bzw. die Höhe noch nicht berechnet wurde? Denn den Anspruch auf ALG1 habe ich ja schon seit dem 01.08., oder?
Gibt es Fallstricke bei der Krankenversicherung?
Gruß,
Bismack25
ich war bis Mitte Mai in Elternzeit (2 Jahre). Kurz nach dem Ende der Elternzeit wurde mir zum 31.07.18 gekündigt und ich habe mich im Juni bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet.
Bisher habe ich noch kein ALG1 bekommen, da noch Unterlagen fehlen. Heute war ich beim Arzt und der würde mich für längere Zeit (3 Monate mind.) krankschreiben.
Eigentlich bekommt man dann nach 6 Wochen Krankentagegeld in der Höhe von ALG1.
Kriegt man das auch in meinem Fall, wenn noch kein ALG1 ausbezahlt wurde bzw. die Höhe noch nicht berechnet wurde? Denn den Anspruch auf ALG1 habe ich ja schon seit dem 01.08., oder?
Gibt es Fallstricke bei der Krankenversicherung?
Gruß,
Bismack25