Hallo Thusnelda32,
Hallo, ich hätte da mal eine Frage bezüglich Krankengeld. Seit dem 1. April bin / war ich in einem neuen Arbeitsverhältnis und wie es der dumme Zufall leider wollte, war ich Ende Juni in einen Autounfall verwickelt. Ich will nicht zu sehr ins Detail gehen, jedenfalls wurden auch meine Halswirbel in Mitleidenschaft gezogen und ich habe seither neurologische Probleme. Krankgeschrieben bin ich ab morgen die sechste Woche.
Habe dein Thema zunächst mal in den passenden Bereich verlegt, bitte achte darauf deine Fragen in der richtigen Rubrik zu stellen, sonst kann es auch passieren, dass du gar keine Antworten bekommst.
Einige Hinweise gab es ja schon, ich möchte das gerne noch ergänzen.
Die konkreten gesundheitlichen Gründe für deine AU sind eigentlich (für uns hier) unerheblich, um deine Frage zu klären.
Mein Arbeitgeber hat mir natürlich gekündigt, da Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen, arbeitslos sein werde ich dann ab dem 15. August.
Das ist leider inzwischen meist üblich, dass man direkt die Kündigung bekommt wenn man krank wird (besonders schon in der Probezeit) und die AU abgeben muss, zumal es wohl bei dir durchaus auch noch länger dauern könnte.
Letzte Woche hat mir meine Krankenkasse dann einen Wisch zum ausfüllen geschickt, da ich ja ab Woche 6 Krankengeld beziehen werde. Dort musste ich auch eintragen, ob mein Arbeitsverhältnis gekündigt wurde und ich habe dann eben den 15. August angegeben. Krank geschrieben bin ich noch bis zum 1. September.
Das dürfte der übliche "Antrag" auf Krankengeldzahlung durch die KK gewesen sein ... den jeder bekommt wenn die Lohnfortzahlung beim AG (nach 6 Wochen spätestens) abgelaufen ist.
An die einzelnen Fragen erinnere ich mich nicht mehr aber die muss man dafür schon korrekt beantworten.
Meine Frage wäre jetzt, bekomme ich das Krankengeld nur bis zum 15. August oder läuft das weiter bis zum 1.9., unabhängig davon, ob ich weiter beschäftigt bin oder nicht? Ich hoffe dass mir da jemand weiterhelfen kann.
Du hast (gesetzlich gesehen) auch als Arbeitsloser weiter Anspruch auf Krankengeld
NACH Ablauf der Kündigungsfrist.
Es darf aber
KEINE Lücken in deiner AU-
Bescheinigung geben damit das auch so bleibt, denn deine ganze Krankenversicherung läuft ab dem 16.08.
NUR noch über die KK und die Krankengeld-Zahlungen.
Die AfA brauchst du zunächst nur über die erfolgte Entlassung informieren (hast du hoffendlich bereits gemacht) und dass du aktuell (und vorläufig) noch weiter krankgeschrieben bist.
Da bekommst du sowieso noch kein Arbeitslosengeld, weil die KK zuständig ist und bleibt bis die AU mal beendet werden kann (von deinen Ärzten) hat die KK weiter Krankengeld zu zahlen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die KK das auch "gerne" über längere Zeit machen möchte, dann wäre sie aber verpflichtet deine laufende AU vom MDK (Med. Dienst der Krankenkassen) durch eine persönliche Untersuchung überprüfen zu lassen, ehe das Krankengeld eingestellt werden darf.
Arbeitslosigkeit macht ja nicht "automatisch" gesund, dein Krankengeld ist also aktuell (lt. vorliegender AU-Bescheinigung) bis zum 01.09. (mindestens) von der KK weiter zu zahlen und wenn dann wieder verlängert wird (geh bitte rechtzeitig
VORHER deswegen zum Arzt, der 01.09. ist ein Sonntag !!!) besteht auch weiter Krankengeld-Anspruch.
Die KK wird versuchen möglichst nicht viel länger zahlen zu müssen und meinen. dass du besser in die Arbeitsvermittlung der AfA gehen solltest, um schnell wieder Arbeit zu finden, da käme denen eine verspätete Verlängerung der AU sehr gelegen.
Es ist aber für dich wichtiger möglichst gesund in die Arbeitsvermittlung zu gehen und deine Ärzte werden das hoffendlich genau so sehen und dich bis dahin auch (durchgehend) weiter AU schreiben.
Krank geschrieben seit 25. Juni bis einschließlich 1. September
gekündigt zum 15. August
Das Ende des Arbeitsvertrages hat also für die Krankengeld-Zahlungen zunächst mal
KEINE besondere Bedeutung, es geht die KK auch
NICHTS an was der Grund für die Entlassung gewesen ist (manche KK verlangen die Vorlage der Kündigung, dann verlange
DU bitte die Rechtsgrundlagen dafür), Krankengeld hast du zu bekommen weil du ärztlich bescheinigt immer noch
KRANK bist ... aktuell wirksam bescheinigt bis zum 01.09.
Die schriftliche Kündigung geht dann später
NUR die AfA was an, wenn du dort ALGI beantragen wirst, nach deiner Genesung ...
Leider muss man sich inzwischen auch schon darauf einrichten, dass die KK versuchen aus dem Krankengeld "zu drängen", mit nervigen Anrufen z.B. wo unzulässige Fragen zu deiner Gesundheit gestellt werden und "wann du denn meinst wieder arbeiten zu können" ... das weißt du nicht, du bist ja kein Arzt ...
Du musst mit der KK (den SB)
NICHT telefonieren und solltest denen das auch sofort (am Besten schriftlich und nachweislich) verbieten, damit die das unterlassen müssen (bis dahin einfach
AUFLEGEN und
NICHT telefonisch diskutieren).
Es ist besser
IMMER ALLES schriftlich zu bekommen, was mit dem Anspruch auf Krankengeld zu tun hat ... den Inhalt von Telefonaten kann man nicht beweisen und das wird inzwischen von
ALLEN Behörden (auch von den KK) oft schamlos ausgenutzt, um dich unberechtigt unter Druck zu setzen und auszufragen.
MfG Doppeloma