Hallo ihr Lieben,
ich habe bis Ende März studiert, das Studium jedoch wieder abgebrochen und ab 01.April einen ALG 2 Antrag gestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurden mir weiterhin monatlich die Beiträge für die studentische Krankenversicherung abgebucht. Die Bearbeitungsdauer für den ALG 2 Antrag erstreckte sich insgesamt über fast drei Monate.
Nun wurde der Antrag bewilligt und die Krankenversicherung wird auch rückwirkend vom Jobcenter gezahlt. Da mir von meinem Konto jedoch während der Bearbeitungszeit weiterhin die Beiträge von der Krankenkasse abgebucht wurden, möchte ich nun die Krankenkasse dazu auffordern mir das Geld zurück zu zahlen.
Meine Frage ist ob, wenn die Krankenkasse mir die Beiträge zurückzahlt, dies beim Jobcenter als Einkommen gewertet wird?
Nun war ich beim Jobcenter am Empfang und habe diese Situation dargelegt. Die Mitarbeiterin sagte, ich solle das dann schriftlich so erklären, jedoch entscheidet das immer individuell die Leistungsabteilung.
Habt ihr eventuell einen Tip für mich wie ich am besten vorgehen könnte, ich meine das Geld hat mir ja am Ende dann auch gefehlt...insgesamt waren es 3 Monate, in denen die Krankenkasse im Nachhinein gesehen meinen Beitrag somit doppelt erhielt.
Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich verfasst und freue mich auf eure Antworten.
Lieben Gruß
ich habe bis Ende März studiert, das Studium jedoch wieder abgebrochen und ab 01.April einen ALG 2 Antrag gestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurden mir weiterhin monatlich die Beiträge für die studentische Krankenversicherung abgebucht. Die Bearbeitungsdauer für den ALG 2 Antrag erstreckte sich insgesamt über fast drei Monate.
Nun wurde der Antrag bewilligt und die Krankenversicherung wird auch rückwirkend vom Jobcenter gezahlt. Da mir von meinem Konto jedoch während der Bearbeitungszeit weiterhin die Beiträge von der Krankenkasse abgebucht wurden, möchte ich nun die Krankenkasse dazu auffordern mir das Geld zurück zu zahlen.
Meine Frage ist ob, wenn die Krankenkasse mir die Beiträge zurückzahlt, dies beim Jobcenter als Einkommen gewertet wird?
Nun war ich beim Jobcenter am Empfang und habe diese Situation dargelegt. Die Mitarbeiterin sagte, ich solle das dann schriftlich so erklären, jedoch entscheidet das immer individuell die Leistungsabteilung.
Habt ihr eventuell einen Tip für mich wie ich am besten vorgehen könnte, ich meine das Geld hat mir ja am Ende dann auch gefehlt...insgesamt waren es 3 Monate, in denen die Krankenkasse im Nachhinein gesehen meinen Beitrag somit doppelt erhielt.
Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich verfasst und freue mich auf eure Antworten.
Lieben Gruß