Krankenkassenbeitrag Rückerstattung als Einkommen gewertet?

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Gast91

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Hallo ihr Lieben,

ich habe bis Ende März studiert, das Studium jedoch wieder abgebrochen und ab 01.April einen ALG 2 Antrag gestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurden mir weiterhin monatlich die Beiträge für die studentische Krankenversicherung abgebucht. Die Bearbeitungsdauer für den ALG 2 Antrag erstreckte sich insgesamt über fast drei Monate.

Nun wurde der Antrag bewilligt und die Krankenversicherung wird auch rückwirkend vom Jobcenter gezahlt. Da mir von meinem Konto jedoch während der Bearbeitungszeit weiterhin die Beiträge von der Krankenkasse abgebucht wurden, möchte ich nun die Krankenkasse dazu auffordern mir das Geld zurück zu zahlen.

Meine Frage ist ob, wenn die Krankenkasse mir die Beiträge zurückzahlt, dies beim Jobcenter als Einkommen gewertet wird?

Nun war ich beim Jobcenter am Empfang und habe diese Situation dargelegt. Die Mitarbeiterin sagte, ich solle das dann schriftlich so erklären, jedoch entscheidet das immer individuell die Leistungsabteilung.

Habt ihr eventuell einen Tip für mich wie ich am besten vorgehen könnte, ich meine das Geld hat mir ja am Ende dann auch gefehlt...insgesamt waren es 3 Monate, in denen die Krankenkasse im Nachhinein gesehen meinen Beitrag somit doppelt erhielt.

Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich verfasst und freue mich auf eure Antworten.

Lieben Gruß
 

Nena

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Das ist kein Einkommen, weil Du es aus Deinem Regelsatz gerade erst bezahlt hast.

Es ist also kein Zufluss, Du hast der KK eher so eine Art Kredit gegeben.
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @Gast91:welcome:

zunächst einmal eine Verständnisfrage zu deinem Problem:

Du hast eine studentische Krankenversicherung gehabt, von welchen Einkommen hast du das gezahlt?

@Nena

weil Du es aus Deinem Regelsatz gerade erst bezahlt hast.

wie bitte kommst du nur darauf:confused:
 

Gast91

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@Seepferdchen
Vielen Dank! =)

Ich hatte zu der Zeit noch genügend Geld auf meinem Konto, sodass diese Abzüge der studentischen Krankenversicherung noch gedeckt werden konnten. Das Geld stammte noch aus meinem BAföG Bezug, da ich sehr sparsam gelebt habe.
Liebe Grüße
 

Gast91

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@Seepferdchen

Meinst du damit, dass wenn es mir die Krankenkasse überweist, ich mich dann auf Darlehensbedingungen nach § 18 beziehen kann? Noch hab ich der Krankenkasse nämlich nicht den Auftrag gegeben mir es zurück zu überweisen, da ich erstmal eure Meinung hören wollte....
Ich hoffe es verhält sich so wie swavolt geschrieben hat, dass es sich um Vermögen handelt und nicht als Einkommen gewertet wird.
 

Seepferdchen 2010

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Guten Morgen @Gast91

Ich hatte zu der Zeit noch genügend Geld auf meinem Konto, sodass diese Abzüge der studentischen Krankenversicherung noch gedeckt werden konnten.

Bei deinem Erstantrag wird bei ALG II ein Schonvermögen berücksichtigt,
das heißt pro Lebensjahr 150€ plus 750€ für einmalige Anschaffungen.

Das kannst du auch hier in diesem § 12 SGB II nachlesen.

Dann hat @swavolt recht in seinem Beitrag.

, ich mich dann auf Darlehensbedingungen nach § 18 beziehen kann?

Nein das mußt du nicht, weil wie oben geschrieben, wird ja
ein Schonvermögen berückichtigt.

Gruß Seepferdchen
 
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Gast91

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Vielen lieben Dank für eure schnellen Antworten!
Ich werde dann am Montag bei der Krankenkasse anrufen und sie darum bitten mir das Geld zu überweisen.
Ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende!
 
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