wird der KV Zusatzbeitrag für Aufstocker pauschal mit abgegolten oder muss man den getrennt mit angeben, sind bei mir im Monat knapp 20 €, aus dem Bescheid werde ich da nicht wirklich schlau, ob das durch irgend ne ominöse pauschale verrechnet wird.
https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/zusatzbeitragEinige Personengruppen sind formal zwar nicht befreit, jedoch wird der Zusatzbeitrag durch Dritte getragen. Dies können Arbeitgeber, Arbeitsagentur, das Jobcenter oder andere Leistungsträger sein. Das betrifft:
Empfänger von Arbeitslosengeld I
Empfänger von Arbeitlosengeld II bzw. Hartz IV
Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe
behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten
Bundesfreiwilligendienstleistende (Bufdis)
Versicherte im Freiwilligen Sozialen Jahr beziehungsweise im Freiwilligen Ökologischen Jahr
Auszubildende mit einem Entgelt bis zu 325 Euro monatlich oder in einer außerbetrieblichen Einrichtung
Achtung! Für ALG-II -Bezieher gilt nicht der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse, sondern der „durchschnittliche Zusatzbeitrag“ – eine formale Rechengröße, die jedes Jahr neu festgelegt wird. Dieser durchschnittliche Beitrag muss auch dann bezahlt werden, wenn die Kasse keinen oder einen niedrigeren Zusatzbeitrag erhebt.
ist nun eben die frage
darum gehts doch der Anteil wird direkt vom Lohn abgezogen, ist nun eben die frage ob ich die xx,xx Euro jetzt beim Antrag angeben kann und diese dann das Amt erstattet.
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