Krankenkassen Zusatzbeitrag Erstattung Aufstocker

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CaptKork

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wird der KV Zusatzbeitrag für Aufstocker pauschal mit abgegolten oder muss man den getrennt mit angeben, sind bei mir im Monat knapp 20 €, aus dem Bescheid werde ich da nicht wirklich schlau, ob das durch irgend ne ominöse pauschale verrechnet wird.
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Für ALG Bezieher zahlt der Staat. Da gibt es keine Zusatzbeiträge die eingefordert werden können.

Einige Personengruppen sind formal zwar nicht befreit, jedoch wird der Zusatzbeitrag durch Dritte getragen. Dies können Arbeitgeber, Arbeitsagentur, das Jobcenter oder andere Leistungsträger sein. Das betrifft:

Empfänger von Arbeitslosengeld I

Empfänger von Arbeitlosengeld II bzw. Hartz IV

Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe
behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten
Bundesfreiwilligendienstleistende (Bufdis)

Versicherte im Freiwilligen Sozialen Jahr beziehungsweise im Freiwilligen Ökologischen Jahr

Auszubildende mit einem Entgelt bis zu 325 Euro monatlich oder in einer außerbetrieblichen Einrichtung

Achtung! Für ALG-II -Bezieher gilt nicht der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse, sondern der „durchschnittliche Zusatzbeitrag“ – eine formale Rechengröße, die jedes Jahr neu festgelegt wird. Dieser durchschnittliche Beitrag muss auch dann bezahlt werden, wenn die Kasse keinen oder einen niedrigeren Zusatzbeitrag erhebt.
https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/zusatzbeitrag
 

CaptKork

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Für direkte ALG2 Empfänger ist mir das klar, ich Schrieb auch Aufstocker ich verdiene derzeit knapp 1800 brutto und durch Elterngeldbezug und Unterhaltszahlung für meine große Tochter bin ich ALG2 berechtigt, mir ist nur im Rechner der hier auf der Seite angeboten wird, dass man unter der Mappe Einkommen und der spalte "weitere Pflichtbeiträge" den Zusatzbeitrag angeben kann, daher zielt auch meine Frage wie es sich in diesem Fall verhält, weil 20 € mehr oder weniger im Monat spielt zwar nicht die große Rolle, aber ich würde auch ungern was verschenken wollen.
 
E

ExitUser

Gast
Er ist als vom Bruttoeinkommen als Pflichtbeitrag zur Sozialversicherung (§ 11b SGB II (1) 2.) abzusetzen. Das geschieht automatisch, da ja nur dein Nettoeinkommen (teilweise) angerechnet wird.

Oder meinst du jetzt etwas anderes?
 
E

ExitUser

Gast
Auch für Aufstocker zahlt die Afa bzw. JC den Zusatzbeitrag.
Es reicht wenn du ALG beziehst.


Könntest du dafür bitte einen Beleg bringen.
(p.s. hier geht es doch nicht um einen Minijob)

C. ist pflichtversichert über die Beschäftigung und bekommt den AN -Anteil (inkl. Zusatzbeitrag) vom Lohn abgezogen, sein AG zahlt 50% vom Beitragsatz dazu.

Warum sollte das JC hier dennoch weitere Beiträge zahlen? Das wäre eine schönes Geschäft für die GKV ...
 
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G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Dat ist doch auch egal.
Der AG zahlt nix zum Zusatzbeitrag.
Wenn er das von seinem Einkommen zahlt hat er weniger Einkommen und bekommt mehr ALG.
 

CaptKork

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darum gehts doch der Anteil wird direkt vom Lohn abgezogen, ist nun eben die frage ob ich die xx,xx Euro jetzt beim Antrag angeben kann und diese dann das Amt erstattet.
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
darum gehts doch der Anteil wird direkt vom Lohn abgezogen, ist nun eben die frage ob ich die xx,xx Euro jetzt beim Antrag angeben kann und diese dann das Amt erstattet.

Wenn es nicht direkt abgezogen würde würdest du ja mehr Einkommen haben und demzufolge weniger ALG bekommen.

Geb es an und warte auf die Reaktion. Wenn es abgelehnt wird, erheb Widerspruch Klage usw. und lass das Gericht entscheiden.
 
E

ExitUser

Gast
Ich steh immer noch auf dem Schlauch. Was soll er da wo angeben?

Der Zusatzbeitrag ist im KV-Beitrag enthalten und in der Lohnabrechnung ausgewiesen. Damit ist er vom Einkommen abgesetzt und fertig aus!
 
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