Corneregel
Elo-User*in
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Hallo,
aufgrund meiner Erkrankung habe ich mich von meiner Zuzahlung befreien lassen.
Bis zu dieser Zuzahlungsbefreiung musste ich halt immer bis zu 10 Euro zuzahlen pro Medikament / Taxifahrt.Habe alle Quittungen verwahrt und es hat sich eine erhebliche Summe angesammelt, die ich nach der Befreiung von der Krankenkasse erstattet bekommen habe.
Nun gilt diese Rückzahlung als Einkommen? - meiner Meinung nach nein, da es ja das Geld aus den Zuzahlungen ist, was ich über Monate aus meinem eigenen Geld hab bezahlen müssen. Und ich dann einfach nur wiederbekomme..
Gibt es darüber eventuell auch schon Urteile?
LG
aufgrund meiner Erkrankung habe ich mich von meiner Zuzahlung befreien lassen.
Bis zu dieser Zuzahlungsbefreiung musste ich halt immer bis zu 10 Euro zuzahlen pro Medikament / Taxifahrt.Habe alle Quittungen verwahrt und es hat sich eine erhebliche Summe angesammelt, die ich nach der Befreiung von der Krankenkasse erstattet bekommen habe.
Nun gilt diese Rückzahlung als Einkommen? - meiner Meinung nach nein, da es ja das Geld aus den Zuzahlungen ist, was ich über Monate aus meinem eigenen Geld hab bezahlen müssen. Und ich dann einfach nur wiederbekomme..
Gibt es darüber eventuell auch schon Urteile?
LG