Asterix38
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Hallo
Es geht nicht um mich sondern um mein Sohn.
Mein Sohn war bis vom 5.4. bis 18.7.2018 über eine Leibude beschäftigt und wurde gekündigt ( fristgerecht während der Probezeit zum 18.7.).
Dem Jobcenter hat er rechtzeitig darüber Telefonisch Meldung gemacht.
Den Restlohn für den Monat 7/2018 hat er erst zum 15-20.8 überwiesen bekommen.
Mit dem Jobcenter war auch soweit alles klar und ich habe den neuen Bescheid bekommen. In den Bescheid steht, das das Jobcenter mein Sohn ab dem 1.9.2018 Krankenversichert.
Für die Krankenkasse gibt es ja die 4 Wochen Überbrückung (nachgehender Leistungsanspruch).
Am 28.8.2018 wie so üblich, hat er von seiner Krankenkasse ein Schreiben bekommen, vielen Dank für Ihre Anmeldung zum 1.9.2018, fragen über Krankenversicherungsschutz vom 19.7. - 31.8.2018. Dort hat er, wie sonst auch, nur Punkt 6 und 7 angekreuzt, KEINE Erwerbstätigkeit und KEINE anderweitige Absicherung in dieser Zeit. Das wurde dann zur Krankenkasse geschickt.
Am 11.9. hat einen Anruf von seiner Kasse bekommen. Die Dame wollte wissen, ob er eine Beschäftigung hätte und Gehalt beziehe. Er müsse sich, nach einer Kündigung nach 4 Wochen freiwillig Krankenversichern.
Heute hat er wie Telefonisch mitgeteilt, ein Antrag auf eine Mitgliedschaft "freiwillige KV" ab 19.7.2018. Dort stehen fragen wie EINKÜNFTE, Kundenstatus, Arbeitnehmer, Selbstständig, bisheriger Versicherungsverlauf der letzten 5 Jahre, Familienversicherung, Gesundheitskarte(eGK) und Einwilligung Datenübermitteilung.
Muss sich mein Sohn in dieser Zeit freiwillig Krankenversichern, auch wenn er KEINE Einkünfte bezogen hat? Er war ja ab 19.7. Arbeitslos.
Ja er hat zwar im August noch Lohn bekommen, davon musste er vom 17.7. bis 31.8. davon leben.
Das seltsame ist, das er so ein Schreiben mit den Krankenversicherungsschutz schon mal bekommen hat.
Da ging es um fast das gleiche, andere Leibude, in Probezeit gekündigt, Zeit vom 6.1. - 28.2.2018 , da hat die Krankenkasse nix gemacht. (Vergessen ?)
Wie soll sich jetzt mein Sohn verhalten ?
MFG Asterix38
Es geht nicht um mich sondern um mein Sohn.
Mein Sohn war bis vom 5.4. bis 18.7.2018 über eine Leibude beschäftigt und wurde gekündigt ( fristgerecht während der Probezeit zum 18.7.).
Dem Jobcenter hat er rechtzeitig darüber Telefonisch Meldung gemacht.
Den Restlohn für den Monat 7/2018 hat er erst zum 15-20.8 überwiesen bekommen.
Mit dem Jobcenter war auch soweit alles klar und ich habe den neuen Bescheid bekommen. In den Bescheid steht, das das Jobcenter mein Sohn ab dem 1.9.2018 Krankenversichert.
Für die Krankenkasse gibt es ja die 4 Wochen Überbrückung (nachgehender Leistungsanspruch).
Am 28.8.2018 wie so üblich, hat er von seiner Krankenkasse ein Schreiben bekommen, vielen Dank für Ihre Anmeldung zum 1.9.2018, fragen über Krankenversicherungsschutz vom 19.7. - 31.8.2018. Dort hat er, wie sonst auch, nur Punkt 6 und 7 angekreuzt, KEINE Erwerbstätigkeit und KEINE anderweitige Absicherung in dieser Zeit. Das wurde dann zur Krankenkasse geschickt.
Am 11.9. hat einen Anruf von seiner Kasse bekommen. Die Dame wollte wissen, ob er eine Beschäftigung hätte und Gehalt beziehe. Er müsse sich, nach einer Kündigung nach 4 Wochen freiwillig Krankenversichern.
Heute hat er wie Telefonisch mitgeteilt, ein Antrag auf eine Mitgliedschaft "freiwillige KV" ab 19.7.2018. Dort stehen fragen wie EINKÜNFTE, Kundenstatus, Arbeitnehmer, Selbstständig, bisheriger Versicherungsverlauf der letzten 5 Jahre, Familienversicherung, Gesundheitskarte(eGK) und Einwilligung Datenübermitteilung.
Muss sich mein Sohn in dieser Zeit freiwillig Krankenversichern, auch wenn er KEINE Einkünfte bezogen hat? Er war ja ab 19.7. Arbeitslos.
Ja er hat zwar im August noch Lohn bekommen, davon musste er vom 17.7. bis 31.8. davon leben.
Das seltsame ist, das er so ein Schreiben mit den Krankenversicherungsschutz schon mal bekommen hat.
Da ging es um fast das gleiche, andere Leibude, in Probezeit gekündigt, Zeit vom 6.1. - 28.2.2018 , da hat die Krankenkasse nix gemacht. (Vergessen ?)
Wie soll sich jetzt mein Sohn verhalten ?
MFG Asterix38