Hallo zusammen,
ein Bekannter von mir hatte letztes Jahr eine Bandscheiben-OP. 2 Wochen nach dieser erfolgreichen OP, mussten Sie Ihm die komplette rechte Wade (Muskel) entfernen.
Angeblich wegen vermeintlichen Bakterien und dadurch absterbendem Gewebe . Aufgrund dieses Krankheitsverlaufes konnte er vorerst überhaupt nicht mehr arbeiten.
Nach den 6 Wochen, die ja noch der AG zahlt, bekam er ca 4 Monate Krankengeld von der KK. Vom Hausarzt bekam er nach und nach die Krankenmeldungen (AU),
die dann entsprechend zur KK gingen.
Und jetzt zum Problem: Er hatte dann bei letzter AU übersehen, dass Sie nur bis zum Donnerstag geht. Montags erhielt er eine neue Krankenmeldung, aber sein Arzt
erzählte Ihm, dass er nicht rückwirkend Krank schreiben kann. Das heisst, ihm fehlt für diesen Freitag die AU. Die Krankenkasse verweigerte darauf die weiteren Leistungen.
Hat die Krankenkasse das Recht dazu?
Im Vorraus schon mal danke für hilfreiche Antworten
ein Bekannter von mir hatte letztes Jahr eine Bandscheiben-OP. 2 Wochen nach dieser erfolgreichen OP, mussten Sie Ihm die komplette rechte Wade (Muskel) entfernen.
Angeblich wegen vermeintlichen Bakterien und dadurch absterbendem Gewebe . Aufgrund dieses Krankheitsverlaufes konnte er vorerst überhaupt nicht mehr arbeiten.
Nach den 6 Wochen, die ja noch der AG zahlt, bekam er ca 4 Monate Krankengeld von der KK. Vom Hausarzt bekam er nach und nach die Krankenmeldungen (AU),
die dann entsprechend zur KK gingen.
Und jetzt zum Problem: Er hatte dann bei letzter AU übersehen, dass Sie nur bis zum Donnerstag geht. Montags erhielt er eine neue Krankenmeldung, aber sein Arzt
erzählte Ihm, dass er nicht rückwirkend Krank schreiben kann. Das heisst, ihm fehlt für diesen Freitag die AU. Die Krankenkasse verweigerte darauf die weiteren Leistungen.
Hat die Krankenkasse das Recht dazu?
Im Vorraus schon mal danke für hilfreiche Antworten