Hallo InteressierterLeser,
Ich kenne mich leider nicht so mit dem Forum aus wie du mit den Zitaten, darum werde ich deine Fragen mal schrittweise abarbeiten
Das sei dir verziehen, du hast dich ja offenbar schon kundig gemacht dazu.
Der Arzt meinte -offensichtlich aus Unwissenheit- dass die Kostenträger untereinander Probleme bekämen, nicht er als Arzt.
Das ist doch keine Begründung, welche "Sorgen" macht er sich denn bitte um die Probleme der Kostenträger untereinander ???
Der hat
DICH damit (zumindest zum Teil) in die aktuelle Schei**e geritten, hätte die AU niemals beenden dürfen, wenn
ER dich noch nicht für "gesund hält" ...
Die KK stellt das Krankengeld trotzdem ein bei offiziellem Beginn der Reha, dafür machen die das schließlich, weil sie in der Zeit kein Krankengeld zahlen brauchen.
Du wärst aber zumindest offiziell AU in die Reha gekommen.
Mir und auch dem Arzt liegt der Rehabericht vor, den bekam ich aber nicht zur Entlassung, die Reha hat das direkt an Arzt und KK geschickt, ich musste extra eine Kopie vom Arzt machen lassen.
Direkt bei der Entlassung bekommt man den ja auch noch nicht, der muss ja erst geschrieben werden.
Wer den kompletten Bericht dann bekommen soll, entscheidest du mit deiner Unterschrift, dafür wird dir in der Reha-Klinik ein Formular vorgelegt, sonst bekommt das nämlich Niemand (nur de DRV als Kostenträger).
Auch dein Arzt hat nur Anspruch darauf wenn
DU das in der Klinik erlaubt und unterschrieben hast, auf (mindestens) die Kopie hast du als Patient einen Rechtanspruch.
Man bekommt aber
IMMER (und sofort bei der Entlassung) eine Entlassungs-Bescheinigung wo die Klinik (zur Abgabe bei der KK) schreibt, dass du von / bis dort gewesen bist und ob die Entlassung Arbeits-
FÄHIG oder Arbeits-
UNFÄHIG erfolgt (aus Sicht der Klinik am Entlassungstag).
Ich war einen Tag nachdem ich aus der Reha kam beim Arzt, vielleicht klang das missverständlich. Die 3 Wochen sind die Länge der AU die ich an diesem Tag bekam. Das war eine Erstbescheinigung, da ich ja vor der Reha aus obigen Gründen die Endbescheinigung bekam.
Das habe ich schon richtig verstanden, ich wollte aber wissen, ob du diese Entlassungs-Bescheinigung an deine KK gegeben hast (wenn ja wann und auf welchem Wege, also Post oder persönlich ?) und ob dein Arzt auch wusste, dass dich die Klinik Arbeits-
FÄHIG entlassen hatte ???
Da waren die Probleme für dich nämlich absehbar, wenn er dich "ganz neu" (mit Erstbescheinigung) wieder AU schreibt, es wäre besser gewesen wenigstens die bisherige AU einfach fortsetzen zu können, weil dich die Reha eben
NICHT gesund (und Arbeits-Fähig) gemacht hat.
Ich vermute 1 AU nach Reha hat die KK abgewartet um zu sehen ob noch eine kommt. Schien mir ein taktisches Verhalten zu sein.
Da "vermutest" du teilweise falsch, denn nach der 1. Bescheinigung (direkt nach der Reha) bekommst du ja noch gar kein Krankengeld überwiesen, du brauchst dafür erst die nächste Bescheinigung und dann wird (normalerweise) für den Zeitraum gezahlt (zwischen 1. und 2. Bescheinigung).
Krankengeld wird auch rückwirkend gezahlt und beim ersten Arztbesuch (nach der Reha) gab es ja noch keinen "rückwirkenden" AU-Zeitraum mit KG-Anspruch ... den gab es ja erst bei der nächsten Verlängerung (für die abgelaufenen 3 Wochen seit Ende der Reha).
Dass man dir nicht rechtzeitig mitgeteilt hat, dass du kein Krankengeld mehr bekommen sollst, ist natürlich der KK "anzulasten" aber du weißt ja auch nicht genau, wann die den Reha-Bericht bekommen haben, um sich daraus ihre Meinung zu bilden (oder vom MDK bilden zu lassen) ???
Die AU wurde auf meinen Wunsch hin verkürzt, also eine neue AU mit Hinweis auf Korrektur zwecks Arbeitsaufnahme. Ich wollte nicht -weil ich es nicht besser wusste- das der neue Arbeitgeber etwas davon bemerkt, dass ich bis dahin AU war, und eben keine weiteren Probleme mit der KK.
Du hast also bereits eine neue Stelle gefunden, dass ist doch sehr positiv und bis zu welchem Tag ist nun die KK noch bereit dir Krankengeld zu zahlen, ab Ende der Reha ???
So ganz blickt man da noch nicht durch bei dir ...
Ein AG erfährt nicht ob du noch AU bist oder nicht, natürlich darfst du nicht gleichzeitig Lohn und Krankengeld beziehen ... aber das hast du ja schon geregelt.
Die AfA wird dir aber (bei bestehendem Krankengeld-Anspruch) auch kein ALGI zahlen wollen, wenn du dich dort meldest weil du (für die Krankentage) noch Geld haben möchtest.
Ich habe die MdK Akte bereits, diese habe ich zusammen mit meinem Widerspruch angefordert. Das Schreiben ist relativ kurz gehalten, es wird sich hierin auf die arbeitsfähige Entlassung aus der Reha berufen.
Damit liegen sie aber vollkommen richtig, darum mein Hinweis oben, dass du mal mit der KK (direkt nach der Reha) hättest klären sollen, wie die zu deiner neuen AU stehen werden und ob du mit Zahlungen überhaupt rechnen darfst.
Da ich aktuell ja wieder arbeiten gehen, wäre eine persönliche Begutachtung sinnfrei, da akut kein Zweifel an meiner Arbeitsfähigkeit besteht.
Das ist natürlich richtig, da wurden leider auf Allen Seiten sehr viele Fehler gemacht die du nun "ausbaden" musst, denn ich sehe keine echte Möglichkeit, dass man dir Krankengeld für den gesamten Zeitraum nach der Reha nachzahlen wird.
Was dir nun konkret die KK dazu mitgeteilt hat ("wir zahlen bis Tag X und dann nicht mehr") das ist uns ja nicht bekannt, eine Zahlunglücke (zwischen KG-Ende und dem Beginn deiner neuen Arbeit) wirst du nun wohl selbst "überbrücken" müssen.
Für diese Tage (oder Wochen ?) verlangt die KK natürlich auch ihre Beiträge von dir, ich denke nicht, dass die AfA dafür nun noch "einspringen" wird, denn arbeitslos bist du ja nun auch nicht mehr.
Der Arzt weiß von der AF-Entlassung, hat der KK bereits vor Bestätigung des MdK einen Zweizeiler geschrieben, dass eine AU nicht anzuzweifeln ist.
Die KK interessiert das aber nicht sonderlich, das ist beim MDK (dort sitzen die Ärzte, nicht bei der KK) medizinisch zu begründen warum konkret deine AU nicht angezweifelt werden darf, ich denke nicht, dass dafür ein "Zweizeiler" ausreichend sein kann.
Durch die abgelehnte AU habe ich nun quasi eine Versicherungslücke, für die ich selbst zahlen müsste.
Korrekt erkannt und das wirst du nun leider auch als "Lehrgeld" zahlen müssen, wenn du die Sache bald aus der Welt haben willst.
Ich war ja nicht beim Amt, wieso sollte ich auch davon ausgehen, dass eine KK eine AU nicht anerkennt, insbesondere da sie sich nicht sofort nach der Ersten gemeldet haben.
Nach der ersten AU brauchten die sich ja auch noch nicht melden, wie ich dir oben schon erklärt habe, man sollte in Geldsachen besser nicht "von irgendwas ausgehen wollen", da ist es klüger mal frühzeitig konkret nachzufragen, ob man mit seinen Annahmen auch richtig liegt.
Nach einer AF-Reha-Entlassung sieht sich die KK nicht mehr in der Pflicht, ohne besondere (beim MDK nachgewiesene) medizinische Gründe wieder zahlen zu müssen.
Mein Arzt kennt den Vorgang quasi bis zum Widerspruch (die Vorlage mit Bitte um Akteneinsicht habe ich im Netz gefunden), seitdem war ich noch nicht da.
Wenn du vom MDK bereits die Akte und die Bestätigung hast, dass die AF-Reha-Entlassung der Grund war und man dich aktuell sowieso nicht mehr dazu untersuchen wird( weil du ja wieder arbeitest), dann kann sich dein Arzt medizinische Begründungen wohl inzwischen auch sparen.
Nun steht halt die Erklärung im Raum, die -so wie ich Dich verstehe- nur vom Arzt selbst abgegeben werden kann mit medizinischer Begründung.
Da wusste ja hier noch Keiner, dass du inzwischen wieder arbeitest, man kann hier
NUR die Informationen bearbeiten, die auch von dir schon gekommen sind ...
Hellsehen können wir hier auch nicht.
Da der KK alle Diagnosen des Arztes bereits in Kopie vorliegen, frage ich mich nun, wie man das noch weiter begründen soll, eine neue Untersuchung wäre ebenso sinnfrei, da ich -wie schon geschildert- jetzt arbeite, also zweifelsfrei AF bin.
Medizinische Unterlagen gehören
NUR DIREKT zum MDK, die KK selbst hat keinen Anspruch darauf aber das nur nebenbei, mit der Schlussfolgerung liegt doch der MDK aktuell vollkommen richtig ...
Diagnosen alleine beschreiben aber auch nicht, wie du dich damit gerade wirklich fühlst gesundheitlich.
Es steht also Arztaussage gegen Arztaussage, eine Meinung vom Freitag vor Entlassung, die andere Dienstag oder Mittwoch unmittelbar nach Entlassung.
Wie kommst du denn darauf, die Reha-Klinik (deren Ärzte) kann nur für den Tag der Entlassung beurteilen ob du AU oder AF bist aus deren (aktueller) Sicht ... das kann schon Stunden später anders sein und von einem anderen Arzt auch anders festgestellt werden.
Krasses Beispiel, du brichst dir auf dem Heimweg ein Bein und wirst deswegen direkt wieder AU geschrieben ... das konnte der Reha - Arzt aber noch nicht wissen als er dich Arbeits-
FÄHIG entlassen hat.
Beispiel Ende
Soll ich meinen Arzt, der zwar nett ist aber sich sicherlich nicht stundenlang für sowas Zeit nimmt, nun bitten eine erneute Begründung zu schreiben (die der KK ja vorliegt), oder versuchen selbst eine Begründung zu schreiben (Erfolgsaussichten?)?
Aktuell gehe ich mal nicht davon aus, dass dich das noch irgendwie weiter bringen könnte, der MDK kann nur medizinisch beurteilen, was auch aktuell noch vorhanden wäre.
Bist du nun gesund und gehst arbeiten ist kaum noch zu beweisen, was davor (seit Ende der Reha) gewesen ist, dass du (noch) nicht arbeiten konntest.
Was er dazu an die KK geschrieben hatte (deiner Info nach) ist medizinisch gesehen eigentlich bedeutungslos dafür gewesen.
Ich bin echt ratlos wie man vorgehen soll um eine AU rückwirkend anerkennen zu lassen wenn einfach nach Aktenlage entschieden wird ohne mich zu sehen.
Es ist sehr schwer dir dazu noch was raten zu können, weil wichtige Informationen dazu fehlen und wir sind hier auch keine Ärzte die das medizinisch beurteilen könnten, ob deine (erneute) AU nach der Reha wirklich noch medizinisch notwendig gewesen ist.
Zunächst mal geht auch die KK davon aus, dass man gesund ist wenn die Reha als Arbeits-
FÄHIG entlassen hat und das übernimmt dann auch der MDK aus dem Reha-Bericht.
Andere Informationen dazu gab es ja zumindest von dir und deinem Arzt nicht, die AU-Bescheinigung alleine ist dann eben kein ausreichender Beweis mehr, dass die auch noch nötig war.
Ohne genaue Kenntnis der KK-Schreiben ist nicht zu beurteilen ab wann die KK das hätte genauer hinterfragen müssen, du kannst dich ja mal bei einer übergeordneten Stelle dazu beschweren aber sonst fällt zumindest mir nicht mehr viel dazu ein.
Ich persönlich hätte mich jedenfalls nicht "blind" darauf verlassen, dass die schon zahlen werden, wenn ich (entgegen der Reha-Aussage) eine neue AU-Bescheinigung einreiche.
Um welchen konkreten Zeitraum es nun wirklich geht (KG-Lücke von / bis) ist ja auch noch nicht bekannt ... du schreibst ja, dass Krankengeld wurde (vorzeitig) eingestellt, aber nicht ab wann nun genau ???
Und ab wann gilt jetzt dein Arbeitsvertrag, damit ist ja diese Zahlungslücke bereits als beendet anzusehen, ab Arbeits-Aufnahme gilt ja schon die Versicherung über deinen AG.
Trotzdem wünsche ich dir viel Erfolg an deinem neuen Arbeitsplatz
MfG Doppeloma