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Krankenkasse gehnemigt nicht Kompressionsstrumpfe von Pflegedienst An-und Auszihen bei Pflegegrad 4
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Das Aus- und Anziehen von Kompressionsstümpfen ist keine Pflegeleistung, sondern gehört zur medizinischen Versorgung. Du brauchst eine ärztliche Verordnung. Hast du diese? Diese Verordnung brauchst du für die Genehmigung.
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