@Anna B.
Es geht doch, wenn ich es richtig verstanden habe, darum, dass der vorläufig(?) bewilligte Abschnitt bis 28.2.20
12 (??) neu-/nachberechnet wurde (endgültiger Bescheid) und sich dabei heraustellte, dass sie 4 Monate lang in diesem "alten" Bewilligungsabschnitt nicht Alg-II-berechtigt waren; somit erledigt sich wohl auch rückwirkend die KK-Versicherungspflicht des Jobcenters bzw. waren die KK-Beiträge zurückzuzahlen oder das JC hat sie sich von der KK geholt? Ich weiß es nicht.
War das denn ein vorläufiger Bescheid damals? Und wann genau wurde der denn überprüft? Stimmt das Datum 2011 bis 2012?
Neue Prüfung mit denmmonatlichen veranschlagten Beträgen der Krankenkasse? Das dies mit eingerechnet wird monatl für besagten Zeitraum?
Ich meine, genau so hätte das Jobcenter hier vorgehen müssen, wenn sie errechnen, dass ihr rückwirkend 4 Monate in 2011/2012 keinen Alg-II-Anspruch hattet. Die Beträge zur freiwilligen(?) gesetzl. Krankenversicherung hätten meines Erachtens mitberücksichtigt werden müssen.
Ein eventueller Krankenversicherungszuschuss ist zwar bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nicht zu berücksichtigen, wenn aber aufgrund der Aufwendungen dafür wiederum Hilfbedürftigkeit eintritt, dann sind sie ganz oder zum Teil (je nach Einkommen) zu übernehmen. Eventueller Wohngeldanspruch (geht das auch rückwirkend? Nach § 28 SGB X bis zu einem Jahr zurück?) würde dann ebenfalls zum Einkommen zählen. Siehe auch hier: *klick*
https://www.arbeitsagentur.de/zentr...ext-26-SGB-II-Zuschuss-Versicherungsbeitr.pdf
Find' ich jetzt kompliziert, euren Fall. Blöde Sache :/
Da ihr derzeit ja wieder in Alg-II-Bezug seid, würde ich mir an eurer Stelle einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen und einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen. Der müsste sich (hoffentlich) auch mit diesen rückwirkenden Sachen auskennen, also welche Anträge heute noch möglich sind für einen zurückliegenden Zeitraum der (gegebenfalls nur teilweisen) Hilfebedürftigkeit. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder rückwirkende Antragstellung (beides SGB X) ... ich persönlich weiß es leider nicht, was genau hier möglich ist.
Ich verstehe das noch nicht genau:
Das Jobcenter hat bisher Deine Krankenversicherung übernommen und hat sich dann nach Aufhebung für die 4 Monate die Beträge von der KK wiedergeholt, so dass Du "rückwirkend" nicht versichert warst? So oder so ähnlich?