An die Forumsrunde,

, mit Verlaub, ich mische mich hier nochmal ein.
Ich denke, zu beachten ist, dass es zwischen den einzelnen Krankenbeförderungen und gesundheitlichen Gründen Unterschiede gibt. Eine pauschale Einschätzung sollte vermieden werden.
Mit Respekt sollte der
TE -Beitrag behandelt werden und nicht auf andere User, wenn auch die Problematik gerade unter den Nägeln brennt, übergehen.
Wer das NICHT explizit mit seiner
KK und/oder den zuständigen Ärzten/KH im Vorfeld klärt, aber sonst in allen Lebenslagen die Weißheit mit L*ff*ln ge*re**en hat, muss halt dann in den sauren Apfel beißen. Im Nachhinein ein Vorgang mit ungewissen Ausgang.
(at)Gast bitte, wo nimmst du diese Behauptungen her?
Nein, Seepferdchen, auch ein Taxi ist ein Transportunternehmen.
Oft reicht der einzelne Taxiunternehmer den T-Schein bei der Taxigesellschaft ein und die rechnet dann für ihre Mitglieder mit den KKs ab und leitet das Geld weiter.
Das geht gar nicht anders. Stell dir mal vor, wenn Nierenkranke, die dreimal die Woche zur Dialyse müssen, müssten da in Vorlage gehen.
In deinem Beitrag #19 sind es dann Sonderregelungen? Ich verstehe das so, der 'Transportschein' gilt nur bei
KK -Genehmigung und bei den Ausnahmeregelungen.
Atze, auf die vorherige Zustimmung kann die KK auch verzichten. Meine hat das zum Beispiel bis letztes jahr getan.
Ich meine, dass in den Beförderungsbedingungen steht, dass T-Scheine genommen werden muessen. Die meisten Taxifahrer nehmen die auch gerne, weil das feste Einnahmen sind. Ich kenne auch Fahrer, die fast nur solche Festfahrten machen, behinderte zur ßchule oder zur Arbeit, Dialyse, Chemo. Diese einzelfahrten zu ambulanten OPs machen da nur einen Teil aus.
Deine Antwort zur vorherigen Zustimmung einmal kann die
KK auch verzichten, dann andersherum vorab Zustimmung ist in der Praxis selten ein Problem.
Der T-Schein ist die Verordnung.
Und das mit der vorab Zustimmung ist in der Praxis selten ein Problem. Bei den Stammkunden sowieso nicht und bei den Einzelfahrten läuft das so, dass die Krankenkasse dann erstmal an den Transporter zählt und das im Nachgang mit dem Versicherten klärt, sollte die vorab Zustimmung nicht vorliegen. Das betrifft ja auch nur die Fahrten zwischen zu Hause und ambulanten Praxen. Wenn eine Reha- oder akutklinik involviert ist, ist diese Zustimmung nicht erforderlich. Also ist nur ein kleiner Teil dieser Fahrten betroffen.
Das Problem ist, dass der Arzt in der ambulanten Praxis heute fuer Patienten ohne
Merkzeichen oder Pflegegrad gar keinen T-Schein mehr ausstellen darf. Egal, ob jemand laufen kann oder nicht. Das dürfen nur die Krankenhäuser.
Für Chemo und Dialyse gelten Sonderregelungen.
Entschuldige bitte, auch wenn du dich auszukennen scheinst, bin ich mir nicht sicher, denn stimmig ist etwas anderes. Das Problem besteht bei der aufwendigen Taxi-Abrechnung. Und das Taxifahren ist immer noch ein Bargeschäft, dass das auf Rechnung so einfach gehen soll, sehe ich dabei nicht.
Bei (at)Mona Lisa war es eine OP - das Taxi hatte sie sich
vorab bei ihrem Hausarzt mit der Verordnung einer Krankenbeförderung bestimmt aus zwingend medizinischer Notwendigkeit ausstellen lassen. Damit erfolgt die Einreichung vor Inanspruchnahme der Fahrt,
Fahrtkosten genehmigt, danach erstattungsfähig bei ihrer
KK (Kassenleistung).
Leider doch übergreifend, dennoch erklärungsbedürftig:
(at)Fairina, ich bin irritiert (Beiträge ##16, 18)
https://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente-pflege/191602-fragen-weiteren-ablauf-em-rente-arbeitsunfaehigkeit-krankschreibung.html Bitte, damit möchte ich dir nicht zu Nahe treten, aber mit deinem komplexen Gesundheitszustand bzw. dass du "verunsichert" bist und dabei noch viele Unklarheiten zu beseitigen sind, dafür bist du nicht wortkarg unterwegs.
Ich bin gerade aus dem KH gekommen und habe wie üblich das Taxi selbst zahlen müssen. Die wenigsten KH stellen noch Taxi-Scheine aus. Bei einem KH-Aufenthalt hat mich die Rückreise glatte 50 Euro gekostet eben weil es keinen Taxenschein mehr dort gab. Das Geld bekomme ich nicht einmal ersetzt laut KK . Und vorherige Beantragung war nicht möglich. Ich hätte ja mit dem ÖPNV fahren können - in meinem Zustand. Und zudem war ich per Notarzt und Rettungswagen dort hin aus einer Arztpraxis gebracht worden. Das ist jetzt ein paar Monate her und auch die Chronikerregelung nützt mir nix. Auf solchen Kosten bleibe ich derzeit noch sitzen.
Und das bekommst du mit deiner zuständigen Krankenkasse und dem Krankenhaus auch aufgrund des Pflegegrades nicht geregelt?
https://www.kbv.de/html/krankentransport.php Weshalb greift bei dir die
KK -Chronikerregelung nicht, ist das Ausschöpfungspotenzial nicht schon erreicht?
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1495/KT-RL_2017-09-21_iK-2017-12-23.pdf Grundsätzlich gibt es wiederkehrenden Ärger mit den Beförderungen, weil die zuständige
KK oder Ärzte blocken oder die Betroffenen nicht richtig über die genaue Vorgehensweise informiert sind und gar zu sehr das Wirtschaftlichkeitsprinzip beachtet wird.