Krankenkasse erstattet Krankenbeförderung - wird das angerechnet?

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Mona Lisa

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Hallo!

Da ich mit dem Taxi zu einer OP mußte, ließ ich mir von meinem Hausarzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung ausstellen, die meine Krankenkasse auch erstattet.

Angeben muß ich das natürlich, aber wird mir das auch angerechnet?

Vielen Dank für Antworten.

LG

Mona Lisa
 

Atze Knorke

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ExUser 2606

Gast
Nein, Seepferdchen, auch ein Taxi ist ein Transportunternehmen.

Oft reicht der einzelne Taxiunternehmer den T-Schein bei der Taxigesellschaft ein und die rechnet dann für ihre Mitglieder mit den KKs ab und leitet das Geld weiter.

Das geht gar nicht anders. Stell dir mal vor, wenn Nierenkranke, die dreimal die Woche zur Dialyse müssen, müssten da in Vorlage gehen.
 

Atze Knorke

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(at)Gast, ist das so, der Taxifahrer sammelt Transport-Scheine, wie du anmerkst. Will der nicht nur direkt zahlende Kunden?

Muss dann das Taxi- und Mietwagenunternehmen dann Anbieter solcher Leistungen sein?

Unabdingbar ist die VORHERIGE Genehmigung bei der KK , dann werden die Kosten von der KK erstattet.
 
E

ExUser 2606

Gast
Atze, auf die vorherige Zustimmung kann die KK auch verzichten. Meine hat das zum Beispiel bis letztes jahr getan.

Meine Eltern hatten bis zum Tode meines Vaters 1981 selber ein Taxi. Zudem bin ich bis zum Abi 1985 jeden Tag mit dem Taxi zur SChule gefahren, fast die ganze zeit mit dem selben Fahrer, da bekommt man schon Einblicke in die Branche.

Ich meine, dass in den Beförderungsbedingungen steht, dass T-Scheine genommen werden muessen. Die meisten Taxifahrer nehmen die auch gerne, weil das feste Einnahmen sind. Ich kenne auch Fahrer, die fast nur solche Festfahrten machen, behinderte zur ßchule oder zur Arbeit, Dialyse, Chemo. Diese einzelfahrten zu ambulanten OPs machen da nur einen Teil aus.

Ein Taxi muss rollen, Stillstand kostet Geld.

Und so ganz nebenbei: wenn ein Taxifahrer weniger Bargeld an Bord hat, sinkt die Ueberfallgefahr.
 

Atze Knorke

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... Gast, die Taxi-Einblicke mag ich dir nicht nehmen, doch wem/was interessiert, was 1985 bei dir los war, so einfach ist das nicht mehr im Jahre 2018 für medizinisch notwendige Leistungen.

Ich gehe davon nicht ab, dass das vorab mit der KK zu klären ist und das für die Kostenübernahme eine ärztl. Verordnung der Krankenbeförderung erforderlich ist. :idea:

Irrfahrten & Odysseen sind hierbei stringent zu vermeiden.
 

Fairina

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Ich bin gerade aus dem KH gekommen und habe wie üblich das Taxi selbst zahlen müssen. Die wenigsten KH stellen noch Taxi-Scheine aus. Bei einem KH-Aufenthalt hat mich die Rückreise glatte 50 Euro gekostet eben weil es keinen Taxenschein mehr dort gab. Das Geld bekomme ich nicht einmal ersetzt laut KK . Und vorherige Beantragung war nicht möglich. Ich hätte ja mit dem ÖPNV fahren können - in meinem Zustand. Und zudem war ich per Notarzt und Rettungswagen dort hin aus einer Arztpraxis gebracht worden. Das ist jetzt ein paar Monate her und auch die Chronikerregelung nützt mir nix. Auf solchen Kosten bleibe ich derzeit noch sitzen.


Seepferdchen, diese Verunsicherung der Menschen ist furchtbar. Und genau deshalb haben die JC so ein leichtes Spiel.


Kerstin, so kenne ich das auch. An unserem KH haben die sogar extra Parkplätze. So daß sie nicht immer erst anfahren müssen. Ist ein regelrechter Pendelverkehr.
 
E

ExUser 2606

Gast
Der T-Schein ist die Verordnung.

Und das mit der vorab Zustimmung ist in der Praxis selten ein Problem. Bei den Stammkunden sowieso nicht und bei den Einzelfahrten läuft das so, dass die Krankenkasse dann erstmal an den Transporter zählt und das im Nachgang mit dem Versicherten klärt, sollte die vorab Zustimmung nicht vorliegen. Das betrifft ja auch nur die Fahrten zwischen zu Hause und ambulanten Praxen. Wenn eine Reha- oder akutklinik involviert ist, ist diese Zustimmung nicht erforderlich. Also ist nur ein kleiner Teil dieser Fahrten betroffen.
 

Mona Lisa

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@ alle

Danke für Eure Antworten.

Ja, ich habe den Taxifahrer bezahlt und ja, ich war mir unsicher, da mir schon mal etwas unberechtigterweise angerechnet worden ist.

Da ich im Moment depressiv bin und unter Denkstörungen leide, wollte ich mich hier absichern.

LG

Mona Lisa
 

Fairina

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OK Mona. Wenn dir was abgezogen wird, dann her mit deinem Posting. Hier gibt es so viele "Fachleute" die pflücken das auseinander. Lass dir nicht mehr die Butter vom Brot nehmen.

Ach ja und unterschreibe keine EGV : Nimm sie mit zum prüfen und stell sie dann hier anonymisiert ein. Nur so als kleinen Hinweis.
 

Fairina

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Jap Kerstin. Und es ist nicht das erste Mal. In der Regel habe ich andere Möglichkeiten, doch manchmal funktioniert das einfach nicht und dann braucht es ein Taxi.
 

Mona Lisa

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@ Kerstin

Das war bei mir vor 11 Jahren auch so. Ich durfte das rechte Bein gar nicht belasten und sollte den Bus nehmen mit Tasche. Begründung des Arztes im Krankenhaus: Ich sei ja jung genug. KK lehnte alle Fahrten ab, da ich weder zu Chemo oder Dialyse fahren würde. Am Ende blieb ich auf 130 Euro Taxikosten sitzen.

LG

Mona Lisa
 
E

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Gast
Das Problem ist, dass der Arzt in der ambulanten Praxis heute fuer Patienten ohne Merkzeichen oder Pflegegrad gar keinen T-Schein mehr ausstellen darf. Egal, ob jemand laufen kann oder nicht. Das dürfen nur die Krankenhäuser.

Für Chemo und Dialyse gelten Sonderregelungen.
 

Fairina

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Jo, auch so eine Sparmaßnahme wieder. :censored: Und bei mir mit Pflegegrad 3 zumal beim Einlieferungsgrund war es vollkommen kontraindiziert.
 

Caramell

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Fairina, du hats Pflegegrad 3 und bekommst keinen Transportschein? Dabei könnte das KK das als Grund ankreuzen.
Zumindest von der KK müsste es das Geld zurück geben, da es ja ein KKH Aufenthalt war.
 

Atze Knorke

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An die Forumsrunde,

:sorry:, mit Verlaub, ich mische mich hier nochmal ein.

Ich denke, zu beachten ist, dass es zwischen den einzelnen Krankenbeförderungen und gesundheitlichen Gründen Unterschiede gibt. Eine pauschale Einschätzung sollte vermieden werden.

Mit Respekt sollte der TE -Beitrag behandelt werden und nicht auf andere User, wenn auch die Problematik gerade unter den Nägeln brennt, übergehen.

Wer das NICHT explizit mit seiner KK und/oder den zuständigen Ärzten/KH im Vorfeld klärt, aber sonst in allen Lebenslagen die Weißheit mit L*ff*ln ge*re**en hat, muss halt dann in den sauren Apfel beißen. Im Nachhinein ein Vorgang mit ungewissen Ausgang.

(at)Gast bitte, wo nimmst du diese Behauptungen her?

Nein, Seepferdchen, auch ein Taxi ist ein Transportunternehmen.

Oft reicht der einzelne Taxiunternehmer den T-Schein bei der Taxigesellschaft ein und die rechnet dann für ihre Mitglieder mit den KKs ab und leitet das Geld weiter.

Das geht gar nicht anders. Stell dir mal vor, wenn Nierenkranke, die dreimal die Woche zur Dialyse müssen, müssten da in Vorlage gehen.

In deinem Beitrag #19 sind es dann Sonderregelungen? Ich verstehe das so, der 'Transportschein' gilt nur bei KK -Genehmigung und bei den Ausnahmeregelungen.

Atze, auf die vorherige Zustimmung kann die KK auch verzichten. Meine hat das zum Beispiel bis letztes jahr getan.

Ich meine, dass in den Beförderungsbedingungen steht, dass T-Scheine genommen werden muessen. Die meisten Taxifahrer nehmen die auch gerne, weil das feste Einnahmen sind. Ich kenne auch Fahrer, die fast nur solche Festfahrten machen, behinderte zur ßchule oder zur Arbeit, Dialyse, Chemo. Diese einzelfahrten zu ambulanten OPs machen da nur einen Teil aus.

Deine Antwort zur vorherigen Zustimmung einmal kann die KK auch verzichten, dann andersherum vorab Zustimmung ist in der Praxis selten ein Problem.

Der T-Schein ist die Verordnung.

Und das mit der vorab Zustimmung ist in der Praxis selten ein Problem. Bei den Stammkunden sowieso nicht und bei den Einzelfahrten läuft das so, dass die Krankenkasse dann erstmal an den Transporter zählt und das im Nachgang mit dem Versicherten klärt, sollte die vorab Zustimmung nicht vorliegen. Das betrifft ja auch nur die Fahrten zwischen zu Hause und ambulanten Praxen. Wenn eine Reha- oder akutklinik involviert ist, ist diese Zustimmung nicht erforderlich. Also ist nur ein kleiner Teil dieser Fahrten betroffen.

Das Problem ist, dass der Arzt in der ambulanten Praxis heute fuer Patienten ohne Merkzeichen oder Pflegegrad gar keinen T-Schein mehr ausstellen darf. Egal, ob jemand laufen kann oder nicht. Das dürfen nur die Krankenhäuser.

Für Chemo und Dialyse gelten Sonderregelungen.

Entschuldige bitte, auch wenn du dich auszukennen scheinst, bin ich mir nicht sicher, denn stimmig ist etwas anderes. Das Problem besteht bei der aufwendigen Taxi-Abrechnung. Und das Taxifahren ist immer noch ein Bargeschäft, dass das auf Rechnung so einfach gehen soll, sehe ich dabei nicht. :icon_neutral:

Bei (at)Mona Lisa war es eine OP - das Taxi hatte sie sich vorab bei ihrem Hausarzt mit der Verordnung einer Krankenbeförderung bestimmt aus zwingend medizinischer Notwendigkeit ausstellen lassen. Damit erfolgt die Einreichung vor Inanspruchnahme der Fahrt, Fahrtkosten genehmigt, danach erstattungsfähig bei ihrer KK (Kassenleistung). :icon_daumen:

Leider doch übergreifend, dennoch erklärungsbedürftig:
(at)Fairina, ich bin irritiert (Beiträge ##16, 18)
https://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente-pflege/191602-fragen-weiteren-ablauf-em-rente-arbeitsunfaehigkeit-krankschreibung.html

Bitte, damit möchte ich dir nicht zu Nahe treten, aber mit deinem komplexen Gesundheitszustand bzw. dass du "verunsichert" bist und dabei noch viele Unklarheiten zu beseitigen sind, dafür bist du nicht wortkarg unterwegs.

Ich bin gerade aus dem KH gekommen und habe wie üblich das Taxi selbst zahlen müssen. Die wenigsten KH stellen noch Taxi-Scheine aus. Bei einem KH-Aufenthalt hat mich die Rückreise glatte 50 Euro gekostet eben weil es keinen Taxenschein mehr dort gab. Das Geld bekomme ich nicht einmal ersetzt laut KK . Und vorherige Beantragung war nicht möglich. Ich hätte ja mit dem ÖPNV fahren können - in meinem Zustand. Und zudem war ich per Notarzt und Rettungswagen dort hin aus einer Arztpraxis gebracht worden. Das ist jetzt ein paar Monate her und auch die Chronikerregelung nützt mir nix. Auf solchen Kosten bleibe ich derzeit noch sitzen.

Und das bekommst du mit deiner zuständigen Krankenkasse und dem Krankenhaus auch aufgrund des Pflegegrades nicht geregelt?

https://www.kbv.de/html/krankentransport.php

Weshalb greift bei dir die KK -Chronikerregelung nicht, ist das Ausschöpfungspotenzial nicht schon erreicht?

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1495/KT-RL_2017-09-21_iK-2017-12-23.pdf

Grundsätzlich gibt es wiederkehrenden Ärger mit den Beförderungen, weil die zuständige KK oder Ärzte blocken oder die Betroffenen nicht richtig über die genaue Vorgehensweise informiert sind und gar zu sehr das Wirtschaftlichkeitsprinzip beachtet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fairina

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Atze, ich muss so manches Wort nach schlagen weil ich es nicht mehr weiß. Oder ich habe etwas anderes im Kopf gehabt als ich schrieb. So etwas kommt eben heute vor. Geschrieben habe ich immer viel. Und heute betrachte ich es als eine Art Training. Wobei schreiben leichter geht als reden.

Ich habe es schriftlich von meiner KK das sie das nicht zahlen wenn der Arzt das nicht bestätigt. Und der hat nicht bestätigt.

Wenn ich vom Nichtgreifen der Chronikerregelung spreche, galt das im Zusammenhang mit den Taxifahrten. Zudem ist in dem Bereich alles für mich neu. Sowohl im Bereich KK wie auch Rente, Krankheit, Pflege. Und manches läuft nicht mehr so wie man es gewohnt war.

Meistens wie gesagt, habe ich andere Möglichkeiten und muss Taxen nur ausnahmsweise nutzen.

Was den Hinweis von Kerstin angeht, so weiß ich auch, das dies so gemacht wird. Ist eine Regelung zwischen den örtlichen Taxiunternehmen und den KK . Wird sogar bei Firmen gemacht, Ich habe als Finanzbuchhalterin auch solche Rechnungen von Taxis erhalten und dann überwiesen. In der Mehrzahl ist es sicherlich ein Bargeschäft aber es gibt eben auch diese Möglichkeit.
 

nelli52134

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Hallo @all

Bei mir ist es so,das ich immer bei stationären sachen einen Transportschein bekomme und ohne genehmigung der Krankenkasse.
Habe extra beim ersten mal bei meiner KK nachgefragt und die haben mir gesagt ich brauche keine genehmigung.
Habe es im November erst wieder gehabt.T-schein von meiner Hausärtin und dann beim Taxiunternehmen angerufen.Dort habe ich aber gleich gesagt das ich einen T-schein habe.
Bin bei der TK versichert und noch nie probleme mit dem T-schein.
Sogar der transport nach Göttingen in die Uniklinik mit dem Taxi ist kein problem obwohl die nächst gelegene in Kassel wäre.

Fahrten zu ambulanten terminen muss ich in vorleistung gehen,bekomme aber nach antrag mein geld wieder.

Zu meinen ALG II zeiten wurde das geld was ich von der KK zurück bekommen habe für die fahrten, nicht angerechnet.

lg
christine
 
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